Zum Ende des Jahres gibt es noch mal eine gute Nachricht: Das Anzeigen von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einer bundesweiten Grundsatzentscheidung klargestellt, deren Urteilsbegründung jetzt vorliegt.
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Falschparker-Anzeigen sind rechtmäßig
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