Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die neue Straßenverkehrsordnung aufgrund eines Zitierfehlers nichtig ist. Zunächst war insbesondere der ADAC froh, dass die seit der Änderung verhängten Bußgelder für Raser ungültig sind. Man kann vorerst also weiter mit doppelter Geschwindigkeit durch Tempo-30-Zonen ballern, ohne das ernsthafte Strafen drohen.

Und nun zeigt sich, dass durch die Schlampigkeit des Bundesverkehrsministeriums auch die Bußgelder für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden zurück auf das Niveau von vor der Reform fallen. Auf Schutzstreifen darf wieder gehalten und auf Radwegen zu Billigtarifen geparkt werden. Hier appelliert der ADFC an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.

Eine Rolle rückwärts bei der Sicherheit von Radfahrenden darf Minister Scheuer auf keinen Fall zulassen.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen. Das ist ihm mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung auch in Teilen gelungen. Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden. Für die Fahrrad-Sicherheit gibt es einen breiten Konsens in Bund und Ländern. Minister Scheuer und seine LänderkollegInnen müssen das Raserthema im Notfall ausklammern und dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird.“

Von einem Ausklammern des Raserthemas und einer damit verbundenen neuen Debatte halte ich allerdings nichts. Ein anständiger Politiker würde den kleinen Formfehler schnell korrigieren und die politisch beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung beibehalten. Ein CSU-Minister tut das aber natürlich nicht. Er nimmt die Bundesländer stattdessen in Geiselhaft, um nachträglich Klientelinteressen durchzusetzen. Gelingt ihm dies nicht, kann er den Bundesrat dafür verantwortlich machen. Hier haben zumindest die Bundesländer, in denen Bündnis 90/Die Grünen mitregieren, signalisiert, dass sie inhaltlichen Änderungen nicht zustimmen werden. Es wird wohl ein Spiel auf Zeit. Rücksichtslose Autofahrer können sich freuen. Sie kommen weiterhin mit Dumping-Strafen davon.

Halten auf dem Schutzstreifen – erstmal wieder erlaubt.