Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in der vergangenen Woche geurteilt, dass die Stadt Frankfurt keine privaten Dienstleister anheuern darf, um Falschparkerkontrollen durchzuführen. Das strukturelle Ahnden von Parksündern gehöre zum hoheitlichen Kernbereich und sei somit Sache staatlicher Stellen.
Wird der Radweg zum rechtsfreien Raum?
