Ich bin diese Woche auf die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen) aufmerksam geworden, die mich etwas stutzig macht. Gelbhaar hatte in Bezug auf die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung nach einer Erhöhung des Bußgeldes für das Halten auf Fuß- und Radwegen gefragt. Daraufhin stellt die Bundesregierung fest, dass das verbotswidrige Halten auf einem Fuß- oder Radweg „kein in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelter Tatbestand“ sei und dementsprechend im Rahmen der Novelle auch nicht anzupassen war.
Mithilfe des ADFC habe ich bisschen Licht ins Dunkel gebracht. Ein Halteverbot auf Radwegen ist so explizit tatsächlich nicht im Bußgeld- oder Tatbestandskatalog enthalten – es fehlt eine eigene Nummer dafür. Es ergibt sich aber aus der Straßenverkehrsordnung, konkret aus § 12, Absatz 4 Satz 1 und 2, wo es heißt:
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.“
Im Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes fällt das Halten auf dem Radweg daher unter den Vorwurf „Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand“ (Nummer 112060). Muss man auch erst mal drauf kommen. Dafür ist dann ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro vorgesehen. Wird ein Radfahrer dabei behindert, steigt das Bußgeld auf 15 Euro (Nummer 112061).
Man kann es aber auch unter dem Vorwurf „Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn“ (Nummer 102000) verorten. An den entsprechenden Bußgeldhöhen ändert dieser Tatbestand allerdings nichts, sie bleiben dieselben.
Merkwürdig bleibt aber der zweite Satz in der Antwort der Bundesregierung: „Bei einem solchen Verkehrsverstoß wird die Bußgeldhöhe durch das Ermessen der jeweiligen Bußgeldbehörde festgelegt.“ Aber welchen Ermessensspielraum soll die Bußgeldbehörde hier bei der Bußgeldhöhe haben, wenn die Bußgeldhöhen mit 10 und 15 Euro festgelegt sind? Und werden die Bußgelder für die beiden oben genannten Tatbestände erhöht? Dann wären wir zumindest in der Sache ein Stück weiter.
@BMVI Liebes BMVI, kurze Frage zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung: Sind Veränderungen der Bußgeldhöhen für die Nummern 102000, 102001, 112060, 112061 des Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes vorgesehen? Und wenn ja, inwiefern?
— Daniel (@SecretCoAuthor) January 9, 2020
Stefan Gelbhaar kritisiert die Pläne der Bundesregierung denn auch als unzureichend: „Der ganze Bußgeldkatalog muss überarbeitet und die Bußgelder müssen deutlich erhöht werden. Die Bußgelder für gefährliche Verkehrsverstöße sind bislang viel zu niedrig. Das ist besonders fatal bei Tatbeständen, die Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende gewähren sollen. Durch Falschparken andere Menschen zu gefährden ist in Berlin gar billiger als zum Beispiel in London richtig zu parken. Die Änderung des Bußgeldkatalogs, die der Verkehrsminister plant, ist vollkommen mangel- und lückenhaft. Da muss intensiv nachgearbeitet werden.“
5 Antworten auf „Bleibt das Halten auf Geh- und Radwegen ein Schnäppchen?“
Ist doch eh egal was falsch parken auf Radwegen kostet : das Ordnungsamt schreibt sowieso keine Knöllchen…..
Vorsicht Satire :
„Ich komm zum Glück aus Osnabrück—- hier kann man umsonst parken , solange es auf dem Radweg ist . „
Also ich finde das Halten auf der rechten Spur, aber gerade nicht auf dem Fahrradstreifen, so wie es dann ja offenbar hier eingefordert wird, auch nicht besonders prickelnd. Dann ist zwar der Fahrradweg frei, aber wirklich durch die Engstelle durchfahren will ich meistens auch nicht. Zumal es in der Regel irgendwelche LieferantInnen mit Transportern betrifft, die tendenziell Richtung Straßenrand, sprich über den Fahrradweg hinweg ausladen (müssen). Ich fahre an solchen Hindernissen jedenfalls in aller Regel links vorbei, genauso wie wenn ganz am rechten (Fahrbahn?)-Rand auf dem Radweg gehalten würde. Nur dass dann links mehr Platz wäre und man sich nicht noch halb auf die linke Spur drängeln müsste.
Hier geht es nicht um Schutz- oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Da wird das Halten und Parken teurer. Hier geht es um abgesetzte Radwege.
Genau bei einer solchen Aktion ( links vorbei ) ist vor ein paar Wochen wieder ein Kind ums Leben gekommen…..
Wann und wo war das?