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Osnabrück

Klappt es jetzt auch ohne Poolnudel?

Der Überholabstand zu Radfahrenden von 1,5 Metern innerorts (außerorts 2 Meter) galt zwar schon lange, ich habe unzählige Male drüber geschrieben, aber seit dieser Woche ist er nun auch endlich in der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben.

Der Überholabstand zu Radfahrenden von 1,5 Metern innerorts (außerorts 2 Meter) galt zwar schon lange, ich habe unzählige Male drüber geschrieben, aber seit dieser Woche ist er nun auch endlich in der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben. Um darauf noch mal aufmerksam zu machen, war der ADFC Osnabrück am Dienstag mit Poolnudeln unterwegs. Kreuz und quer durch Osnabrück ging die Tour, um möglichst vielen Autofahrern zu visualisieren, wie groß der Abstand beim Überholen sein muss.

Volkmar Seliger vom ADFC verspricht sich Entspannung auf den Straßen: „Durch die Informationen über die StVO-Novelle und unsere Aktion erwarten wir, dass der Mindestüberholabstand bald allen Verkehrsteilnehmern bekannt ist, eingehalten wird und gefährliche Überholmanöver der Vergangenheit angehören. Ebenso wird sich zeigen, wie wenig Platz der Radverkehr tatsächlich hat, wenn man sich an den Abstand hält. Vielleicht unterstützen uns dann auch Autofahrer bei den Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur.“

Bei Gegenverkehr ist der geforderte Abstand nicht einzuhalten. Überholt wird trotzdem…

In der Lotter Straße konnte man schön beobachten, wie Autofahrer bei Poolnudelradlern Abstand hielten (gezwungenermaßen) oder erst gar nicht überholten. Bei Radfahrern ohne Nudel wurde der Abstand zum Teil krass unterschritten. Wie sowas nun künftig geahndet werden wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Polizei Osnabrück teilt auf Anfrage mit, dass ihr technische Möglichkeiten (wie zum Beispiel den Kollegen in Salzburg) noch nicht zur Verfügung stünden. Von daher sei das Augenmaß der Kolleginnen und Kollegen gefragt. Dabei sei aber „die gerichtsverwertbare Vorwerfbarkeit“ ein Problem. Wer könne schon nachvollziehbar erkennen, ob jemand 1,3 Meter oder 1,55 Meter Abstand zum Radfahrenden hält.

„Von daher wird es sich bei der Ahndung der neuen Regeln in erster Linie wohl um die „glasklar“ erkennbaren Verstöße handeln, z.B. an Stellen, wo aufgrund der baulichen Gegebenheiten beim Überholen der Mindestabstand gar nicht eingehalten werden kann. Wir hoffen natürlich auch, dass sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer durch die Neuregelung ihrer Verpflichtung einmal mehr bewusst werden und sich gegenüber den Fahrradfahrenden entsprechend vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten“, so Frank Oevermann von der Polizei Osnabrück.

Mit Poolnudeln gibt es ausreichend Abstand.

Und dann gibt es noch solche, die sich das mit dem Abstand alles überhaupt nicht vorstellen können. Schwierige Frage, wie man die in den Griff kriegen kann…

19 Antworten auf „Klappt es jetzt auch ohne Poolnudel?“

Die Welt heute ist so schnelllebig das sich kaum einer vorstellen kann etwas langsamer zu fahren, oder hinter einem Fahrrdfahrer hinterher zu fahren.

Selbst mit der 125er gurk ich ab und an mal hinter Fahrrädern hinterher, und überhole gemütlich wenn Platz ist.

In der Ruhe liegt die Kraft

Fahre viel Rennrad auf Landstraßen und ärgere mich wöchentlich über die brenzligen Situationen, die ich erlebe.
Wenn sich jetzt etwas ändert, bin ich froh!
In vielen Köpfen wird es nicht ankommen. Erfahrungsgemäß gibt es sicherlich auch einige Menschen, die diesen Abstand schlecht einschätzen können.
Die gefühlten 1,5 m sind dann in Wirklichkeit 80 cm…

Dennoch… ich freue mich, dass es nun schwarz auf weiß in der StVO steht, ein Schritt nach vorne!

Dann hoffen wir mal, dass Deine Einschätzung stimmt und sich der Trend „Sperrung von Bundes- und Landstrassen für Radverkehr“ nicht durch die neue Regelung weiter beschleunigt, denn nach wie vor ist die ‚Behinderung‘ der freien Fahrt des Autoverkehrs das ultimative ‚NoGo‘ der herrschenden Verkehrspolitik.
Weitere Tücke:
noch stärkere Verfestigung der Radwegebenutzungspflicht.

Was die Benutzung der Radwege angeht , muss ich leider sagen das ich insbesondere bei den Rennradfahrern immer wieder feststelle das die den Schuss nicht gehört haben . Beispiel : vorgestern über den Gehn gefahren ( von Achmer Richtung Ueffeln ) , da „parkte “ wieder so ein „Rudi Altig für Arme“ mit etwa 20 km/h über die Landesstraße. Daneben aber ein breiter und frisch asphaltierter Radweg …
Muss das sein ?
Ich fahre die Strecke ja auch regelmäßig mit dem Rennrad ( Lotte Büren bis Bippen , 43 km , mit 30er Schnitt unter Benutzung der Radwege und Einhaltung der StVO) , aber ich käme nie auf die Idee meinen Arsch dermaßen fahrlässig zu riskieren….
Ich halte wenn ich mit Pkw oder Lkw bin grundsätzlich die Sicherheitsabstände zu den Radlern ein – genauso wie ich es ja als Radfahrer umgekehrt erwarte- aber ich nutze da wo machbar auch die Radwege .
Und wenn ich dann keine adäquaten Radwege habe , nutze ich ruhige Alternativstrecken , auf denen ich kilometerweit keinem Auto begegne…
Ich denke in diesem Punkt ist in Radfahrerkreisen durchaus noch Aufklärung zu leisten….

Glückwunsch, Du hast den Sinn des Radwegebaus verstanden.
Freie Fahrt für den systemrelevanten Autoverkehr.

Ich frage mal so : ist es klug und sinnvoll mit dem Rad auf der Straße zu fahren wo die Autos außerorts 70 oder 100 fahren , wenn ich daneben einen erstklassigen Radweg habe? Und würdest du auch Kindern oder alten Leuten in der von mir geschilderten Situation die Nutzung der Straße empfehlen?

@Uwe Trettin: *Wenn* es einen erstklassigen Radweg gibt … der ist mir aber noch nicht untergekommen. Meine Kinder haben gelernt, Randwege zu meiden und fahren selbstbewußt auf der Fahrbahn. Auch Kinder und alte Leute haben ein Recht auf Sicherheit. Ich verstehe nicht, warum diesen das abgesprochen werden soll.

Lieber Thomas , mittlerweile gibt es viele ( trotzdem noch zu wenig) gute Radwege . Ich lade sowohl dich , als auch den Kollegen Alfons gerne mal zu einer Radtour ein um euch diese zu zeigen .

Der Autofahrer hat nicht das Recht darüber zu urteilen, warum der Radfahrer die Fahrbahn benutzt und nicht das, was sich Radweg schimpft. Und gerade „Auch-Radfahrer“ haben die wenigste Ahnung davon, was es heißt, auf Schwächere Rücksicht zu nehmen.

Muss man eigentlich auf schmalen Landstraßen extra weit rechts fahren, um Autofahrern zu ermöglichen regelwidrig zu überholen?
Oder darf man da bequem in der Mitte fahren, da überholen ja nicht erlaubt ist?
Bin gestern auf so einer wirklich schmalen Straße außerhalb geschlossener Ortschaft gefahren und wurde von einer Autofahrerin mit Porsche SUV hinter mir wild angehupt und mit dem Handy gefilmt. Bin die nächste Einfahrt rechts rein um sie vorbei zu lassen. Sie hielt an und hat mich unflätig beschimpft. Mein Hinweis auf den vorgeschriebenen Abstand wurde mit: “Wenn die Straße nicht breit genug sei, müsse man ja mit weniger Abstand überholen“ quittiert!!
Nach ca. 300m (offensichtlich zu Hause angekommen) stand sie mit dem herbeigeholten Mann auf der Straße und sie haben versucht mich vom Rad zu schubsen. Glücklicherweise gelang es nicht.
Sie haben mir hinterher gebrüllt wg. angeblicher von mir begangener Nötigung und mir Schläge angedroht.
Ich bin immer wieder fassungslos mit welcher Selbstverständlichkeit die Autofahrer die Regeln ignorieren, sich aber trotzdem 100% im Recht fühlen.

Nach der StVO müssen Führer langsamer Fahrzeuge, auch zB Trecker oder Mofas , durchaus anderen Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Das gilt aber nur insofern als das dann auch eine adäquate Ausweichmöglichkeit vorhanden ist ; und man muss nicht sofort für jedes Fahrzeug das von hinten kommt an die Seite .
Was den von dir geschilderten Fall angeht , ist das Verhalten der Leute völlig bescheuert. Auf 300 Meter muss man nicht mehr mit Gewalt überholen. Außerdem hätte ich an deiner Stelle Anzeige erstattet: Nötigung, Beleidigung, Handy am Steuer, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr…..

@Uwe Trettin: §5(6): „Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“

„mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen“ ist die entscheidende Stelle. Also bei Kolonnenbildung, für ein Einzelfahrzeug fordert die StVO dies nicht.

An geeigneter Stelle würde ich auch einen einzelnen eiligen Autofahrer (und eilig haben es ja alle) vorbeilassen. Allerdings wenn er wild herumhupt eher nicht.

Es ist auf einer normalen Fahrbahn nicht möglich, mit 1,50m Abstand zu überholen ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen. Kann man die Gegenfahrbahn nutzen, weil es keinen Gegenverkehr gibt, dann kann man auch mit dem passenden Abstand überholen. Das gilt auch auf schmalen Landstraßen und auch für Porsche SUV-Fahrer.

Schön das sich so viele Radfahrer behindert, bedrängt und gefährdet fühlen. Ich wiederum fühle mich massiv gefährdet und bedrängt wenn Radfahrer rechts an mir vorbeifahren wenn ich hinter einem langsamen Radfahrer herfahre oder wenn sie sich durchquetschen wenn ich langsam am eine rote Ampel heranrolle.
Auch fühle ich mich gefährdet wenn ich auf dem Gesteig von ignoranten Radfahrern fast über den Haufen gefahren werde. Oder wenn die älteren Leute vor dem Altenheim mit Rollator an die Seite springen müssen weil ein wilder Radfahrer angerauscht kommt, in falscher Richtung selbstredend.

Ihr könnt euch alle glücklich schätzen dass mangels Nummernschild eine Identifizierung kaum möglich ist.

Leider ist dir Gesetzgebung so was von pro Rad ausgelegt, dass selbst krasse Vergehen wie ein Unfall auf den Gehweg in falsche Richtung mit einem Auto dem Autofahrer zur Last gelegt wird.

Ich sage immer, wer wie viele so verbissen auf seinem Rad kämpft, der benötigt das Blut in den Beinen, was ihm im Kopf dann fehlt.

Wer im Glashaus sitzt, wie tausende Radfahrer, der sollte tunlichst nicht mit Steinen werfen.

Wer so unsachlich argumentiert, wird nicht ernst genommen. Ich denke du weinst immer ganz leise, wenn du im Autostau stehst, der Radfahrer aber nicht. Löse dein Problem und fahre Rad aber suche nicht die Probleme bei anderen.

Ich finde den Post gar nicht so unsachlich. Man muss auch mal über Regeln diskutieren.
Zum Beispiel die Regel, dass Radfahrer an roten Ampeln rechts an den Autos bis zur Ampel vor dürfen und in der Konsequenz dann 2 Fahrzeuge nebeneinander stehen und davon das links z.B. rechts abbiegen möchte. Das halte ich für eine gefährliche Regel. Klar, Radfahrer sind damit schneller, aber der Preis ist nicht in Ordnung.
Ich verstehe auch (und tue es selbst auch), wenn Radfahrer auf bestimmten Strecken den Fußweg nutzen. Aber dabei gelten mehrere Anforderungen, die viele Radfahrer ignorieren. An Haustüren ist mit plötzlich auftretenden Fußgängern zu rechnen. Fußgänger haben auf Fußwegen Vorrang, auch bergauffahrende Radfahrer müssen dann auch mal anhalten. Und auf Fußwegen sollte man einfach langsamer fahren.
Ich bleibe mit meinem Rad an den allermeisten roten Ampeln stehen und warte auf grün, dabei wird man oft von anderen Radfahrern entweder sehr eng und schnell überholt (die bei rot fahren, aber nicht bremsen wollen) oder wenn das nicht geht angepöbelt, dass man im Weg steht.
Ich denke, dass das Verhalten vieler Radfahrer irgendwann auf alle abfärbt, genau wie es bei den Autofahrern ist.
Also sehr wohl, werfe ich in meinem Glashaus mit Steinen und finde enges überholen von Autos saugefährlich. Aber ich versuche auch, mich selbst an die Regeln zu halten und als Auto- und Radfahrer versuche ich, wenn ich die Regeln breche, dies so zu tun, dass ich andere weder behindere noch gefährde, als Regelbrecher meine ich, habe ich keinerlei Vorfahrt und keine Rechte schnell zu sein, ich habe dann nur die Pflicht den Regelbruch so zu gestalten, dass ich einen Vorteil habe ohne andere zu gefährden. Das tun Menschen im allgemeinen aber nicht.

Na endlich kontrolliert die Polizei was bei den Ergebnissen ja auch dringend notwendig ist.

Aber was will man auch erwarten wenn hier z.B. ein Herr Bliesener stolz darauf ist seine Kinder zu Verkehrssünder zu erziehen. Vermutlich ist denen auch verboten vor einer roten Ampel zu warten und Fußgänger werden weggeklingelt. Bei dem antrainierten Selbstbewußtsein ja überhaupt kein Problem. Und wer was sagt kriegt vermutlich die passende, unverschämte Antwort, die jedem Samstag um 15:00 Uhr eingeübt wird.
Ihr seid Blieseners, uns gehört die Welt.

Zu den Abständen beim Überholen habe ich eine Meinung. Ich finde z.B. bei 100km/h und mehr, sind 1,50 sinnlos. Es sollte die Regel sein, dass bei Vorhandensein, eine komplett andere Spur zu verwenden ist, also eine weiße Linie zwischen dem Überholten und dem Überholenden ist. Wenn es keine Linie gibt, dann über 50km/h 2 Meter.
Am anderen Ende der Geschwindigkeitsskala sind 1,50m aber eigentlich zuviel. Auf einer schmalen Landstraße, wo ein Auto einen 20km/h Radfahrer mit 25km/h überholen mag, da ist der Abstand nicht so wirklich wichtig, da nicht zu überholen, weil nur 1m da ist, ist ja auch unsinnig.
Wenn wir nur alle miteinander klar zukommen versuchen würden, ohne Maßband und komplizierte Regeln versuchen könnten, dass alle gut (also schnell und sicher) voran kommen und aufeinander Rücksicht nehmen würden….

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