Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Urteil auf die Aufmerksamkeitspflichten von Autofahrern hingewiesen. In dem konkreten Fall fuhr eine Radfahrerin in falscher Richtung auf dem Radweg und wurde von einer aus einer Seitenstraße in die vierspurige Straße einbiegenden Autofahrerin übersehen. Es kam zum Unfall.