Mit der neuen Straßenverkehrsordnung soll unter anderem das freie Rechtsabbiegen für Radfahrende ermöglicht werden. Das heißt, wenn an einer roten Ampel ein Grünpfeil für Radfahrer hängt, dürfen diese trotzdem abbiegen. Die Kommunen sind aber noch sehr zögerlich bei der Anwendung der neuen Möglichkeiten der StVO.
