Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Urteil auf die Aufmerksamkeitspflichten von Autofahrern hingewiesen. In dem konkreten Fall fuhr eine Radfahrerin in falscher Richtung auf dem Radweg und wurde von einer aus einer Seitenstraße in die vierspurige Straße einbiegenden Autofahrerin übersehen. Es kam zum Unfall.
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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat ein absurdes Urteil gefällt und die Helmpflicht quasi durch die Hintertür eingeführt: Eine Radfahrerin, die sich bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen zuzog, wurde eine Mitschuld von 20 Prozent zugeschrieben. Und das obwohl der Unfall von einer Autofahrerin verursacht wurde, die ohne Rücksicht auf die herannahende Radfahrerin ihre Autotür aufgestoßen hatte. Das […]