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Wie man eine radfahrerunfreundliche Pressemitteilung formuliert

Beim PresseRad gibt es eine nette Anleitung, wie man ganz einfach eine radfahrerunfreundliche Pressemitteilung formuliert. Auch ich hatte ja schon über die Tendenz in Pressemitteilungen berichtet, dem Radfahrer immer etwas vorzuwerfen, den Autofahrer aber eher in Schutz zu nehmen.

Als aktuelles Beispiel dient dem PresseRad eine Mitteilung der Polizei Minden-Lübbecke:

Beim PresseRad gibt es eine nette Anleitung, wie man ganz einfach eine radfahrerunfreundliche Pressemitteilung formuliert. Auch ich hatte ja schon über die Tendenz in Pressemitteilungen berichtet, dem Radfahrer immer etwas vorzuwerfen, den Autofahrer aber eher in Schutz zu nehmen.

Als aktuelles Beispiel dient dem PresseRad eine Mitteilung der Polizei Minden-Lübbecke:

POL-MI: Radfahrer verletzt sich bei Kollision

Petershagen (ots) – Ein 43-jähriger Radfahrer hat sich bei einer Kollision mit einem Auto an der Einmündung der B 482 und der Heerstraße am Montagnachmittag verletzt.

Nach Erkenntnissen der Polizei war ein 83 Jahre alter Autofahrer gegen 14.50 Uhr auf der B 482 in Richtung Minden unterwegs und beabsichtigte nach rechts in die Heerstraße abzubiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Fahrradfahrer, welcher auf dem zwischen der Bundesstraße und dem Schleusenkanal verlaufenden Radweg in nördliche Richtung fuhr. Dabei trug er Kopfhörer.

Der Fahrer des Pkw gab bei der Unfallaufnahme an, dass ihn die tief stehende Sonne beim Abbiegen geblendet habe. Der gestürzte Radfahrer wurde mit einem Rettungswagen ins Johannes-Wesling-Klinikum nach Minden gebracht. Den Schaden beziffert die Polizei auf rund 5.000 Euro.

Es ist eigentlich ganz eindeutig, dass hier der Autofahrer Schuld hat. Und trotzdem suggeriert die Mitteilung, dass sich der Radfahrer nicht korrekt verhält. Das PresseRad hat hier viele Kleinigkeiten aufgelistet.

Für mich fast am schlimmsten: der zusammenhangslos angehängte Satz „Dabei trug er Kopfhörer„. Es ist nicht verboten, Kopfhörer zu tragen. Und selbst wenn diese zu laut eingestellt waren, können sie wohl kaum als Entlastungsgrund des Unfallverursachers, nämlich des Autofahrers, herangezogen werden! Das ist absurd.
Und auch von einem Zusammenstoß kann man meiner Meinung nach nicht sprechen. Das suggeriert, dass sich beide falsch verhalten haben. Hier sollte man eher schreiben, dass der Autofahrer den Radfahrer angefahren hat. Denn so war es nun mal.

Also liebe (Polizei-) Pressestellen, schnell noch mal beim PresseRad vorbeischauen und lernen, wie man es besser macht!

6 Antworten auf „Wie man eine radfahrerunfreundliche Pressemitteilung formuliert“

Der Satz „von der Sonne geblendet“ wird teilweise (schon selbst erlebt..) von Polizisten „empfohlen“ zu Protokoll zu geben, da sich das wohl strafmindernd auswirkt…
Die Tatsache, nämlich dass der Autofahrer den Radfahrer umgefahren hat, die wird hier allerdings in der Tat verschwiegen.

@Andreas, Link auf Dein Blog habe ich heute noch gesetzt.
BTW: Jetzt eben erst entdeckt, beim heutigen Poller-Beinbruch. Die WELT: „Die Unfallursache ist ungeklärt, der Mann habe weder unter Alkoholeinfluss gestanden…“ Das hat noch eine etwas andere Qualität als „Dabei trug er Kopfhörer“.

Kopfhörer sind auch für Radfahrer verboten! Ist schon grauselig was hier so geschriebenm wird. Der Bericht gibt wieder, was die Polizeibeamten vor Ort festgestellt haben. Wer dann unbedingt was reininterpretieren will – „Von einem Zusammenst0ß kann man meiner Meinung nach nicht sprechen“ Wovon denn? Auch Autofahrer sind Menschen und die wenigsten fahren einen Radler mit Absicht um.
P.S. Ich fahre selbst etwa 2000 – 3000 Kilometer Fahrrad im Jahr.

Nein, Kopfhörer sind für Radfahrer nicht verboten! –> Radrecht: Unterwegs mit Musik im Ohr

Und ich sage doch: Hier sollte man eher schreiben, dass der Autofahrer den Radfahrer angefahren hat.
Natürlich sind Autofahrer Menschen, aber für sie gilt das Sichtfahrgebot. Und das wurde hier offensichtlich missachtet. Das sollte man dann auch so schreiben.

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