Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in der vergangenen Woche geurteilt, dass die Stadt Frankfurt keine privaten Dienstleister anheuern darf, um Falschparkerkontrollen durchzuführen. Das strukturelle Ahnden von Parksündern gehöre zum hoheitlichen Kernbereich und sei somit Sache staatlicher Stellen.

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung begrüßt diese Entscheidung, weil sie nun mal geltendes Recht umsetzt, verweist aber gleichzeitig darauf, dass dieses Recht von der Bundesregierung leicht geändert werden kann. Anders wäre das Problem der mangelnden Kontrolldichte nicht zu lösen. Denn das Verfolgen von Falschparkern sei „für viele Kommunen ein Verlustgeschäft, auch wenn die Öffentlichkeit einen anderen Eindruck hat und hinter jedem Bußgeldbescheid staatliche Abzocke wittert“.

Kommunen zahlen für die Arbeit der Odnungsamtaussendienstmitarbeiter also drauf – zum Beispiel, weil die Bußgelder so niedrig sind. Und weil sie fast nie Abschleppen lassen, obwohl das beim Autofahrer sicher nachhaltig wirken würde. Die hessische Stadt Oberursel habe 2018 566.777 Euro durch Falschparker-Bußgelder eingenommen. Dem stünden aber Ausgaben in Höhe von 1,16 Millionen Euro gegenüber. In der Tat ein Verlustgeschäft.

Wenn Kommunen das Falschparken nun nicht konsequent verfolgen, weil es für sie ein Verlustgeschäft ist, ist es dann nicht allzu verständlich, dass immer mehr Radfahrer und Fußgänger Falschparker privat anzeigen? Wenn der Staat nicht will oder kann, müssen es die Bürgerinnen und Bürger dann nicht selbst machen? Hat uns jahrzentelange staatliche Tatenlosigkeit nicht dahin geführt, wo wir jetzt sind? Bei zugeparkten Geh- und Radwegen, um die sich dann Privatpersonen kümmern „müssen“? Ansonsten werden Geh- und Radwege in der Tat zum rechtsfreien Raum.