Ich sehe inzwischen fast jeden Tag denselben Range Rover an einer Sonderbushaltestelle für Stadtrundfahrten parken. Intuitiv gehe ich hier natürlich von einem Parkverbot aus, wollte dann aber doch mal wissen, ob man sich dort an Wochentagen vielleicht nicht doch einfach hinstellen darf, da der Sonderbus in der Regel nur am Wochenende fährt. Darf man natürlich nicht, wie mir am Wochenende ein Mitarbeiter des OS-Teams (Ordnungsamt) mitgeteilt hat.

Er wusste auch gleich den Hintergrund meiner Frage, als ich die Haltestelle erwähnte. „Ach, meinen Sie den Range Rover? Der ist uns bekannt.“ Er bekommt auch regelmäßig Knöllchen für sein Falschparken, wenn auch nicht jedes Mal. Allerdings scheinen die keine Wirkung zu haben. Denn, so der Mitarbeiter des OS-Teams, zehn Euro scheinen keine Strafe zu sein. „Billiger können Sie hier nirgends parken.“

Zweifelt noch irgendjemand daran, dass wir höhere Bußgelder fürs Falschparken, Radwegparken, Rettungswege Zuparken usw. brauchen? 100 Meter weiter auf dem Radfahrstreifen an der Dielingerstraße sieht es oft nicht anders aus. Wenn der Strafzettel günstiger ist als der reguläre Parkplatz (hier die Parkgarage) um die Ecke, dann läuft wirklich etwas falsch…

Mehr dazu:
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Falschparker sind asozial
Das Grundrecht auf Parkplätze
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Foto: dd