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Eckpunkte für ‚Modellprojekt Tempo 30‘ in Niedersachsen festgelegt

Mit dem Antrag „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30 – Modellversuche ermöglichen“ hatte die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen zusammen mit der SPD bereits im vergangenen August die Ausweitung von Mobilitätskonzepten mit dem Kern der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30…

Tempo 30Mit dem Antrag „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30 – Modellversuche ermöglichen“ hatte die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen zusammen mit der SPD bereits im vergangenen August die Ausweitung von Mobilitätskonzepten mit dem Kern der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auch auf innerörtliche Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen beschlossen. Hier mehr zu dem Antrag.

Um die Eckpunkte für das Modellprojekt in Niedersachsen festzulegen, hatte sich Ende Januar ein 25-köpfiger Expertenkreis zum ersten Runden Tisch ‚Modellprojekt Tempo 30‘ im Verkehrsministerium in Hannover getroffen. Die Eckpunkte stehen nun fest. Demnach soll der Modellversuch eine Laufzeit von drei Jahren haben und auf einzelnen Strecken in Kommunen unterschiedlicher Größe durchgeführt werden. Ziel des Modellprojektes ist es, Daten über die Auswirkungen von Tempo 30 innerorts auf Lärm, Luft, Sicherheit und Verkehrsfluss zu erhalten. Das SPD-geführte Verkehrsministerium betont ausdrücklich, dass eine flächendeckende Anordnung von Tempo 30 oder die generelle Absenkung der innerörtlichen Richtgeschwindigkeit nicht im Fokus stehen.

Das Interesse in den Kommunen ist groß. Im Verkehrsministerium auch?

Neben möglichen Effekten auf Verkehrslärm, Luftreinhaltung und den Verkehrsfluss sollen laut Staatssekretärin Daniela Behrens auch die Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung, Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr sowie etwaige Verlagerungseffekte untersucht werden.

Ab dem Frühjahr können sich Kommunen für die Teilnahme an dem Projekt bewerben. Laut Rundblick Niedersachsen ist das Interesse groß. Das Verkehrsministerium sieht in Überschreitungen bei Luftschadstoffen oder Verkehrslärm die Hauptgründe für das Modellprojekt. Ich bin gespannt, inwieweit auch die weiteren Kriterien wie Verkehrssicherheit (für den Radverkehr) berücksichtigt werden. Und vor allem, ob es überhaupt zu einem Projekt kommt. Eilig hatte es das Ministerium mit der Erarbeitung der Eckpunkte wohl nicht. Und der Projektstart ist erst für 2018 vorgesehen (nach der Auswahl der Kommunen muss erst der Ist-Stand ermittelt werden). Und wenn die Grünen in der Zwischenzeit aus der Landesregierung fliegen sollten, sehe ich das Modellprojekt schon begraben…







Die Fahrradverbände fordern unterdessen deutschlandweit die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften. Tempo 30 sei ein wichtiges Element von „Vision Zero“, dem Ziel von Null Toten im Straßenverkehr. Tempo 50 kann dann weiterhin als Ausnahme und nicht als Regel angeordnet werden. Zum Beispiel an großen Einfall- oder Durchgangsstraßen.


3 Antworten auf „Eckpunkte für ‚Modellprojekt Tempo 30‘ in Niedersachsen festgelegt“

Leider darf ich nicht freiwillig 30km/h im Ort fahren, weil ich mich dann der Nötigung gegenüber den anderen KFZ-Nutzern schuldig machen würde. Das passiert leider schon wenn ich Strich 50km/h fahre.

Grundsätzlich ist 50 km/h die Höchstgeschwindigkeit, eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Wem weniger als 50 nicht genug ist, der kann ja überholen. Solange das möglich ist, wird noch nicht mal jemand behindert, geschweige denn gefährdet oder gar genötigt.

§240 StGB weiß dazu: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“ und „Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“

Wer da bei zHg von 50 km/h 30 fährt, nötigt niemanden.

Dann käme da noch der schwammig formulierte §3 StVO in Betracht: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“

Den Verkehrsfluss behindern wird man wohl erst, wenn man einen Stau verursacht, was bei 30 km/h gar nicht so einfach ist. Triftige Gründe langsamer zu fahren gäbe es auch genug:
– Parkplatzsuche
– ortsunkundig, muss Wegweiser und Straßennamen lesen
– unübersichtliche Verkehrslage
– eingeschränkte Sicht
– ungünstige Wittereungsbedingungen (Glätte, Nässe)
– …

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