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Osnabrück Radverkehr

Radwegebenutzungspflicht vs. Dooring Zone

Erich-Maria-Remarque-Ring (3)In Osnabrück gibt es mal wieder eine große Debatte um die Schuldfrage bei einem Fahrradunfall. Ein Radfahrer war auf einem Radfahrstreifen gestürzt und in der Folge von einem LKW angefahren worden. Zeugen berichteten, dass sich der Radfahrer zuvor provokant verhalten habe – indem er sich an einer Ampel nicht neben, sondern vor den LKW gestellt hatte und ein Stück auf der Fahrbahn gefahren war, bevor er auf den Radfahrstreifen wechselte.

Die Neue Osnabrücker Zeitung erklärt heute online die rechtliche Frage zu Sicherheitsabstand und Nutzung des Radwegs. Die Informationen sind soweit auch alle richtig, greifen am Ende aber entscheidend zu kurz, wenn es um die Mithaftung des Radfahrers geht, der eine Benutzungspflicht ignoriert. Ja, bei einer Radwegebenutzungspflicht muss man auf dem Radfahrstreifen fahren. Es gibt aber auch Ausnahmen (baulicher Zustand etc.).

Interessant ist bei diesem konkreten Fall aber, ob diese Benutzungspflicht überhaupt zulässig ist. Der Radfahrstreifen befindet sich nämlich in großen Teilen in der Dooring Zone, also direkt neben einem Parkstreifen. Nun müssen Radfahrer aber einen Abstand von mindestens 80 Zentimetern zu parkenden Autos einhalten: „Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen gehen Gerichte von einer Türbreite Abstand aus, die der Radfahrer einhalten muss (LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77). Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von etwa 80 cm bei schmalen Türen von viertürigen Kleinwagen bis etwa 1,5 m bei zweitürigen Coupés oder bei LKW.“ (ADFC) Tun sie dies nicht, können sie auch hier haftbar gemacht werden, wenn sie von einer Autotür getroffen und verletzt werden. „Ist der Abstand zu gering, kann dem Radfahrer bei einem Unfall ein leichtes Mitverschulden eingeräumt werden.“ (ZEIT Online)

Dooring Zone auf einem benutzungspflichtigen Radweg: Verlierer ist immer der Radfahrer…

Ist es nun provokantes Verhalten des Radfahrers, dass er trotz Radwegebenutzungspflicht auf der Fahrbahn fährt? Persönlich würde ich sagen, auf keinen Fall. Er hat die Gefahr der Dooring Zone erkannt und will nicht in die Gasse zwischen parkenden Autos und fahrendem LKW geraten. Wird er nun aber trotzdem haftbar gemacht, wäre eine Klage interessant. Zum einen gegen die Anordnung der Benutzungspflicht. Und zum anderen gegen die generelle Anlage eines Radfahrstreifens in der Dooring Zone. Hier könnte man gleich noch überlegen, ob die Stadt als planende Behörde nicht auch haftbar gemacht werden kann. Schließlich schickt sie ihre Bürgerinnen und Bürger auf Radfahrstreifen, die praktisch zu schmal sind, um sie zu nutzen.

Sebastian Hennecke, Osnabrücker Fachanwalt für Verkehrsrecht, sagt dazu auf Nachfrage: „Dieses Thema ist im Prinzip schon fast politisch. Der VGH München (VGH München, Urteil vom 6. 4. 2011 – 11 B 08.1892), ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 16.4.2012 (3 B 62/11) hat zu dem Thema z.B. folgendes geurteilt:

Die Radwegbenutzungspflicht für einen nicht den Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) entsprechenden Radweg darf jedenfalls dann angeordnet werden, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer im Verhältnis zu der auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden Gefahr i.S. von § STVO § 45 STVO § 45 Absatz IX 2 StVO nochmals deutlich gesteigerten Gefährdung der Radfahrer selbst führen würde.

Zivilrechtlich ist diese Entscheidung vor dem Hintergrund des Mitverschuldens gem. § 254 BGB interessant. Kommt es in einem Bereich, in dem auf Grund von besonderen örtlichen Verhältnissen die Radwegbenutzung vorgeschrieben ist, zu einem Unfall mit einem die Fahrbahn benutzenden Radfahrer, wird wohl ein Mitverschulden des Radfahrers in der Regel zu bejahen sein.“

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (§1, StVO)

Letztendlich bleibt trotz aller juristischer Spitzfindigkeiten eine Regel aktuell: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ (§1, StVO) Und das gilt im Übrigen auch, wenn man sich provoziert fühlt – zu Recht oder zu Unrecht.

Politisch wird es hingegen Zeit, dass solche Radfahrstreifen einfach nicht mehr angelegt werden. Radfahrer wollen sicher und komfortabel ans Ziel kommen. Dass es in Berlin dafür jetzt sogar schon einen Volksentscheid gibt, zeigt, wie dringend das Problem ist.

Wer fährt hier schon gerne auf dem Radfahrstreifen?
Wer fährt hier schon gerne auf dem Radfahrstreifen?
Fotos: dd

27 Antworten auf „Radwegebenutzungspflicht vs. Dooring Zone“

Die beschriebene Verhaltenszwickmühle ist symptomatisch.
Solange der Globus mit derart vielen Autos zugemüllt wird geraten alle ‚Lösungen‘ mit Radverkehrsanlagen und separaten Radverkehrsnetzen zu einem diskriminierenden Flickschustern.
Hilflose Symtomkuriererei statt ursächlicher Behandlung ist nicht nur in der Medizin der falsche Weg, sondern setzt auch in der Verkehrsplanung völlig falsche Prioritäten.
Der längst total überbordende stetig weiter wachsende Autoverkehr wird doch immer noch – aller greenwashing Rhetorik zum trotz – als gottgegeben hingenommen, als Axiom der Radverkehrsplanung, und es werden, wie in NL oder DK, mehr und mehr Radfahr-bypass-operationen vorgenommen, die aber das eigentliche Problem (falsche automobile Lebensweise, Automobile Stadt- und Raumplanung, automobile Wirtschaftspolitik, Automobile Steuerpolitik, etc.) nicht etwa angehen, sondern stattdessen perpetuieren. Radverkehr als Ventil gegen den drohenden Überdruß am automobilen Exzess?
Radwege bauende Verkehrsplaner sind da oft wie Lungenärzte, die dem Kettenraucher neben der Sauerstoffflasche auch noch ne Großpackung Zigaretten verordnen.

Was wollen wir denn eigentlich?
Schmerzgelinderte planetare Sterbehilfe im Sinne der Palleativmedizin mit immer mehr Radwegen inmitten (oder abseits) des weiter wachsenden Autoverkehrs, oder ein Ursachen-orientiertes radikales Zurückdrängen der anschwellenden Autoflut?
Autogerechte „Radverkehrsförderung“, wie sie u.a. mittels der benutzungspflichtigen separierten Wege heute betrieben wird sorgt vor allem für eines: weiteres Wachstum des MIV (Verkehrsleistung) mit all den bekannten negativen Folgen für unsere Biosphäre. Von den Millionen jährlichen Abgastoten und den zig-Milionen Abgaskranken mal ganz zu schweigen.
Gut: die Klienten von Gehl-architects und Co. sind nicht betroffen: die leben bald in gentrifizierten autoarmen grünen Hochpreisvierteln :-(

Was tut sich im ’neuen Radförderungs Vorbild‘, den ‚protected bikelane‘ – USA?
3,5% MIV Wachstum!

Trotzdem: die neue ‚Fahrrad braucht Radweg‘ – Szene jubelt: Vorbild USA. Build it and they will come! Dass dadurch neben der induzierten Verlagerung im Umweltverbund vor allem auch der Autoverkehr ‚comes‘? Egal! Hauptsache Anschlussfähig. Springer-Konzern jubelt, und: Radweg-Szene jubelt, dass Springer jubelt.

Vorbild DK? Vorbild NL? Klar! Dass da der Autoverkehr steigt: egal.
Im Gegenteil: neuerdings ist es ja chic geworden zu betonen: Radwege (Stauvermeidung) nutzt auch dem Autoverkehr,
Das eigentlich Schlimme daran:
ES STIMMT !!!

Es gibt/gab ja diesen Sprücheklopfautomaten „Achimowitz“ oder so. War mal ein wunderbares Wordhülsenaneinanderreihungsinstrument für Globalisierungsfanboys, BWL-Studenten und FDP-Wähler (für die Jüngeren: FDP war früher mal eine (politische) Partei, die sogar Sitze im Bundestag hatte).
Ich wundere mich neuerdings, ob manche Foristen hier in Wahrheit nicht Bots sind, die Stichwörter des Beitrages aufgreifen, durch einen Worthülsengenerierungsautomaten durchlaufen lassen und das ganze in diesem und in vielen anderen Foren als überlange Texte posten…..

Aha.
Du bist also ‚Fan‘ der Glaubensrichtung ökologischen Radverkehr aufzubauen mittels separierter ‚Infra‘??
Glückwunsch.Ist voll mit den ‚Worthülsen‘ von SpringerPresse IHK AfD und Co. kompatibel.
Und liegt im Zeitgeist.
Schön auch Deine Wendung dass, wer in mehr als 140 Zeichen gegen den überbordenden Autoverkehr schreibt, mindestens Globalisierungsfanboy oder FDP’ler sein muss.
Na dann träum weiter von der Fiktion, dass mit zusätzlicher separierter Radwege-‚infra‘ eine ökologische Verkehrswende gelingen wird?
Oder ist das jetzt ohnehin kein Thema mehr, und es kommt ausschliesslich noch drauf an, dass Radfahrende, bzw. die ‚Kinder und Alten‘ parallel zum weiter steigenden Autoverkehr entspannt auf separierten Wegen flanieren können ohne die Autofahrenden zu nerven?
Auf die ‚Autogerechtigkeit‘ von gegenwärtiger Radverkehrsförderung hinzuweisen scheint jedenfalls gerade (nicht nur bei Dir) schlecht anzukommen, was mich allerdings nicht daran hindern wird weiter auf diesen verkehrspolitischen ‚Kern‘ zu fokussieren.
Ausser Pöbelversuchen und Diskriminierungspostings kommen erstanlicherweise nahezu keine halbwegs vernünftigen Gegenargumente.

Die Diskussionen drehen sich doch seit Jahren – ja fast Jahrzehnten – im Kreis.
Es wird mit vollem Recht an der Unzulänglichkeit von Details herumgemeckert. Das ist natürlich wichtig, aber es hat sich doch gezeigt, dass die scheinbaren Planungs- oder Ausführungs’fehler’ i.d.R. NICHT durch die jeweils nachfolgende Flickschusterei zu beheben waren (Gegenbeispiel?). Jedenfalls dann nicht, wenn klare Flächenkonkurrenz besteht, wie es in obigem Fall der Fall ist.
Der alte Spruch ‚das System macht keine Fehler, es IST der Fehler‘ hat da durchaus Berechtigung.
Nach Hochbord, Suggestiv- Schutz- Rad-streifen wird dann die nächste Sau durchs Dorf getrieben.
Eines ist all diesen ‚Lösungen‘ gemeinsam: sie folgen dem Obersten Paradigma, dass sie KEINESWEGS den MIV behindern dürfen. Ein ‚GO‘ (wie bei den ‚protected bikelanes‘ gibt es erst, wenn empirisch zweifelsfrei erwiesen ist, dass die Reisezeit des MIV nicht verschlechtert wird (bzw. wie bei den ‚protected bikelanes‘ diese sogar verbessert wird).

„Das nutzt auch dem Autoverkehr“ ist ja zur neuen „Worthülse“ – um noch mal Dein Diffamierungvokabular zu benutzen – der neuen Separationsdogmatikerinnen geworden.
Motto: wenn uns schon dauernd das Bein von anderen gestellt wird: uns ein Bein stellen können wir auch alleine.

Der Umweltverbund incl. Radverkehr hat m.E. erheblich mehr Potential als lediglich dem heiligen Autoverkehr zu verbesserter Reisezeit und ‚Flüssigkeit‘ zu verhelfen.
Klar braucht es dazu von Fall zu Fall aus unterschiedlichen Gründen auch gute separierte Radwege.

Es bräuchte aber vor allem mal eine Bereitschaft zu vernünftiger Folgenabschätzung: ein weit überwiegender Teil der angeblichen Radverkehrsförderung dient vor allem der Realisierung weiterer MIV-Steigerungen. Hier die Spreu vom Weizen zu trennen wäre doch eigentlich im 21.Jhd. wert auf die Agenda gesetzt zu werden.
Rede mal mit NL-Verkehrsplanenden. Die werden – etwas abseits der offiziellen Veranstaltung (!) – einiges erzählen können, was die Eingebundenheit der NL-Fahrradförderung in die Optimierung von MIV angeht.
Münster macht das übrigens erfrischend unverhohlen:
http://www.wn.de/Muenster/2503629-Radverkehrskonzept-2025-Das-Anti-Stauprogramm

MS-Böhme hat vollkommen Recht: Verbesserung des Autoverkehrs ist der Kern des neuen – voll auf Separation setzenden – MS-Radverkehrskonzeptes.
Statt da in tausenderlei Detailveränderungen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen gilt es den KERN eines solchen Pro-Auto-Programmes zu kritisieren.
Das sieht leider in anderen Städten auch nicht viel besser aus.
Und m.E. gilt es auch bei solchen Details wie bei obigem Radstreifen auf Basis einer realistischen Folgenabschätzung für den Gesamtverkehr zu denken.
Funktionierender Umweltverbund braucht zuallererst eines: ERHEBKICH weniger Autoverkehr.
Wer das nicht sehen will macht sich freiwillig oder unfreiwillig zum Büttel der gegenwärtigen wieder forcierten Phase von Autoverkehrsförderung.
Die Art von ‚Radverkehrsförderung‘ wie wir sie heute erleben, und wie sie in Daniels Artikel auch exemplarisch bebildert und beschrieben ist, ist längst integraler Bestandteil des ‚Rettet unsere Autoindustrie’Programms.

Falls der Eindruck entstanden ist, dass ich die Dichotomie Fahrrad braucht Radweg vs. 10-jährige in den Autoverkehr zwingen aufgemacht habe, nein.
Ist auch NICHT meine Überzeugung.
Selbstvertändlich haben 0-100 jährige ein Recht auf inklusive Mobilität.
Das beinhaltet über die notwendige Basis von Fußverkehr und ÖPNV hinaus auch bei 8-80 den Radverkehr.
Auch auf – wo notwendig/sinnvoll – separierten Wegen.
Statt aber duale Infrastruktur zu fordern wird in letzter Zeit zunehmend auf separierte Zwangs-infrastruktur gesetzt (Strizzi und Co. fordern ja seit längerem umfassende Wiedereinführung der allgemeinen Benutzungspflicht = Fahrbahnmonopol für den MIV).
DAS ist der Zeitgeist, nicht etwa ein mir unterstelltes Zwingen von 10 jährigen auf vom MIV vielbefahrene Fahrbahnen.
Schrieb ich etwa davon?
Wer das Auto-Fahrbahnmonopol angreift ist jetzt automatisch Kindermörder?
Im Übrigen fahren auch in NL 10-jährige oft auf Fahrbahnen! Das mit dem „niemals“ ist also doch ein wenig voreilig? Mag es darauf ankommen, ob der überbordende oft aggressiv auftretende Autoverkehr dominiert?
Und mag es sinnvoll sein genau diese Dominanz einzudämmen?

Es wird auch Zeit für eine technische Lösung – es ist absurd, dass die Autohersteller gerade an allem nur möglichen technischen Schnickschnack arbeiten (autonomes Fahren, halbautonomes Fahren, Autoüberwachung in 3D per App, Spurhalteassistenten, automatisches Ausparken über den Autoschlüssel etc.), es aber nicht hinkriegen, einen Türöffnungswarner zu bauen. Technisch dürfte es überhaupt kein Problem sein, einen Sensor in die Türen einzubauen, der herannahende Radfahrer erkennt und dann das Öffnen der Tür blockiert. Wenn das für alle Neuwagen Pflicht wäre, könnte man die Dooring-Unfälle deutlich reduzieren.

(das gilt auch für LKWs mit Abbiegewarnsystemen. Die gibt es auf dem Markt, sind aber leider nicht Pflicht)

Zufälligerweise habe ich genau heute die zum oben zitierten Urteil gehörende Örtlichkeit im Verkehrsportal entdeckt. Damals ging es um einen 75cm breiten Hochbordradweg auf der Rosenheimerstraße in München. Mehr oder weniger ausgesprochen wurde im Urteil, dass die Gefährdung der Radfahrer auf der Fahrbahn durch das Fehlverhalten der Kfz-Führer (Nichtbeachtung des §1 StVO) entsteht. Die existierenden und vom Gericht auch erkannten Konflikte mit Fußgängern auf diesem Radweg wurden jedoch unter Berufung auf eben jenen Paragraphen beiseite gewischt.

Ohne Benutzungspflicht wäre der ‚Hauptjob‘ einer solchen Anlage nicht in jedem Fall gewährleistet: besserer Fluß des Autoverkehrs, bzw. Optimierung von Kapazität und Reisezeit.
Die Radfahrer nehmen das doch an (bis auf ein paar renitente Blogger), oder weichen auf den Gehweg aus. Jedenfalls sind sie ‚runter von der Strasse‘.

Ich sehe da zwei Spuren (plus Linksabbiegespur) für PKW und einen dünnen Radstreifen. Rechts davon Parkplätze. Warum nicht die rechte der beiden Spuren zum Parkstreifen machen. Rechts davon (mit Radstreifenabstand) dann die Radspur auf den ehemaligen Parkplätzen.

Osnabrück wird davon schon nicht untergehen.

Der Lkw-Fahrer darf das Risiko nicht eingehen, den Radfahrer zu verletzen. Das ist nicht akzeptabel.

Der §1 ist nicht der einzige, der geändert gehört.
Gegenseitige Rücksicht ist eine Farce, mit der eine nicht existierende Gleichheit der Verkehrsteilnehmer behauptet wird. Verankert werden müsste die Pflicht zur besonderen Rücksicht des Stärkeren auf den Schwächeren (z.B. Kfz -> Radfahrer, Fußgänger; Radfahrer -> Fußgänger).

Neben der fehlenden Radinfrastruktur ist besonders die Verkehrsjustiz, genauer: die fehlende Generalprävention von Gesetzen, Bußgeldern und Urteilen, für die mangelnde Verkehrssicherheit in Deutschland verantwortlich.

In GB, in Sachen allgemeiner Verkehrssicherheit(nicht: Radverkehrssicherheit) ein führendes Land in Europa, gibt es Urteile wie diese:

„Texting driver jailed after causing cyclist’s death

Mr Martin [man on bike], 48, was taken to hospital but died a short while later.

Gard [man in car] was jailed for 9 years at Winchester Crown Court and disqualified from driving for 14 and a half years. …
Cyclists are vulnerable road users and extra care must be taken by motorists….
Like many drivers, Gard didn’t think a collision would occur while he was using his phone. He put himself and others in massive danger by doing so and in this case the consequences were tragic.

It is never acceptable to take this risk.
http://www.itv.com/news/meridian/update/2016-09-05/texting-driver-jailed-after-causing-cyclists-death/

Während der Fahrt hat eine junge Autofahrerin mehr Interesse für ihr Handy als für die Straße und verursacht einen tödlichen Unfall. Weil die 21-Jährige nicht hilft, verurteilt das Landgericht Stuttgart die 21-Jährige wegen versuchten Mordes zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. [Wegen Fahrerflucht Tod billigend in Kauf genommen, nicht wegen SMS am Steuer].
http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/handy-am-steuer-und-fahrerflucht–urteil-lautet-auf-versuchten-mord—radfahrer-getoetet-6565386.html

Vor einiger Zeit hast Du mir auf Twitter viel Glück für das Radfahren in Osnabrück gewünscht.
Ich hab das ja noch belächelt und für einen lustigen Spruch gehalten. Mittlerweile bin ich leider schlauer. Auch in Bezug auf die Fahrradwege sind alle Illusionen weg. Auf meinen Wegen durch die Stadt ist es schlicht nicht möglich, die Radwege zu benutzen, ohne Gefahr zu laufen, eine Tür ins Gesicht zu bekommen.
Gestern ist ein Bus in wenigen Zentimetern Entfernung an mir vorbei – in der Rechtskurve vor dem Trash an der Meller Straße. Da ist es sowieso schon eng und ich hab auch ein wenig Angst bekommen in dem Moment. Zukünftig werde ich da also ausreichend mittig auf der Straße fahren…

Solltest du! Und falls mal jemand hupt, freu dich einfach, dass er dich gesehen hat und dich somit nicht über den Haufen fährt. Schutz- und Radfahrstreifen vermitteln oft ein trügerisches Bild von Sicherheit.

Das Problem sind neben den Nicht-Hupern die Typen, die meinen, einen erziehen zu müssen, sich auf die Hupe stellen und mit 30 cm Abstand an Dir vorbeibraten. Und dann noch den Lauten machen, wenn man ihnen nen Vogel zeigt oder den einfingrigen Gruß macht …

Ich war, bin und werde immer Autofahrerin sein. Dieser Wahnsinn mit den Rädern und den Radwegen, Dooringzone etc. etc. geht mir nur noch auf die Nerven.
Nicht selten sind Radfahrer diejenigen, die Fußgänger gefährden, viel zu schnell fahren, alles und jeden anmachen, der ihm im Weg ist. Auch durch die Wälder wird geprettert, als gäbe es kein Morgen.Egal ob auf Wanderwegen oder einfach gleich quer durch den Wald.

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