Fast täglich kann man diese Autofahrer schonende Berichterstattung der Medien lesen. Oft ist es auch die Polizei, die ihre Pressemitteilungen schon so verfasst. Wenn es zu Unfällen kommt, wird Radfahrern zumeist eine Missachtung vorgeworfen. Autofahrer hingegen „übersehen“ lediglich Dinge, was schon fast entschuldigend klingt. Die beiden Zitate hier im Text zeigen es hervorragend. In beiden Situationen wird die Vorfahrt des Anderen missachtet. Beim Radfahrer wird das auch so genannt. Der Autofahrer übersieht lediglich…

Von Autofahrer übersehen – Radfahrerin in Osnabrück schwer verletzt (noz.de vom 19.12.13)

Die Selbstverständlichkeit, das Auto als DAS Verkehrsmittel zu sehen, scheint wirklich tief zu sitzen. Dabei lässt sich das „Übersehen-Argument“ gar nicht rechtfertigen. Denn in Deutschland gilt, wie auch Malte von radverkehrspolitik.de schreibt, das Sichtfahrgebot. Und wenn ich als Autofahrer eine Situation nicht überblicke, dann fahre ich eben nicht und schaue mich erstmal um!

Nach dem bisherigen Stand der polizeilichen Ermittlungen wollte der Radfahrer die Landesstraße mit unverminderter Geschwindigkeit überqueren und missachtete dabei die Vorfahrt des Pkw-Fahrers. (noz.de vom 24.09.13)

Insofern könnte die Terminologie hier mal langsam von „übersehen“ auf „fahrlässig gehandelt“ oder eben „missachtet“ umschwenken! Beim Radfahrer ist das ja schon lange so…