Ich habe vor drei Wochen an dieser Stelle über Werbeanhänger in Osnabrück geschrieben, die in beträchtlicher Anzahl auf einem Parkstreifen an einer Ausfallstraße (Kurt-Schumacher-Damm) stehen. Was mir dabei negativ auffiel, war die Verteilung des Verkehrsraum an dieser Stelle. Dem motorisierten Verkehr stehen jeweils zwei Spuren stadtein- und auswärts zur Verfügung. Dazu kommt eben dieser Parkstreifen, den man aufgrund der vielen Werbeanhänger auch schon Werbestreifen nennen kann. Radfahrer müssen sich hingegen mit einem schmalen Radfahrstreifen zwischen Fahrbahn und Parkstreifen begnügen.

Mir stellt sich hier die Frage, ob der Parkstreifen überhaupt noch seinem originären Zweck dient oder ob er nicht schon überwiegend zweckentfremdet wird. Ich sehe hier nämlich regelmäßig deutlich mehr – wenn ich ausschließlich – Werbeanhänger statt parkender Autos. Was die Frage aufwirft, ob das überhaupt erlaubt ist.

Auf Anfrage hat mir die Stadt mitgeteilt, dass gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Osnabrück „bewegliche Werbeanlagen in Form von Fahrzeuganhängern erlaubnisfähig“ sind. Das hatte ich auch selbst schon recherchiert. Die Gebühren dafür liegen bei 100 bis 500 Euro pro Anhänger und Woche. Abzugrenzen sei dabei ferner, „ob der Anhänger überwiegend oder ausschließlich für Fahr- oder Transportzwecke verwendet wird (dann ist es eine Nutzung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und damit keine Sondernutzung [Aber auch das finde ich grenzwertig, wenn man seinen privaten oder gewerblichen Anhänger im öffentlichen Raum dauerhaft zwischenparkt.]) oder ob das Fahrzeug ausschließlich oder ganz überwiegend für Werbezwecke genutzt wird. Eine Sondernutzungserlaubnis wird im zweiten Fall auf Antrag erteilt.“

Interessant ist das Verfahren zur Beantragung. Laut Stadtsprecher erfolgt für Werbeanhänger nämlich in der Regel keine Antragstellung: „Sie werden ohne Kenntnis der Stadt in den öffentlichen Verkehrsraum gebracht.“ Und die Stadt scheint auch gar nicht so sehr hinter der Sache her zu sein. Denn erst, wenn ihr ein solcher Sachverhalt bekannt wird (vermutlich auf Hinweis von Dritten), „kontrolliert die Stadt die Angaben und nimmt den Sachverhalt auf. Danach wird der Nutzer des Anhängers aufgefordert, die ungenehmigte Werbeanlage unverzüglich zu beseitigen und es wird eine Sondernutzungsgebühr festgesetzt. Zudem besteht dann die Möglichkeit, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.“ Meine Nachfrage, wie viele Sondernutzungserlaubnisse zum Zeitpunkt meiner Anfrage erteilt waren, ist seit zwei Wochen offen.

Es scheint also ziemlich einfach zu sein, Werbung in Form von Anhängern kostenlos in den öffentlichen Raum zu stellen und diesen dann – meiner Meinung nach – sinnvolleren Zwecken vorzuenthalten. Hier am Kurt-Schumacher-Damm sollte der Parkstreifen für PKW, der de facto gar nicht mehr oder kaum noch als solcher genutzt wird, in einen breiten und geschützten Radweg umgewandelt werden (den Abschnitt davor ab Kirchenkamp kann man gleih dazunehmen). Das wäre ob der durchgehend asphaltierten Fläche auch denkbar einfach. Die Markierung des Parkstreifens kann abgefräst und auf der Markierung des jetzigen Radfahrstreifens können Poller oder Fahrbahntrenner installiert werden. Radverkehrsförderung leichtgemacht.


Update 15. Februar 2019
Ich bekomme weitere Infos nur scheibchenweise. Die Stadt kontrolliert auch dauerparkende private Anhänger, von denen hier auch welche stehen, nur auf Hinweis. Nach §12(3b) StVO dürfen diese auch nur zwei Wochen auf öffentlichen Stellplätzen stehen. Die Frage, wie viele Sondernutzungen aktuell erteilt sind, ist seit drei Wochen offen…

Update 1. März 2019
Die Stadt führt keine Statistik zur Anzahl an Sondernutzungen, konnte mir insofern auch keine Zahl über aktuell genehmigte Sondernutzungen nennen. Wieder nur die Aussgae, dass nur auf Hinweis kontrolliert wird. Ich gehe also davon aus, dass man seinen Werbeanhänger in Osnabrück abstellen kann, wo man will und dabei die Sondernutzungssatzung der Stadt nicht weiter beachten muss. Schade, das sind einerseits verlorene Einnahmen der Stadt und andererseits zu Werbezwecken verschenkter öffentlicher Raum an Privatunternehmen.