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Radentscheid: Keine Parkplätze auf Kosten sicherer Radwege

Der Radentscheid Osnabrück kritisiert die für die heutige Ratssitzung vorgestellten Pläne für den Umbau der Vehrter Landstraße. Die Pläne sehen Radwege mit streckenweise nur 1,6 Metern Breite vor.

Der Radentscheid Osnabrück kritisiert die für die heutige Ratssitzung vorgestellten Pläne für den Umbau der Vehrter Landstraße. Die Pläne sehen Radwege mit streckenweise nur 1,6 Metern Breite vor.

Inke Gehrling: „Das darf so nicht gebaut werden. Die Vehrter Landstraße ist im Radverkehrsplan 2030 als Hauptroute ausgewiesen. Und schon die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) aus dem Jahr 2010 sagen, dass die Regelbreite von Radwegen 2 Meter betragen soll. Lediglich bei einem geringen Radverkehrsaufkommen kann auf 1,6 Meter verkürzt werden. Wir haben an der Vehrter Landstraße mit dem Nettebad, der E-Kartbahn und der Eishalle aber gleich mehrere Ziele aus dem Freizeitbereich, die auch und gerade von Jugendlichen auf dem Fahrrad angefahren werden. 2 Meter müssen also sein.“

Wir dürfen jetzt auf keinen Fall die Fehler von vor 50 Jahren wiederholen und für neue Parkstreifen Abstriche bei den Radwegen machen.

Daniel Doerk ergänzt: „Wenn wir jetzt Straßen umbauen, müssen wir das Radverkehrsaufkommen von morgen im Blick haben und dafür auch die entsprechende Infrastruktur einplanen. Osnabrück will schon in acht Jahren unter den Top 5 der deutschen Fahrradstädte sein. Das bedeutet, dass es auf den Radwegen spürbar voller wird. Wir brauchen also gut ausgebaute und vom motorisierten Verkehr klar getrennte Radwege, die auch ein Überholen ermöglichen und damit den unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Radverkehr Rechnung tragen. Der Platz ist ja da. Wir dürfen jetzt auf keinen Fall die Fehler von vor 50 Jahren wiederholen und für neue Parkstreifen Abstriche bei den Radwegen machen.“

Der Radentscheid Osnabrück weist ferner darauf hin, dass es an der Kreuzung Vehrter Landstraße/Am Vogelsang zu Abbiegeunfällen kommen kann und regt an, die Kreuzung im Sinne von Punkt 3 des Bürgerbegehrens sicher zu gestalten. Leo Fendel: „Der Umbau der Vehrter Landstraße bietet die Möglichkeit, die Kreuzung am Nettebad als Pilotprojekt mit Schutzinseln zu versehen, sodass die Geschwindigkeit des abbiegenden KFZ-Verkehrs verringert und eine Sichtachse zum Radverkehr sichergestellt wird.“

Der Radentscheid Osnabrück fordert zwei Meter breite Radwege auf voller Länge, nicht nur in Abschnitten. Grafik: Stadt Osnabrück

Pressemitteilung Radentscheid Osnabrück

5 Antworten auf „Radentscheid: Keine Parkplätze auf Kosten sicherer Radwege“

Noch eine Sache die vielleicht auch überdacht werden könnte. Für Radwege wären asphaltierte Decken komfortabler und mit Block auf Hänger, Roller und Inliner auch sinnvoll. Die alten, gepflasterten Radwege von Anfang der 2000er sind bereits oftmals uneben.

Der Abflussbeiwert solcher Pflasterflächen ist bei 3 % und nach mehreren Jahren auch so hoch, dass das Wasser quasi nicht versickert.

Einen Nutzen fürs Grundwasser von gepflasterten Radwegen sehe ich persönlich nicht..

Ich glaube nicht das jemand Radwege aus Umweltschutzgründen pflastert. Da Radwege im Vergleich zu Fahrbahnen wesentlich weniger Unterbau benötigen kosten sie nur etwa 1/3. Man legt auch gerne Versorgungsleitungen unter den Radweg, da man zum einen den Fahrbahnverkehr bei Bauarbeiten dann nicht einschränken muss und billiger rankommt. Und beim billiger Rankommen könnte Pflasterung sinnvoll sein, womöglich auch bei der Instandhaltung aufgrund von Wurzelaufbrüchen.

Sind gepflasterte Radwege wirklich noch zeitgemäß? Warum macht man so etwas? Der MIV fährt gut gefedert auf perfekt glattem Asphalt – wenigstens wenn die Straße neu ist – und wir Radfahrer sollen auf die Ratter- und Buckelpiste? Denn eine solche wird ein gepflasterter Radweg immer – nach vergleichsweise kurzer Zeit. Schaut mal nach Kopenhagen: dort gibt es keine gepflasterten Radwege.

Außerdem fehlt in der obigen Schnittzeichnung die bauliche Trennung zwischen Rad- und Gehweg. Was soll dieser Begrenzungsstreifen sein? Wir Radfahrer fordern zu Recht die bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg, damit der Radweg möglichst nicht befahren oder beparkt wird. Mit dem gleichen Recht sollte es eine bauliche Trennung auch zwischen Rad- und Gehweg geben. Damit der Gehweg nicht von uns Radfahrern befahren wird. Und für die Zufußgehenden ist die Zuordnung dann auch klarer.

Der Radweg in dem Bild sieht gut aus: glatter Asphalt statt buckeligem Pflaster, ausreichend breit und eine bauliche Trennung zwischen Rad- und Gehweg. Ich habe mich allerdings gefragt, ob es nicht sinnvoll wäre direkt hinter den Auffahrtsrampen für die Zufahrt zu den Grundstücken noch Poller hinzustellen. Damit niemand auf die Idee kommt den Radweg als Parkplatz zu missbrauchen. Nicht dass so etwas je passieren würde … :-).

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