Pressemitteilung

Bild: ADFC/Jens Lehmkühler

Bild: ADFC/Jens Lehmkühler

Bei der IAA Nutzfahrzeuge stellt Mercedes derzeit seinen „Blind-Spot-Assist“ vor – ein Assistenz-System, das Lkw-Fahrer vor Personen im toten Winkel warnt. Der ADFC hat solche Systeme seit Jahren als wichtigen Baustein für mehr Radfahrer-Sicherheit gefordert und dazu 2011 beim Bundesverkehrsministerium einen Runden Tisch initiiert. Dass nach Jahren der Verhandlungsarbeit endlich ein Produkt auf den Markt kommt, begrüßt der ADFC. Nun müssen dieses und weitere Systeme – Abbiegeassistent, Notbremsassistent sowie „Intelligent Speed Assistance“ – Pflicht für alle Hersteller und Modelle werden.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Es ist ein Witz: Alle reden über selbstfahrende Autos und Mobilität 4.0, aber auf den Straßen kommt täglich ein Radfahrer ums Leben. Bei etwa jedem zehnten tödlichen Fahrradunfall ist ein fahrlässig abbiegender Lkw der Verursacher. Dabei gibt es marktreife elektronische Systeme, die genau das in vielen Fällen verhindern können! Auch Speditionen sollten ein Interesse daran haben, dass elektronische Systeme den Fahrern helfen, solche traumatisierenden Unfälle zu verhindern. Wir fordern den Bundesverkehrsminister auf, sich auf EU-Ebene für den verpflichtenden Einsatz von elektronischen Systemen zum Radfahrer- und Fußgängerschutz bei Lkw stark zu machen!“

Tempo 30 und fehlerverzeihende Infrastruktur

Natürlich sind elektronische Systeme kein Allheilmittel für mehr Sicherheit im Radverkehr, darauf wies ADFC-Bundesgeschäftsführer Stork am Mittwoch auf einem Sicherheits-Symposium im Bundesverkehrsministerium hin. Wichtigste Elemente seien Tempo 30 innerorts sowie eine fehlerverzeihende Infrastruktur. Dazu gehörten – bei hohem Kfz-Aufkommen und höheren Geschwindigkeiten – breite, geschützte Radfahrstreifen mit einer physischen Barriere zum Autoverkehr. Auch intelligentes Kreuzungsdesign, durch das Radfahrer im Sichtbereich des Autoverkehrs sind, sowie geeignete Ampelschaltungen erhöhten die Sicherheit. Nicht zuletzt sei jeder einzelne Verkehrsteilnehmer selbst für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich. Regelverstöße im Straßenverkehr seien kein Kavaliersdelikt und müssen geahndet werden.