Der Überholabstand zu Radfahrenden von 1,5 Metern innerorts (außerorts 2 Meter) galt zwar schon lange, ich habe unzählige Male drüber geschrieben, aber seit dieser Woche ist er nun auch endlich in der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben.
Klappt es jetzt auch ohne Poolnudel?
![](https://itstartedwithafight.de/wp-content/uploads/2020/04/ADFC-Poolnudel-April-2020-2.jpg)