Bild: Kanton Basel-Stadt

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In den vergangenen zwei Jahren hat die Stadt Basel im Rahmen eines Pilotversuchs den Grünpfeil für Radfahrer getestet. An zwölf Standorten in Basel durften Radfahrer bei Rot rechts abbiegen. Die neuen Möglichkeiten wurden rege genutzt, Unfälle gab es keine. Die Regelung wird nun auch nach dem Ende des Pilotversuchs bis auf Weiteres aufrechterhalten.

Ende Dezember 2016 endete der Pilotversuch für fahrradfreundliche Lichtsignalanlagen. Während der rund zweijährigen Pilotphase hat das Amt für Mobilität das Verkehrsverhalten der Radfahrer an den Versuchsstandorten beobachtet. Die Zahlen und Beobachtungen werden derzeit ausgewertet, erste Erkenntnisse liegen aber bereits vor.

Im Rahmen des Pilotversuchs durften Radfahrer an insgesamt zwölf Standorten bei Rotlicht rechts abbiegen – unter Berücksichtigung des Vortritts von Fussgängern auf den Fussgängerstreifen. Während über 550 Beobachtungsstunden wurden an den zwölf Versuchsstandorten knapp 40.000 Radfahrende erfasst, etwas mehr als 17.000 bogen an den Kreuzungen nach rechts ab. Von ihnen nutzten wiederum 6.000 Velofahrende die Möglichkeit des freien Rechtsabbiegens bei Rot.

Die Möglichkeiten des Rechtsabbiegens bei Rot wurden rege genutzt. Wie schon bei ersten Zwischenergebnissen im Mai 2016, können auch zum Ende der Pilotphase keine Unfälle festgestellt werden. Vereinzelt kam es vor, dass Radfahrer den Fussgängern keinen Vortritt gewährten. Der Anteil bewegte sich aber im Promillebereich. Daher wird Grünpfeil für Radfahrer an den Pilotstandorten auch bis auf Weiteres aufrechterhalten. Allerdings mit Ausnahme von zwei Standorten. Hier zeigte sich, dass diese ohne bauliche Anpassungen nicht dafür geeignet sind. An beiden Kreuzungen wird die entsprechende Signalisation abgebaut.

In den nächsten Monaten erarbeitet das Amt für Mobilität einen Bericht zu den Ergebnissen des Pilotversuchs und legt diesen dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zur Prüfung vor. Ziel ist es, dass das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer in das Schweizerische Strassenverkehrsrecht aufgenommen wird. Bei entsprechenden Ergebnissen wird Basel-Stadt dies im Rahmen einer Revision der Signalisationsverordnung beantragen.

Eine ausführliche Antwort, warum das freie Rechtsabbiegen für Radfahrer eine sinnvolle Maßnahme ist, findet ihr hier.

Bild: Kanton Basel-Stadt

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