Der Überholabstand zu Radfahrenden von 1,5 Metern innerorts (außerorts 2 Meter) galt zwar schon lange, ich habe unzählige Male drüber geschrieben, aber seit dieser Woche ist er nun auch endlich in der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben. Um darauf noch mal aufmerksam zu machen, war der ADFC Osnabrück am Dienstag mit Poolnudeln unterwegs. Kreuz und quer durch Osnabrück ging die Tour, um möglichst vielen Autofahrern zu visualisieren, wie groß der Abstand beim Überholen sein muss.

Volkmar Seliger vom ADFC verspricht sich Entspannung auf den Straßen: „Durch die Informationen über die StVO-Novelle und unsere Aktion erwarten wir, dass der Mindestüberholabstand bald allen Verkehrsteilnehmern bekannt ist, eingehalten wird und gefährliche Überholmanöver der Vergangenheit angehören. Ebenso wird sich zeigen, wie wenig Platz der Radverkehr tatsächlich hat, wenn man sich an den Abstand hält. Vielleicht unterstützen uns dann auch Autofahrer bei den Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur.“

Bei Gegenverkehr ist der geforderte Abstand nicht einzuhalten. Überholt wird trotzdem…

In der Lotter Straße konnte man schön beobachten, wie Autofahrer bei Poolnudelradlern Abstand hielten (gezwungenermaßen) oder erst gar nicht überholten. Bei Radfahrern ohne Nudel wurde der Abstand zum Teil krass unterschritten. Wie sowas nun künftig geahndet werden wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Polizei Osnabrück teilt auf Anfrage mit, dass ihr technische Möglichkeiten (wie zum Beispiel den Kollegen in Salzburg) noch nicht zur Verfügung stünden. Von daher sei das Augenmaß der Kolleginnen und Kollegen gefragt. Dabei sei aber „die gerichtsverwertbare Vorwerfbarkeit“ ein Problem. Wer könne schon nachvollziehbar erkennen, ob jemand 1,3 Meter oder 1,55 Meter Abstand zum Radfahrenden hält.

„Von daher wird es sich bei der Ahndung der neuen Regeln in erster Linie wohl um die „glasklar“ erkennbaren Verstöße handeln, z.B. an Stellen, wo aufgrund der baulichen Gegebenheiten beim Überholen der Mindestabstand gar nicht eingehalten werden kann. Wir hoffen natürlich auch, dass sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer durch die Neuregelung ihrer Verpflichtung einmal mehr bewusst werden und sich gegenüber den Fahrradfahrenden entsprechend vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten“, so Frank Oevermann von der Polizei Osnabrück.

Mit Poolnudeln gibt es ausreichend Abstand.

Und dann gibt es noch solche, die sich das mit dem Abstand alles überhaupt nicht vorstellen können. Schwierige Frage, wie man die in den Griff kriegen kann…