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[Update] Radwegebenutzungspflichten in Osnabrück

Über die generelle Situation der Radwegebenutzungspflichten in Osnabrück hatte ich ja kürzlich berichtet. Die Stadt strebt an, in den nächsten zwei Jahren alle noch bestehenden Pflichten zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Ein Konzept dafür wird gerade erstellt.

An dieser Stelle sollen jetzt Fortschritte dokumentiert werden.

Über die generelle Situation der Radwegebenutzungspflichten in Osnabrück hatte ich ja kürzlich berichtet. Die Stadt strebt an, in den nächsten zwei Jahren alle noch bestehenden Pflichten zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Ein Konzept dafür wird gerade erstellt.

An dieser Stelle sollen jetzt Fortschritte dokumentiert werden.

21. Januar 2014
Benutzungspflicht aufgehoben: Wie die NOZ berichtet, haben Radfahrer auf der Osnabrücker Knollstraße jetzt die Wahl zwischen Radweg und Schutzstreifen. So weit so gut? Halbwegs. Denn ob es klug ist, den alten Hochbordradweg zu erhalten, ist fraglich. Denn, so erfährt man von Heike Stumberg (Fachdienst Verkehrsplanung der Stadt Osnabrück), auf dem geteilten Rad- und Fußweg sei es wiederholt zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern gekommen. Da hätte man doch gleich Nägeln mit Köpfen machen und den Rad- und Fußverkehr komplett voneinander trennen können. Denn, so Stumberg (völlig zurecht) weiter, „es ist unser Bestreben, Radfahrer auf die Straße zu bringen, weil das sicherer ist“.
Genau genommen hatten die Radfahrer übrigens auch vorher schon die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn. Denn der Hochbordradweg entspricht laut Stumberg nicht mehr den Regelmaßen und ist in einem schlechten Zustand. Diese Tatsachen hatten die Benutzungspflicht auch vor dem Entfernen der blauen Schilder faktisch aufgehoben.

10 Antworten auf „[Update] Radwegebenutzungspflichten in Osnabrück“

Genau diese Situation ist übrigens auch sehr gut auf dem Bild vom 17. Januar auf dem Tumblr-Blog „Osnabrücker Radwege“ zu sehen. Leider hat der Einsender nicht dazugeschrieben, dass es sich um die Knollstraße handelt. Als Ortskundiger habe ich sie aber gleich erkannt.

„Die Stadt strebt an, in den nächsten zwei Jahren alle noch bestehenden Pflichten zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.“

Die Stadt war gesetzlich verpflichtet diese Überprüfung bis zum September 1998 abzuschließen. Bis dahin lief die „Schonfrist“ aus der StVO Fahrradnovelle von 1997. Ein Bürger sollte sich mal erlauben eine Vorschrift der Stadtverwaltung einfach 15 Jahre komplett zu ignorieren…

Wenn das wie hier in Paderborn läuft, wird sich der Prozess über Jahre hinziehen. Die über ein Jahrzehnt rechtswidrigen Benutzungspflichten _sofort_ aufzuheben und dann im Einzelfall (besondere Gefahrenlage, Angemessenheit) wieder über Blauschilder nachzudenken wäre der korrekte Weg.

Hmm, ob das der korrekte Weg ist weiß ich nicht. Ich denke eher nicht. Es würde die Sache natürlich erstmal beschleunigen. Das Problem mit der Geschwindigkeit ist wohl überall dasselbe…

Ich hab den Eindruck, dass bei dem Thema Benutzungspflicht den Verkehrsbehörden die Möglichkeit gegeben wird, das Pferd falsch herum aufzuzäumen. Die Städte und Kommunen rechtfertigen allenfalls die Benutzungspflicht neuer Anlagen. Nicht aber die der alten, solange keiner klagt. Das gibt ihnen die Gelegenheit, dieses Thema nach eigenem Ermessen zu verschleppen. Soll heißen: Die Radwegebenutzungspflicht ist ja praktisch nichts anderes als ein Radfahrverbot auf den Fahrbahnen. Hätte man die Beschilderung derart vorgeschrieben, dass anstelle der blauen Lollis an den Strecken mit Benutzungspflicht überall das Schild „Verbot für Radverkehr“ (VZ 254) installiert werden müsste, was meint ihr, wie schnell dieses Thema abgearbeitet worden wäre…

„Auszug aus Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Bürgerforums Darum/Gretesch/Lüstringen (6)
am Mittwoch, 26. August 2009 !!!! Dauer: 19.30 Uhr bis 21.10 Uhr
Ort: Gemeindehaus der Petruskirche, Albert-Schweitzer-Straße 33

4 d) Mindener Straße (Ortskern): Zustand der Radwege
[…]Ein Bürger berichtet, dass an der Mindener Straße im Ortskern stadtauswärts das Schild für die Benutzungspflicht des Radweges/Fußweges entfernt wurde. Er weist darauf hin, dass
noch eine rote Markierung von der Straße über den abgesenkten Bordstein auf den Gehweg führt und die Radfahrer dadurch irritiert werden.

Herr Santjer erläutert, dass die Radwegeführung auf die Straße verlegt wurde, da der Gehweg zu schmal sei. Die rote Wegemarkierung müsse noch korrigiert werden.“

Ja, das war 2009! Jetzt ist 2014, die irreführenden roten Markierungen in Lüstringen/Gretesch sind immer noch da. Autofahrer brüllen mich immer noch an ‚Da ist ein Radweg!‘, weil die roten Markierungen ebendies suggerieren. Ich brülle zurück ‚Das ist kein Radweg‘. Der Autofahrer ‚Doch!‘.

Habe die Hoffnung aufgegeben, dass sich in dem Stadtteil nochmal etwas verbessern wird.

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