Zum Ende des Jahres gibt es noch mal eine gute Nachricht: Das Anzeigen von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einer bundesweiten Grundsatzentscheidung klargestellt, deren Urteilsbegründung jetzt vorliegt. Durch Fotografien dokumentierte Anzeigen von Parkverstößen, bei denen Rad- und Gehwege blockiert oder verengt werden, sind im berechtigten Interesse der betroffenen Personen und verstoßen damit nicht gegen den Datenschutz. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) war gegen einen Melder von falschparkenden Autos vorgegangen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach stellt nun fest, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an eine Polizeiinspektion zum Hinweis auf eine begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung darstelle. Eine persönliche Betroffenheit des Melders sei dafür nicht erforderlich. Dennoch liege im Fall von Parkverstößen, die Rad- oder Geh­wege blockieren oder verengen, eine persönliche Betroffenheit der übrigen Verkehrsteilneh­mer vor, da für diese zumindest die abstrakte Unfallgefahr erhöht werde. Daher ergebe sich ein berechtigtes Interesse auch aus den Grundrechten des Melders auf körperliche Unversehrtheit und Sicherheit. Eine schriftliche oder mündliche Anzeige enthalte die gleiche Menge personenbezogener Daten, sei jedoch weniger objektiv als eine Anzeige mit fotografischem Beweis, weshalb die Verwendung von Beweisfotos angemessen sei.




Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte das Musterverfahren. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch freut sich über die Urteilsbegründung: „Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Behörden müssen widerrechtlich parkende Autos auf Geh- und Radwegen konsequent abschleppen und vorgeschriebene Bußgelder verhängen. Privatanzeigen sind rechtmäßig und können helfen, der Politik und Verwaltung zu signalisieren, dass die Bevölkerung nicht länger bereit ist die Tyrannei des Autos hinzunehmen. Die bayerischen Behörden wollten ganz offensichtlich den anzeigenden Bürger einschüchtern. Dies ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar und das Gericht hat dies klargestellt.“

Resch fordert Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker anzuzeigen, um für freie Wege zu sorgen: „Überall dort, wo die Vollzugsbehörden bisher wegsehen, fordere ich die Bürger auf, widerrechtlich auf Geh- oder Radwegen parkende Autos fotografisch zu dokumentieren und den Behörden zu melden, sodass diese Fahrzeuge abgeschleppt und das vorgeschriebene Bußgeld verhängt wird.“

Behörden müssen Anzeigen gegen Falschoarker bearbeiten. Schön wäre es, wenn sie von sich aus aktiv werden und für freie Wege sorgten.

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