Die Niederlande haben ihn, Frankreich hat ihn, neuerdings hat auch Basel in der Schweiz einen. Den Grünpfeil für Radfahrerinnen und Radfahrer. Nur Deutschland hinkt mal wieder hinterher und kennt dieses Verkehrszeichen bisher nur für den motorisierten Verkehr. Und das nun schon seit zweieinhalb Jahrzehnten. Seit der Wiedervereinigung können Autofahrer an roten Ampeln abbiegen, sofern dort ein grüner Pfeil hängt. Dabei wäre dieses Verkehrsschild viel sinnvoller für ein Verkehrsmittel, das ohnehin weitgehend ohne Ampeln auskommen würde – das Fahrrad!

In den Niederlanden gibt es bereits seit 1990 die Regelung „rechtsaf voor fietsers vrij„. Kommunen können Lichtzeichen oder Schilder mit weißer Schrift auf blauem Grund aufstellen, die es Radfahrern also erlauben, bei roter Ampel rechts abzubiegen. (InnoZ.de)

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Eine ähnliche, aber noch etwas weitergehende Regelung („Tourne à droite cycliste„) gibt es seit 2012 in Frankreich. Nach einer zweijährigen Testphase in Bordeaux, Nantes und Straßburg, können Kommunen hier nun Schilder mit einem gelben Fahrrad und einem kleinen Pfeil darunter aufstellen. Dabei gibt es zwei Varianten: eine für Rechtsabbieger und eine für Radfahrer, die die Kreuzung geradeaus überqueren wollen. (wissenschaft-frankreich.de)



Und auch in der Schweiz testet man gerade den Grünpfeil für Radfahrer. In Basel ist er gelb und auf schwarzem Untergrund. Die Pilotphase von Juni 2013 bis September 2014 wurde für erfolgreich befunden. Das Projekt wird jetzt auf zwölf Kreuzungen in Basel ausgedehnt. „Gleichzeitig beantragt das BVD beim Bund eine Änderung des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes. Diese würde es Basel-Stadt und allen anderen Kantonen ermöglichen, das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos einzuführen.“ (velojournal.ch)



Was bringt der Grünpfeil für Radfahrer?

Bild: Ville de Chambéry - Valérie Cachat - Gomm

Bild: Ville de Chambéry – Valérie Cachat – Gomm

Zum einen macht er das Radfahren, das ja vom persönlichen Krafteinsatz lebt, deutlich bequemer, wenn man nicht an jeder Kreuzung anhalten und anfahren muss. Außerdem ist es an vielen Kreuzungen gar nicht nötig, dass rechtsabbiegende Radfahrer anhalten. Nämlich überall da, wo man von Radweg auf Radweg fährt und mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) sowieso nicht in Kontakt kommt. Mit querenden Radfahrern kann man sich dagegen ganz einfach per Augenkontakt verständigen. Was allerdings auch nicht wirklich nötig ist, da die Vorfahrtsregel hier natürlich weiterhin gilt. Fahren darf man nur, wenn kein Querverkehr kommt.

Zum anderen könnte gerade der französische „Geradeaus-Pfeil“ auch Erleichterungen für den MIV bringen. Denn kommt kein Querverkehr, könnten an der roten Ampel wartende Radfahrer bereits losfahren und dem rechtsabbiegenden MIV Platz schaffen, bevor für ihn die Ampel auf Grün springt. Der Pfeil wäre somit ein allgemeines Verkehrsbeschleunigungsprogramm. Und auch an T-Kreuzungen gibt es Ampeln, die durchaus mit einem entsprechenden Schild versehen werden können. (Siehe Radfahrer bei Buchstabe B.)

Der Grünpfeil für Radfahrer als allgemeines Verkehrsbeschleunigungsprogramm

In Deutschland sind wir leider noch nicht so weit. Den Grünpfeil für Autofahrer gibt es bereits seit 1990. Dieser gilt im Übrigen auch für Radfahrer, wenn diese auf der Fahrbahn geführt werden und keine eigene Ampel haben.

gruenpfeil radfahrer münchenDer aber wahrscheinlich einzige deutsche Grünpfeil exklusiv für Radfahrer steht in München. „Im März 2006 ordnete die Verkehrssteuerung des Kreisverwaltungsreferates ein Novum bei der Verkehrsregelung für Radfahrer an. Erstmalig wurde damit in Deutschland das bisher nur für den Straßenverkehr geltende Grünpfeilschild exklusiv auch für den Radwegverkehr verwendet.“ (muenchen.de)

Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern zufolge, schließt der Wortlaut von § 37 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine Verwendung von Grünpfeilschildern an nur für Radfahrern geltenden Lichtzeichen nicht aus. Damit können Grünpfeile für Radfahrer unter folgenden Voraussetzungen angebracht werden:

  • der Radfahrsignalgeber muss in jeden Fall baulich getrennt vom Fahrverkehrssignalgeber sein;
  • die Größe des Radfahrsignalgebers muss der eines regulären Signalgebers von 200 mm Durchmesser entsprechen;
  • das Grünpfeilschild mit seiner Standardgröße von 250 mal 250 Millimeter wird rechts neben dem roten Signalfeld montiert.

Kommunen könnten also jetzt schon handeln. Allerdings müssten dann auch alle Ampeln erstmal mit Fahrradampeln ausgerüstet werden, um an diesen dann den bekannten Grünpfeil anbringen zu können. Und bei der rechtlich nicht ganz eindeutigen Lage, kann ich verstehen, dass keiner vorpreschen will. Einfacher wäre es da doch, wenn auch unsere Straßenverkehrsordnung endlich um ein spezielles Schild erweitert würde, das dann bedarfsgerecht von den Kommunen installiert werden kann. Ulm hat dennoch einen Alleingang gestartet. An zwei Kreuzungen können Radfahrer bei roter Ampel abbiegen. Hier mehr dazu.

Ein nächster Schritt wäre auch bei uns ein Pilotprojekt in ausgewählten Städten. Dass das sehr wahrscheinlich positiv verlaufen würde, zeigen ja die oben genannten Beispiele…


Update 14. April 2016

Dänemark testet inzwischen auch. Erfolgreich natürlich. Es funktioniert!