Der 58. Deutscher Verkehrsgerichtstag hat sich in diesem Jahr unter den Stichworten Verkehrssicherheit und Verteilungskampf mit Elektrokleinstfahrzeugen, also insbesondere E-Tretroller, beschäftigt. Das Ergebnis sind diese sieben Empfehlungen:

  1. Der Arbeitskreis stellt fest, dass in vielen Bereichen die für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen geltenden Regeln zu wenig bekannt sind beziehungsweise nicht hinreichend beachtet werden. Dieses gilt insbesondere für die Frage der geltenden Promillegrenzen, der zu nutzenden Verkehrsflächen und der zulässigen Fahrzeuge. Der Arbeitskreis setzt sich daher nachdrücklich für mehr Öffentlichkeitsarbeit, vor allem durch Information und Aufklärung auch durch Verleihfirmen, ein.
  2. Der Arbeitskreis hält einen Ausbau der für die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge erforderlichen Infrastruktur für unabdingbar, insbesondere der Radverkehrsinfrastruktur.
  3. Der Arbeitskreis fordert eine verbindliche Ausrüstung künftiger einspuriger, im Stehen gefahrener Elektrokleinstfahrzeuge mit Fahrtrichtungsanzeigern.
  4. Der Arbeitskreis hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Legalisierung weiterer Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere ohne Lenkstange, für nicht sinnvoll. Er empfiehlt eine weitere Beobachtung unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland.
  5. Der Arbeitskreis stellt fest, dass für die Verkehrssicherheit eine effektive Verfolgung von Verkehrsverstößen erforderlich ist. Zu diesem Zweck muss auch gewährleistet sein, dass die Verleihfirmen die dazu notwendigen Nutzerdaten erfassen und den Verfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.
  6. Der Arbeitskreis hält die derzeitige Abstellpraxis der Leih-E-Scooter für nicht akzeptabel. Er ist der Auffassung, dass es verbindlicher Vorgaben für Abstellplätze bedarf. Der Arbeitskreis fordert, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.
  7. Der Arbeitskreis setzt sich mehrheitlich für die Einführung einer Prüfbescheinigung zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges als Kraftfahrzeug ein.

Aus Sicht des Radverkehrs ist hier Punkt 2 eintscheidend. Da E-Tretroller Radwege nutzen müssen, wenn welche vorhanden sind, müssen diese umfassend ausgebaut werden. Die meisten Radwege sind heute schon für den steigenden Radverkehr zu schmal und durch schlechte Oberflächen mitunter auch nicht ungefährlich. Kommen nun noch E-Tretroller hinzu, braucht es schlicht mehr Platz.

Der Arbeitskreis hält einen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur für unabdingbar.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat das bei der Einführung der Roller vermutlich nicht bedacht. Nun müssen die Städte aber darauf reagieren. Immerhin scheint genug Geld im System zu sein. Fehlt nur noch der politische Wille zur Umverteilung des Verkehrsraumes. Es bleibt zu hoffen, dass der Ausbau zügig angegangen wird – bevor es zu einer Häufung von Unfällen aufgrund schlechter Infrastruktur kommt. Der Verkehrsgerichtstag zumindest gibt ein deutliches Signal. Wie übrigens auch der Städte- und Gemeindebund, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, die Bürgerinnen und Bürger selbst und auch der Fahrradfachhandel.

Die Vorhut in Osnabrück. Ab März geht es wohl richtig los…
Foto: dd

PS: Punkt 7 heißt wohl, dass der Verkehrsgerichtstag einen abgespeckten Führerschein (wie bei Mofas) für E-Tretroller fordert. Das zielt sicher auf Unter-18-Jährige ab, die noch keinen Autoführerschein haben.