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Radwegebenutzungspflichten: Situation in Osnabrück

Während Oldenburg gerade auf die Einbringung des Grünen-Antrags zur Überprüfung von Radwegebenutzungspflichten wartet, habe ich in Osnabrück mal nachgefragt, ob das nicht auch eine Möglichkeit wäre, die hier übrig gebliebenen und unzulässig angeordneten Benutzungspflichten loszuwerden.

Die Grünen aus Osnabrück erklärten mir, dass so ein Antrag natürlich durchaus möglich wäre, allerdings mit eher suboptimalen Folgen. Denn erstens würde es für die Verwaltung der Stadt eine enorme Fokussierung auf dieses Thema bedeuten, mit der Folge, dass andere Dinge schlicht liegen blieben.

Für Osnabrück wäre ein solcher Antrag eher suboptimal.

Und zweitens würden die Radwegebenutzungspflichten bereits jetzt in Verbindung mit anderen Maßnahmen laufend überprüft. Bislang würden die Benutzungspflichten im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsschauen abgearbeitet. Die Straßenverkehrsordnung schreibe nun vor, dass alle Straßen im Rhythmus von 2 Jahren betrachtet werden müssten. Das sei für die Verwaltung mit ihren begrenzten personellen Möglichkeiten bereits ein sehr enger Zeitplan, für den gerade ein Konzept erstellt würde, wie das zu leisten wäre.

Darüber hinaus müsse der Schilderwald in Osnabrück generell gelichtet werden. Auch bei dieser Aufgabe wird die Benutzungspflicht mit erfasst und gegebenfalls direkt bearbeitet. Und um sich die aufwendigen Ortstermine zu sparen, was wahrscheinlich ein Hauptgrund für die schleppende Umsetzung der StVO ist (nicht nur in Osnabrück), prüft die Verwaltung, ob mit den vorhandenen Daten bestimmte Aufgaben auch vom Rechner aus erledigt werden können.

Es gibt bereits verschiedene Maßnahmen, bei denen auch auf die Radwegebenutzungspflicht geachtet wird.

Auch wenn man es also auf den ersten Blick nicht glauben mag, tut sich doch etwas in Sachen Radwegebenutzungspflicht in Osnabrück. Wenn die Verwaltung es schaffen sollte, die Vorgaben einzuhalten, wäre das Thema in spätestens zwei Jahren abgearbeitet und wir hätten nur noch einzelne, gut begründete Radwegebenutzungspflichten. Und für Streitfälle gibt es dann ja (einigermaßen) klare Kriterien. Das hört sich gut und vernünftig an. Ein Zeitrahmen von zwei Jahren ist durchaus angebracht, bei einer Stadt mit dieser Größe.

Natürlich darf man dabei aber auch nicht vergessen, dass bereits 16 Jahre vergangen sind, in denen es noch nicht geklappt hat. Man kann also gespannt sein, wie die Radwege 2016 ausgeschildert sein werden (oder eben nicht ausgeschildert). In der Zwischenzeit haben Bürger natürlich weiterhin die Möglichkeit, unzulässige Radwegebenutzungspflichten der Stadt zu melden. Diese wird dann versuchen, sich so schnell wie möglich ein Bild von der Situation zu machen. Und das ist zurzeit halt die Einschränkung, dieses „so schnell wie möglich“. Wem es dann doch noch zu langsam geht, dem bleibt immer noch die Klage. Aber ob sich dieser Aufwand lohnt? In Anbetracht des oben genannten Zeitplans von zwei Jahren wohl eher nicht.

2 Antworten auf „Radwegebenutzungspflichten: Situation in Osnabrück“

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