Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen am 12. Mai 2015 den Entschließungsantrag „Fahrradland Niedersachsen stärken“ in den niedersächsischen Landtag ein. Zwar ist das Land nicht der wichtigste „Player“ bei der Radverkehrspolitik, die Kommunen treffen hier die wichtigsten Entscheidungen in Bezug auf den alltäglichen Radverkehr, aber einen Punkt im Antrag finde ich besonders interessant.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Prüfung der Weiterentwicklung der straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Radverkehrs einzusetzen.

Konkret nennt der Antrag hier den Transport von Kindern auf dem Rad oder das Fahren auf Fußwegen bis zum achten Lebensjahr in Begleitung der Eltern. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) entspreche längst nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen und Erfordernissen bezüglich des Radfahrens, daher sei es erforderlich, dass sich die Landesregierung für eine Novellierung einsetzt.

Das sehe ich genauso. Und man könnte da noch viel weitergehen, als nur zu den oben genannten Dingen, die sowieso schon jeder macht – halt nur noch nicht rechtlich abgesichert. Mir fällt da spontan der Grünpfeil für Radfahrer ein. Die niedersächsische Landesregierung sollte die Initiative der Münchener SPD unterstützen und sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für fahrradfreundliche Lichtsignalanlagen aussprechen. Das wäre eine echte Erleichterung und Beschleunigung im alltäglichen Radverkehr.

Und Stichwort „Straßenverkehrsordnung“: Natürlich muss die StVO einen klaren Rahmen setzen. Sie kann aber auch so ausdifferenziert sein, dass Länder und Kommunen einen größeren Spielraum bei individueller (Rad-) Verkehrsförderung bekommen. In vielen Städten ändert sich die Situation des Radverkehrs gerade. Könnte man darauf flexibler reagieren, wäre noch viel mehr drin als momentan. Hier täten die Länder also in der Tat gut daran, beim Bund für die Aktualisierung der straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen zu werben.

Die Forderung, auf Landesebene den Nutzen von Radschnellwegen nach dem Vorbild der Niederlande, Dänemark und Belgien zu prüfen und zusammen mit vorhandenen Erkenntnissen aus den Metropolregionen auszuwerten, halte ich auch für sinnvoll. Entscheidender wird aber eine anteilhafte Finanzierung des Landes, die für viele Kommunen entscheidend sein dürfte bei Planung und Bau von Radschnellwegen.

Der Antrag könnte also interessante Projekte anstoßen.

Teaserbild: R. Roletschek, Lizenz: CC-BY-SA