Heute ist mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das Sonderprogramm „Stadt und Land“ an den Start gegangen. Damit stellt das Bundesverkehrsministerium erstmals Rekordmittel für den Radwegebau in den Kommunen zur Verfügung. Sie stammen aus dem Klimapaket der Bundesregierung und sollen ermöglichen, die vollen Potenziale des Radverkehrs für einen klimafreundlichen Verkehr zu entfalten. Der Fahrradclub ADFC begrüßt das Programm und die hohen Qualitätskriterien. Einziger Kritikpunkt: Auch sogenannte Schutzstreifen sind förderungsfähig – eine Markierungslösung, die der ADFC nicht für fahrradfreundlich hält.
ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Endlich kann es kommen – das Fahrradland Deutschland. Geld vom Bund ist jetzt reichlich da. Und auch bei der Qualität setzt der Bund neue Maßstäbe und macht klare Vorgaben, wie gute Radinfrastruktur überhaupt gestaltet sein muss, damit sie Menschen aller Altersgruppen zum Radfahren einlädt. Und nicht nur das: Das Bundesverkehrsministerium macht sogar quantitative Zielvorgaben und legt sich fest, wie viele Kilometer Radwege, wie viele Fahrradstraßen und wie viele Fahrradbügel bis 2023 gebaut werden sollen – das ist ein Riesenschritt nach vorn. Jetzt ist es Sache der Kommunen, zügig Projektanträge für die Einrichtung von Qualitätsradwegenetzen und Fahrradparkhäusern zu stellen. Der Bedarf nach besserer Radinfrastruktur ist immens.“
660 Millionen Euro für Qualitätsradwege in Kommunen
Das Bundesverkehrsministerium stellt für die Jahre 2020-2023 insgesamt 1,46 Milliarden Euro für den Radverkehr zur Verfügung, davon rund 660 Millionen Euro über das Sonderprogramm Stadt und Land. Hinzu kommen 170 Millionen Euro für Radschnellwege, 46 Millionen Euro für das touristische Radnetz Deutschland und 126 Millionen für Modellvorhaben des Radverkehrs. Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land sollen sehr konkrete Ziele bis Ende 2023 erreicht werden: 272 Kilometer straßenbegleitender Radwege inklusive baulicher Trennung, 672 Kilometer Radfahrstreifen, 416 Kilometer Fahrradstraßen, 55 Bauwerke wie Radwegebrücken und Unterführungen, 167.200 Fahrradbügel an Haltestellen, 24.800 Fahrradboxen, 31.200 Stellplätze in Fahrradparkhäusern, 179 getrennte Ampelphasen sowie 4.880 Beleuchtungsanlagen an Radwegen. Dass auch 672 Kilometer sogenannte Schutzstreifen, die auch vom Autoverkehr genutzt werden können, mit Mitteln des Bundes gefördert werden sollen, kritisiert der ADFC als Rückfall in überholte Planungsmethoden.
Schutzstreifen: Rückfall in überholte Planungsmethoden
In der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm ist ausdrücklich festgehalten, dass ein „hochwertiger Standard für alle Nutzergruppen“ umgesetzt werden soll, der eine „hohe Verkehrssicherheit und ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden“ garantiert. Der ADFC hatte auf solche Festlegungen gedrungen, da die vorhandenen Regelwerke für den Radverkehr teilweise nicht verbindlich sind und dringend überarbeitet werden müssen, um allen Bürgerinnen und Bürgern das Radfahren in jedem Alter zu ermöglichen. Bisher werden in vielen Kommunen noch schlechtere und spärlichere Radwege gebaut, als es selbst die überholten ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ vorsehen. Peters: „Halbherzige Radinfrastruktur schreckt die meisten Menschen vom Radfahren ab und motiviert sie eher, sich aus Sicherheitsgründen lieber ins Auto zu setzen. Damit muss jetzt Schluss sein, Deutschland muss endlich Weltklasse-Radwege bauen, auf denen man gerne fährt.“
Förderanträge für hochwertige, sichere und leistungsfähige Radverkehrsanlagen können ab sofort von Kommunen über die Bundesländer gestellt werden. Gefördert werden Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radwegenetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes. Peters: „Konkret sagt das Bundesverkehrsministerium hier: Kommunen sollen Platz für einladende und sichere Radwege schaffen, indem sie dem Autoverkehr Platz wegnehmen, Fahrbahnen in geschützte Radfahrstreifen umwandeln oder Straßen zu Fahrradstraßen machen. Das ist eine kleine Verkehrsrevolution und eine wichtige Stellschraube für die dringend notwendige Gleichberechtigung der Verkehrsarten.“
Kommunen sollen Platz für einladende und sichere Radwege schaffen, indem sie dem Autoverkehr Platz wegnehmen.
Der ADFC weist darauf hin, dass die Bundesländer, über die die Gelder beantragt werden müssen, schon jetzt sehr unterschiedlich engagiert vorangehen. Viele Länder haben ihre Kommunen bereits vor Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung über das Sonderprogramm Stadt und Land informiert und flankieren es mit eigenen Maßnahmen. Besonders positiv hebt sich das Land Hessen hervor, das schon Ende 2020 ein Muster-Handbuch mit neuen Standards für Qualitätsradwege publiziert hat und die Kommunen über die Förderbedingungen informiert. Hessen hat auch eine eigene Service-Stelle für Kommunen zur Abwicklung des Förderprogrammes eingerichtet. Vorbildlich agiert auch das Land Nordrhein-Westfalen, das seine Kommunen durch die Einrichtung einer Stabsstelle im Landesverkehrsministerium unterstützt und zusätzlich die Landesmittel erhöht, um die Fördersätze für finanzschwache Kommunen aufzustocken. Als Negativbeispiel nennt der ADFC das Land Sachsen, das offenbar plant, den Kommunen die Landesmittel für den Radwegebau radikal zu kürzen und die Ausfälle mit Mitteln aus dem Klimapaket zu kompensieren. Peters: „Wir appellieren eindringlich an alle Bundesländer und Kommunen, jetzt aktiv zu werden und die Gelder für sicheren und komfortablen Radverkehr zügig auf die Straße zu bringen. Die Zeit ist reif für bessere Radwege – die Menschen in Deutschland gieren förmlich danach.“
Pressemitteilung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC)