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Links der Woche

Links der Woche #284

Deutschland hat einen neuen Radverkehrsplan und wird jetzt zum Fahrradland. 2030 ist es soweit. Naja, warten wir es mal ab. Unten gibt es dazu ein Spezial mit einigen Texten und Kommentaren. So rosig, wie Bundesverkehrsminister Scheuer den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 darstellt, ist er nämlich gar nicht.

In Brandenburg stockt die Verkehrswende, in Osnabrück wird gegen Motorradlärm demonstriert – aber bitte nicht so laut! – und in Hildesheim müssen die blauen Fahrradmapeln wieder abgebaut werden. Einfach mal ausprobieren ist in Deutschland halt nicht. Viel Spaß bei der Lektüre. Und wem das Angebot von it started with a fight etwas wert ist, kann gerne etwas in die digitale Kaffeekasse werfen.

Viel Sicherheit für 30 Euro (Spiegel)

Mit dem Rasenmäher gegen Lärm (taz)

Sind die Tage des Verbrenners gezählt, Frau Kemfert? (Spiegel)

„Ein optimaler Radweg wäre drei Meter breit“ (Süddeutsche Zeitung)

Hildesheim muss blaue Ampeln für Radfahrer abbauen (ZEIT Online)

Radverkehr in Brandenburg: Verkehrswende ohne Antrieb (Deutschlandfunk Kultur)


Nationaler Radverkehrsplan 3.0

Gut gebrüllt, Scheuer! (taz)

„Ein Tropfen auf den heißen Stein“ (ZDF)

Kommt in die Gänge! (Süddeutsche Zeitung)

Konjunkturprogramm für Fahrradwege (taz)

Wie das Fahrrad die Politik erobert (Tagesspiegel)

Deutschland als Fahrradland (Frankfurter Rundschau)

Deutschland soll Fahrradland werden (Deutschlandfunk)

Was an Scheuers geplantem „Systemwechsel“ tieftraurig ist (Tagesspiegel)

Scheuer will Deutschland zum „Fahrradland“ machen (Süddeutsche Zeitung)




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4 Antworten auf „Links der Woche #284“

– blaue Ampeln

Was hat die Hildesheimer Stadtverwaltung denn geritten, so einen Blödsinn zu installieren?

Ich finde es auch nicht OK, das Radfahrer von einem System erkannt werden müssen um überhaupt Grünlicht zu erhalten, Bettelampel v2.0 ist das. Die normalen Anforderungstaster hier in BS sind oft gestört oder reagieren erst nach einem kompletten Umlauf der restlichen Ampeln. Die Folge dessen ist, das Radfahrer und Fußgänger zu lange Wartezeiten als einen Defekt interpretieren und bei Rot drüber laufen/fahren.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Blaue-Radfahrer-Ampeln-in-Hildesheim-Land-weist-Abbau-an,ampelfarbe100.html
(Zitat) „Die Stadt Hildesheim will das Schreiben des Ministeriums jetzt prüfen, die Rechtslage mit Fachleuten besprechen und dann Kontakt zum Ministerium aufnehmen. So lange will die Stadt die blauen Ampeln in Betrieb lassen. Die Stadt verweist dabei auf eine Experimentierklausel in der Straßenverkehrsordnung.“

Was gibt es da zu prüfen, blaue Ampeln sind nicht in der STVO enthalten und damit nicht zulässig! Wo kämen wir da hin, wenn alle machen was sie wollen.

Hier ist die Klausel:
https://dejure.org/gesetze/StVO/45.html

(Zitat)“(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
(….)
6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“

# Container-Lkw / Video /
Zeig den Kollegen an – das Überholmanöver ist glatter Vorsatz und nicht zu tolerieren. Und das schöne ist , beim LKW kann man anhand des Fahrtenschreibers eigentlich immer feststellen wer gefahren ist . Und falls da jemand ohne Fahrerkarte unterwegs war zieht das richtig Ärger nach sich…

Der Taz-Artikel bringt das – wenn auch wohl unfreiwillig – gut auf den Punkt:
„Das soll allerdings nicht auf Kosten der Autofahrenden erfolgen. „Wir haben den Plan so gestaltet, dass es nicht gegen das Auto, sondern um ein Miteinander geht“, betonte er (Scheuer).“
und weiter:
„Der Fahrradclub ADFC begrüßt den neuen Nationalen Radverkehrsplan als „gelungenes Leitbild“ “

Jou, passt und der Planet darf weiter schwizten, Sauna soll ja gesund sein.

§ 16 I Nr. 2 StVO zielt sicherlich nicht auf eine allgemein empfundene Gefährdungssituation ab. Von daher super glaubwürdig, § 16 I Nr. 2 zu ignorieren, um gegen das Ignorieren von § 5 IV StVO zu protestieren. Ich habe so meine Zweifel, dass es mit § 1 StVO vereinbar ist, einen wabbelnden Gegenstand nach links über sein Fahrzeug hängen zu lassen, da damit unnötige Gefahren verbunden sind und ein größerer Überholabstand als gesetzlich vorgeschrieben erzwungen wird, ist der Abstand doch zum Poolnudel-Ende zu halten als äußerem Ende des Fahrzeugs.

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