Der FUSS e.V. (Fachverband Fußverkehr Deutschland) hat den Verordnungsentwurf zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften geleakt. Darin enthalten sind auch die Pläne für die Erhöhung von Bußgeldern für Falschparker auf Radwegen. Bisher hieß es immer nur, dass die Bußgelder auf „bis zu 100 Euro“ steigen sollen. Durch den Verordnungsentwurf wird klarer, dass die 100 Euro wohl höchst selten erreicht werden.

Denn: Das Bußgeld soll für das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das Parken auf Geh- und Radwegen auf 55 Euro steigen. Werden Radfahrende dabei behindert, soll das Bußgeld auf 70 Euro steigen. Erst wenn es darüber hinaus noch zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt, werden die oft zitierten 100 Euro fällig.

Ebenfalls neu: Für „das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen werden zudem jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) verankert“. Das greift allerdings (zufällig?) erst bei Bußgeldern ab 60 Euro. Dem Falschparker muss also mindestens eine Behinderung nachgewiesen werden. Die dürfte meiner Meinung nach allerdings bereits dann vorliegen, wenn ein Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen muss. An dem „dürfte“ erkennt man aber schon das Problem: vieles bleibt und wird Auslegungssache. (Immerhin hat auch gestern der ADAC im Verkehrsausschuss des Bundestages zugegeben, dass ein Halten in zweiter Reihe faktisch „in aller Regel zu einer Behinderung“ führt. Er fordert daher keine Punkte für Parkverstöße.)

Im Einzelnen:

  • Unzulässig auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe gehalten: 55 Euro
  • Unzulässig auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen geparkt: 55 Euro
    • mit Behinderung: 70 Euro
    • länger als 1 Stunde: 70 Euro
    • länger als 1 Stunde mit Behinderung: 80 Euro
    • mit Gefährdung: 80 Euro
    • mit Sachbeschädigung: 100 Euro

FUSS e.V. kritisiert, dass keine Punkte beim einfachen Falschparken fällig werden: „Mit den 55 Euro bleibt Scheuer unter der 60-Euro-Schwelle, ab der Verkehrsverstöße auch mit einem Punkt im Flensburger Zentralregister geahndet werden. Das wäre aber für chronische und für finanzstarke Falschparker eine nötige Zusatz-Konsequenz.“ Dennoch könnte es Paketdienste (als chronische Falschparker) vor Probleme stellen, wenn ihre Fahrer künftig nicht nur Bußgelder sondern auch Punkte sammeln werden.

Ebenfalls merkwürdig ist, dass in dem Entwurf nicht auf das Halten auf Radwegen eingegangen wird. Ist das Halten auf Schutzstreifen (55 Euro) bald teurer als das Halten auf Radwegen (10 Euro)? Und was ist mit Radfahrstreifen? Im Zweifel behindert ein Auto auf einem Radweg sogar mehr als auf einem Schutzstreifen, wenn man als Radfahrer beim Ausweichen noch einen Bordstein runter und in den fließenden Verkehr muss. Der Unterschied zwischen Halten und Parken scheint ohnehin zu verschwimmen. „Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr geparkt“ soll in „Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten“ geändert werden (Lfd. Nr. 54a BKatV). Für das Parken gibt es aber keine neue Regelung.

Noch größer werden bei mir die Fragezeichen allerdings wenn ich weiter unten lese, dass das Parken auf benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen dann wieder nur 30 Euro (mit Behinderung 35 Euro) kosten soll. Hier setzt die Logik aus. Oder kann das jemand erklären? So ganz durchdacht scheint mir der Entwurf noch nicht.

Eine entscheidender Punkt bleibt natürlich weiterhin die Kontrolle von Falschparker