Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die neue Straßenverkehrsordnung aufgrund eines Zitierfehlers nichtig ist. Zunächst war insbesondere der ADAC froh, dass die seit der Änderung verhängten Bußgelder für Raser ungültig sind. Man kann vorerst also weiter mit doppelter Geschwindigkeit durch Tempo-30-Zonen ballern, ohne das ernsthafte Strafen drohen.
