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Links der Woche #309

Hui, aufregende Woche. Zwinker. Die besten Kommentare zu meiner offenbar völlig irren und fast schon verbrecherischen Einstellung, keinen Fahrradhelm zu tragen, gibt es ganz unten in den Tweets. Und was ich in Folge der NDR-Doku auch gelernt haben: Radfahrende sollen halt anhalten, wenn ein Falschparker den Radweg blockiert. Auf keinen Fall soll der Falschparker aber korrekt auf der Fahrbahn halten, weil dann die Autofahrenden ANHALTEN müssten.

Apropos Falschparker: Das Verwaltungsgericht Leipzig sagt, dass das Abschleppen von Falschparkern auch dann verhältnismäßig ist, wenn noch keine konkrete Behinderung oder Gefährdung eingetreten ist und das Auto lediglich in den Fahrradweg hineinragt. Es sei eine geeignete Maßnahme, weil dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs wiederhergestellt werden könne und zugleich der vom Fahrzeug ausgehende ordnungswidrige Zustand beendet werde. Also los liebe Ordnungsämter, keine Ausreden mehr!

Viel Spaß bei der Lektüre – und bei der 3sat-Doku über die Zukunft unserer Städte. Sehr sehenswert. Und wem das Angebot von it started with a fight etwas wert ist, kann gerne etwas in die digitale Kaffeekasse werfen.

Unterwegs nach Utopia (3sat)

Mission „sicherer Radweg“ erfüllt! (ZDFtivi)

Gefährliche Radwege in Osnabrück (rechtskontor49)

Auf der Radbahn durch Berlin (Frankfurter Allgemeine)

Ein Klima-Vorstoß ohne Deutschland (Deutschlandfunk)

So wird das nichts mit der Verkehrswende (ZEIT Online)

Fahrradstadt: Claus Ruhe Madsens Pläne für Rostock (NDR)

Abschleppfall: Sicherung der Leichtigkeit des Fahrradverkehrs (recht energisch)

Gegen rücksichtslose Autofahrer – Leipziger Radfahrerin filmt Verkehrssünder (MDR)

Neuer Bußgeldkatalog: „Die Straßenverkehrsordnung muss gerechter werden“ (Deutschlandfunk Kultur)




Tweets





















11 Antworten auf „Links der Woche #309“

Hey, sieh es ein, du bist Radfahrer und damit Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse! Also bei Falschparkern anhalten und warten. Bis zum Sankt Nimmerleinstag! Stell dir vor, die müssten woanders parken und 100 m zu Fuß gehen! Wie schlimm!!!!

# Hasestraße – Sperrung :
Ich frage mich warum die Hasestraße zusammen mit der Kleinen Domsfreiheit für den Weihnachtsmarkt quasi für den Radverkehr gesperrt ist ?
Dieses sind wichtige Strecken für den innerstädtischen Radverkehr. Es wäre viel sinnvoller den Weihnachtsmarkt zusammenhängend auf den Domvorplatz und den Parkplatz daneben zu konzentrieren. Die Parkplätze sind ohnehin über , da sich 4 Parkhäuser in unmittelbarer Nähe befinden.
Und wenn dann unbedingt noch der Markt/ Marktplatz vor dem Rathaus dazu muss lässt sich das ganze auch „kreuzungsfrei “ mit einer Gerüstbrücke (für die Radfahrer/ oder alternativ die Fußgänger )an der Kreuzung Markt / Hasestraße einrichten. ( Gerüstbrücke ist eine bewährte Einrichtung zB beim 24-Stunden Rennen am Alfsee ) Für den motorisierten Verkehr kann ja ohnehin gesperrt bleiben.

Hallo Herr Trettin,
weder die Hasestraße noch die Kleine Domsfreiheit sind gesperrt. Mit einem bisschen Geduld kann man beide Straßen auch zu den viel besuchten Zeiten des Weihnachtsmarktes passieren. Der Zeitverlust zu Weihnachtsmarkt-freien Wochen des Jahres beträgt im ungünstigen Fall ungefähr 25,7 sec.
Statt einer Gerüstbrücke würde ich doch eher eine Stahlkonstruktion a la Golden Gate tendieren. Da weiß man wenigstens genau, wofür man Geld verschwendet hat.
Ein Weihnachtsmarkt auf dem Parkplatz neben dem Dom ist natürlich eine tolle Idee. Statt regionalen und hoch qualitativen Nahrungsmitteln des Wochenmarktes bekommt man dann am Samstag Qualitätsbratwurst, zuckersüßen Glühwein mit Kopfschmerzgarantie und jede Menge Tinneff, den man unbedingt benötigt.

Sorry , Wochenmarkt hatte ich nicht auf dem Schirm ( verständlich, da nicht mit meinen Arbeitszeiten kompatibel) . Weihnachtsmarkt ist für mich auch überflüssig. Mir geht es um freie Fahrt fürs Rad . Und ich habe keinen Bock mein Fahrrad durch mehr oder weniger besoffene Menschenmassen zu schieben. Und die Kosten für eine Brücke vom Gerüstbauer sind bei den Einnahmen der Stadt vom Weihnachtsmarkt kaum einer Erwähnung wert .

e-Autos als Ersatzdroge trifft den Nagel auf den Kopf. Damit werden wir und nur neue Umweltprobleme schaffen wie durch die Lithiumproduktion fallende Grundwasserspiegel und Wüstenbildung in Südamerika z.B. .

Aber warum in die Ferne schweifen, ein bekannter Automobilkonzern in Niedersachen plant bereits eine neues Werk für seine E-Limousine „Trinity“ zu bauen. Welche Flächen dafür versiegelt werden müssen, steht dann auf einem ganz anderen Blatt. Der Flächenfraß geht also weiter, die Umweltprobleme steigen expotenziell mit der Gewinnmaximierung und die Klimakonferenz Glasgow ist, um es mit Greta Thunbergs Worten zu sagen nur „blah blah blah“.

„e-Autos als Ersatzdroge trifft den Nagel auf den Kopf. Damit werden wir und nur neue Umweltprobleme schaffen wie durch die Lithiumproduktion fallende Grundwasserspiegel und Wüstenbildung in Südamerika z.B. .“

Richtig. Autos sind an sich ein Problem. Dafür muss man nicht nach Südamerika schauen. In Städten zerstören sie den öffentlichen Raum, und Landleben wird durch Autos überhaupt erst bequem möglich. Allerdings verbraucht ein Landbewohner durch die geringere Bebauungsdichte sehr viel mehr Fläche als ein Stadtbewohner, und jede Straße im ländlichen Raum zerschneidet ökologische Lebensräume.

Wir müssen auch weg vom Auto, um unseren Flächenverbrauch zu reduzieren. Die ökologische Zukunft liegt in Städten. Nur dann werden wir viele Arten noch retten können.

Beim Beitrag vom Dlf Kultur behauptet der Interviewer in einer Frage, für Radler würden bestimmte Regeln ja gar nicht genauso gekommen (sinngemäß: „ist das nicht ungerecht?“) und nennt als konkreten Punkt das Radler in Tempo-30 Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen nicht an die jeweilige Beschränkung gebunden waren. Der Rest des Interviews ist auch teils suggestiv. Schade. Habe Mal nachgefragt, was da passiert ist, bin gespannt.

genau genommen sagt die StVO in §3:
„(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,“

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Da steht KRAFTfahrzeuge, dass sind keine Fahrräder, somit gilt die Geschwindigkeitsvorschrift hier nicht für Radfahrer. Von 30-Zonen steht da auch nichts.
Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber eine grundlegende Reform der StVO versäumt hat und somit Lücken und Widersprüche entstanden sind, welche die Verkehrsteilnehmer eher verwirren.

Zitat:
„Eine Höchstgeschwindigkeit fürs Fahrrad ist in Deutschland gesetzlich nicht festgelegt. “
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/fahrrad-geschwindigkeit/

Wenn eine Höchstgeschwindigkeit per Schild angekündigt ist, dann gilt sie auch für Fahrräder (§41 StVO sowie Anlage 2, Nr. 49ff). Die von BSER bemängelt „Lücke“ besteht nur für die 50 km/h igO.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__41.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
(Es heißt hier zwar StVO_2013, aber das ist die auf der Website des Justizministeriums aktuell gepostete Fassung).

ok, passt (Zitat) „jeder, der am Verkehr teilnimmt“, soweit habe ich in dem Zusammenhang gar nicht geblättert.

wie sieht das eigentlich mit Widersprüchen, vergessenen und falsch angebrachten Verkehrszeichen aus? Also z.B. 30-Zone neben Fahrradstraße, 20km/h in der Fahrradstraße (vergessen und vermoost), VZ 239 einseitig vergessen oder „Radfahrer absteigen“ unter VZ 237 (vgl. auch B. Sluka: http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html ).

Naja, wer immer danach ruft, dass überall „Protection“ durch andere geschaffen werden soll deren Wirksamkeit mehr gefühlt denn bewiesen ist, muss sich schon fragen, warum er nicht selber „Protection“ schafft, wo er es kann.

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