Dooring-Unfällen passieren vergleichsweise selten, dafür haben sie dann aber häufig schwere Folgen. Das hat 2017 bereits eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ergeben. Danach kollidierte bei rund jedem 14. Pkw/Radfahrer-Unfall (7 Prozent) ein Radler mit einer sich öffnenden Autotür, meist der Fahrertür. So auch gestern am Blumenhaller Weg in Osnabrück. Ich bin durch Bodenmarkierungen und Blutreste darauf aufmerksam geworden. Die Polizei hat mir dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Radfahrer gegen 12.45 Uhr auf dem Radfahrstreifen an einem geparkten Auto vorbeifuhr, „als dessen Fahrerin plötzlich die Tür öffnete“. Der 70-jährige Radfahrer konnte nicht mehr ausweichen, stürzte und wurde leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht.

Es ist ein typischer Unfall, der aus Unachtsamkeit passiert. Deswegen ist es für Autofahrer und Mitfahrer immer wieder wichtig, in den Rückspiegel zu schauen und den Schulterblick zu machen. Nicht nur beim Abbiegen sondern eben auch beim Aussteigen. Den Trick des Holländischen Griffes hatte ich im Blog ebenfalls schon öfter thematisiert. Das Video unten zeigt, wie es geht.

Und nicht zuletzt müssen wir hier auch wieder über die Anlage des Radfahrstreifens reden. Er führt an dieser Stelle und so ziemlich am gesamten Blumenhaller Weg direkt durch die Dooring-Zone – sprich an geparkten Autos entlang. Und das mit einer Breite von 85 Zentimetern. (Obwohl man hier von „Breite“ eigentlich gar nicht reden darf.) Das ist insofern verrückt, als dass das Landgericht Berlin folgendes sagt:

Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann. (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)

Wie soll ein „normaler“ Radfahrer sich hier also verhalten? Dieser handtuchschmale Radfahrstreifen bietet definitiv keinen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob er benutzungspflichtig ist oder nicht. Er suggeriert die Benutzungspflicht. Und mit diesen juristischen Spitzfindigkeiten setzt sich der „normale“ Radfahrer auch nicht auseinander. Das sollte er auch nicht müssen. Er nutzt intuitiv die Infrastruktur, die ihm als Radfahrer gegeben wird und verlässt sich darauf, dass das Sinn macht. Denn so sollte es sein: intuitive Infrastruktur, die die größtmögliche Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet.

So ein Radfahrstreifen wie hier (nicht nur) am Blumenhaller Weg macht aber kaum Sinn. Und laut verkehrslexikon.de bringt er einem im Falle eines Unfalls auch noch eine Mithaftung: „Beim Überholen, beim Vorbeifahren an haltenden und parkenden Fahrzeugen […] müssen jeweils der vorgefundenen Verkehrssituation und den örtlichen Verhältnissen entsprechend unterschiedliche seitliche Sicherheitsabstände eingehalten werden. Insbesondere auch bei Radfahrern ist die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes von äußerster Wichtigkeit. Auch bei verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer führt die Verletzung dieses Gebotes in der Regel zu einer Mithaftung des zu dicht Vorbeifahrenden.“

Ich halte es daher für absolut fahrlässig, so schmale Radfahrstreifen oder Schutzstreifen direkt und ohne Sicherheitsabstand an parkenden Autos entlang zu führen. Entweder man nimmt diese Parkplätze weg und macht einen sicheren Radweg draus. Oder man beruhigt die Straße so, dass eine gemeinsame Fahrbahnnutzung möglich ist. Das kann ortsabhängig durch Tempo 30 oder den Umbau zu Fahrradstraße geschehen. Diese schmalen Radfahrstreifen in der Dooring-Zone sind auf jeden Fall eine behördlich verordnete Gefahr!

Fotos: dd