Osnabrück darf die Bundesstraße 68 nicht aus der Stadt verlegen. Ein weiteres Beispiel dafür, dass übergeordnete Stellen ihre Entscheidungskompetenzen nicht abgeben wollen und Kommunen dann mit den Folgen leben müssen. Wie schon bei der Frage nach Tempo 30.

Die B68 führt aus Bramsche kommend in südlicher Richtung durch Osnabrück und bildet vom Hasetorwall bis zur „Unfallkreuzung“ Johannistorwall/Kommenderiestraße fast 50 Prozent des Innenstadtrings. Weil eben an genannter Kreuzung in den letzten Jahren mehrere Radfahrer ums Leben gekommen und viele verletzt wurden, wollte die Stadt Osnabrück die Bundesstraße auf die A1 und A30 verlegen lassen, damit sie ein LKW-Durchfahrverbot für die Stadt einführen kann. Es wäre dann „nur“ noch Zielverkehr möglich. Sie hatte dazu bereits 2014 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Umstufung der B68 in Osnabrück beantragt.

Die B68 ist blau markiert mit dem Teil des Innenstadtrings in rot. Die grüne Strecke wäre die jetzige Alternative.

Die B68 ist blau markiert mit dem Teil des Innenstadtrings in rot. Die grüne Strecke wäre die jetzige Alternative.

Diesem Vorhaben hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover nun aber erneut abgesagt. In einer Ausschussvorlage der Stadt heißt es: „Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover teilt mit Schreiben vom 21. März 2016 mit, dass Sie nach erneuerter Prüfung der Sachlage keine neuen Erkenntnisse erlangt habe und damit von Seiten der Landesbehörde bis zur Neukonzeption des vorhandenen Straßennetzes Netzfall A33 Nord die Angelegenheit ruhen lassen wird.“

Östliche Umfahrung ja, westliche nein

Eine Umleitung über die A33 Nord wäre also machbar. Die wird aber leider nicht vor 2030 fertig sein. Sie wurde noch nicht einmal begonnen zu bauen. Und auch wenn sie im Vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplans ist, steht noch nicht fest, ob sie überhaupt kommen wird. Auch ist keine große Zeitersparnis gegenüber der Variante A1/A30 zu erwarten. Die Umfahrung Osnabrücks wäre nahezu gleich.

Natürlich bekäme man damit nicht alle LKW aus der Stadt. Auch wären die Gefahren für den Radverkehr noch lange nicht beseitigt. Hier spielt die Infrastruktur eine viel wesentlichere Rolle. Der Stadt würde weniger LKW-Verkehr aber in jeder Hinsicht guttun. Dass es nicht klappt, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Land und Bund blockieren, was Kommunen eigentlich besser wissen. Wie schon bei Tempo 30 (Kann auf der Lotter Straße nicht angeordnet werden, weil sie auf dem Papier eine Landesstraße ist, in der Realität aber inzwischen einen völlig anderen Charakter aufweist.) muss es auch hier Kommunen leichter gemacht werden, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Oberbürgermeister heuchelt Bedauern

Der Kommentar von Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU) dazu ist allerdings ziemlich verlogen: „Ich bedaure diese Vertröstung, da ich nach wie vor der Auffassung bin, dass wir kurzfristig Wege finden müssen, unnötige überörtliche Verkehre, insbesondere LKW-Verkehre und Umleitungsverkehre der Autobahnen, mit Rücksicht auf Fußgänger und Fahrradfahrer in der Stadt zu vermeiden.“ Hier will er also Verkehr vermeiden, während er aber auf Teufel komm raus versucht, die Neumarktsperrung zu verhindern, die den jetzigen Durchgangsverkehr viel deutlicher reduzieren würde. So weit her scheint es bei ihm also nicht mit der Rücksicht auf Fußgänger und Fahrradfahrer in der Stadt!

Die Ausschussvorlage:

Mit Schreiben vom 07. November 2014 wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Umstufung der B68 in Osnabrück beantragt. Im Antwortschreiben vom 13. Mai 2015 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover der Stadt Osnabrück mitgeteilt, dass als Ergebnis ihrer Prüfung einer Umstufung nicht zugestimmt würde und die Stadt Osnabrück den Antrag auf Umstufung zunächst ruhen lassen solle, bis der Netzfall A33 Nord – d.h., die Anbindung der A33 Nord an die A1 in Wallenhorst – erfolgt sei. Diesem Vorschlag hat die Verwaltung mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover teilt mit Schreiben vom 21. März 2016 mit, dass Sie nach erneuerter Prüfung der Sachlage keine neuen Erkenntnisse erlangt habe und damit von Seiten der Landesbehörde bis zur Neukonzeption des vorhandenen Straßennetzes Netzfall A33 Nord die Angelegenheit ruhen lassen wird. Das entsprechende Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die im Zusammenhang mit den tödlichen Radfahrunfällen an der Kreuzung Johannistorwall/Kommenderiestraße durch den Oberbürgermeister angeregte Verlegung der Ortsdurchfahrt der B68 ist damit bis auf weiteres nicht möglich.