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Falschparker-Anzeigen sind rechtmäßig

Zum Ende des Jahres gibt es noch mal eine gute Nachricht: Das Anzeigen von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einer bundesweiten Grundsatzentscheidung klargestellt, deren Urteilsbegründung jetzt vorliegt.

Zum Ende des Jahres gibt es noch mal eine gute Nachricht: Das Anzeigen von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einer bundesweiten Grundsatzentscheidung klargestellt, deren Urteilsbegründung jetzt vorliegt. Durch Fotografien dokumentierte Anzeigen von Parkverstößen, bei denen Rad- und Gehwege blockiert oder verengt werden, sind im berechtigten Interesse der betroffenen Personen und verstoßen damit nicht gegen den Datenschutz. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) war gegen einen Melder von falschparkenden Autos vorgegangen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach stellt nun fest, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an eine Polizeiinspektion zum Hinweis auf eine begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung darstelle. Eine persönliche Betroffenheit des Melders sei dafür nicht erforderlich. Dennoch liege im Fall von Parkverstößen, die Rad- oder Geh­wege blockieren oder verengen, eine persönliche Betroffenheit der übrigen Verkehrsteilneh­mer vor, da für diese zumindest die abstrakte Unfallgefahr erhöht werde. Daher ergebe sich ein berechtigtes Interesse auch aus den Grundrechten des Melders auf körperliche Unversehrtheit und Sicherheit. Eine schriftliche oder mündliche Anzeige enthalte die gleiche Menge personenbezogener Daten, sei jedoch weniger objektiv als eine Anzeige mit fotografischem Beweis, weshalb die Verwendung von Beweisfotos angemessen sei.




Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte das Musterverfahren. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch freut sich über die Urteilsbegründung: „Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Behörden müssen widerrechtlich parkende Autos auf Geh- und Radwegen konsequent abschleppen und vorgeschriebene Bußgelder verhängen. Privatanzeigen sind rechtmäßig und können helfen, der Politik und Verwaltung zu signalisieren, dass die Bevölkerung nicht länger bereit ist die Tyrannei des Autos hinzunehmen. Die bayerischen Behörden wollten ganz offensichtlich den anzeigenden Bürger einschüchtern. Dies ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar und das Gericht hat dies klargestellt.“

Resch fordert Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker anzuzeigen, um für freie Wege zu sorgen: „Überall dort, wo die Vollzugsbehörden bisher wegsehen, fordere ich die Bürger auf, widerrechtlich auf Geh- oder Radwegen parkende Autos fotografisch zu dokumentieren und den Behörden zu melden, sodass diese Fahrzeuge abgeschleppt und das vorgeschriebene Bußgeld verhängt wird.“

Behörden müssen Anzeigen gegen Falschoarker bearbeiten. Schön wäre es, wenn sie von sich aus aktiv werden und für freie Wege sorgten.
Foto: dd

9 Antworten auf „Falschparker-Anzeigen sind rechtmäßig“

Seit ca. einem halben Jahr parkt ein Auto an der falschen Straßenseite. Selbst nach mehrmaligen Anzeigen wird von der Behörde nichts unternommen. Haufenweise Beweise liegen vor aber nichts tut sich. Bei einer Nachfrage bekomme ich die Auskunft, das dauert. Inzwischen parken auch noch andere Bürger falsch herum. Ungerecht manche bekommen Strafe andere nicht. Warum kann die Behörde nicht reagieren obwohl Beweise mit Datum und Uhrzeit vorliegen?

das kann auch sehr schnell gehen, wenn Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr und Krankenwagen behindert werden. Wir hatten hier ne Einbahnstraße mit Linksparken, der rechte Gehweg wurde zunächst vereinzelt, dann ständig zugeparkt, die Fahrbahnbreite dadurch verringert, rechtsseitige Halteverbotschilder ignoriert, Beschwerden der anwohnenden Fußgänger nutzten nichts. Irgendwann gab es nen medizinischen Notfall in der Straße und die Einsatzfahrzeuge kamen nicht durch, von da an waren da erstmal täglich die Politessen da und haben sanktioniert, bzw. sogar abschleppen lassen.

und @Brunsema, ich wünsche ihnen nichts schlechtes, aber spätestens dann wenn es für Sie nötig ist könnte ja mal auch bei Ihnen ein Falschparker den Weg rein zufällig blockieren.

Zunächst einmal müsste klargestellt werden, was mit „falsch herum“ gemeint ist. Wenn es sich um eine Einbahnstraße handeln sollte, gebe ich Ihnen Recht. Wenn die Dame lediglich das „falsche Parken“ entgegen der Fahrtrichtung meint, dann ist das wohl eher belanglos.

Das hat mit Denunziantentum nichts zu tun. Wer regelmäßig in Osnabrück Rad fährt weiß das. Ich werde gefährdet und denunziere nicht. Ekelhaft ist mich dazu zu zwingen.

Das sehe ich genauso, wie Sie meiner Antwort entnehmen können.

„Werden Sie dadurch behindert oder gefährdet, oder haben Sie nichts besseres zu tun als „falsch herum“ Parker anzuzeigen?“

PS: Wir kommen aber jetzt vom eigentlichen Thema ab, dem Parken auf der „falschen“ Seite. Mittlerweile sind wir bereits beim blockieren von Einbahnstraßen und Falschparkern auf Gehwegen, also einer eindeutigen Gefährdung. Wo ist bitte der kausale Zusammenhang mit dem ursprünglichen Kommentar von Frau Plascher?

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