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Falsches Signal: StVO-Novelle beschränkt Fahrradparken

Das Parken von Fahrrädern am rechten Fahrbahnrand soll im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) künftig nicht mehr erlaubt sein. Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf, die geplante Änderung ersatzlos zu streichen.

Das Parken von Fahrrädern am rechten Fahrbahnrand soll im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) künftig nicht mehr erlaubt sein. Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf, die geplante Änderung ersatzlos zu streichen. Gerade in Zeiten der Klimakrise ist es wichtig, den Fuß und Fahrradverkehr attraktiver zu machen. Dazu gehört auch, mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder jenseits der Gehwege zu schaffen, statt die vorhandenen einzuschränken. Rund 40 Prozent aller mit dem Auto zurückgelegten Wege in Deutschland sind weniger als fünf Kilometer lang, zu diesem Ergebnis kommt die bundesweite Studie „Mobilität in Deutschland“ von 2017. Solche kurzen Strecken können oft leicht durch das Fahrrad ersetzt werden – wenn die Voraussetzungen auf der Straße stimmen.

Anika Meenken, VCD-Sprecherin für Radverkehr: „Wer selbst regelmäßig mit dem eigenen Fahrrad, einem Lasten- oder Bike-Sharing-Rad unterwegs ist, weiß, wie schwierig es oft ist, einen Parkplatz für sein Fahrrad zu finden, ohne Fußgänger zu behindern. Bisher konnte man sich damit behelfen, das Rad am Straßenrand abzustellen. Der vorliegende StVO-Entwurf würde das verbieten. So beschneidet er einerseits die Rechte der Fahrradfahrer und engt andererseits Fußgänger auf dem ohnehin meist schmalen Bürgersteig ein. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist das ein falsches Signal. Gerade jetzt muss die StVO-Novelle dazu genutzt werden, den emissionsfreien Fuß- und Fahrradverkehr zu fördern.“

Ein Parkverbot beschneidet die Rechte der Fahrradfahrer und engt Fußgänger auf dem ohnehin meist schmalen Bürgersteig ein.

Bislang galt: Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, und kann deshalb auch am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Als einziges Fahrzeug dürfen Fahrräder auch auf dem Gehweg parken, wenn sie keine Fußgänger behindern. Gemäß der neuen Verordnung dürften Fahrräder künftig nur noch auf dem Gehweg abgestellt werden – nicht mehr am Fahrbahnrand oder auf Parkstreifen und in -buchten. Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger sind dort aber richtig aufgehoben, um Fußgänger nicht zu benachteiligen. So wird die angeblich angestrebte Verlagerung des innerstädtischen Last- und Lieferverkehrs auf Fahrräder mit Anhänger und auf Lastenräder erschwert statt erleichtert.

Auch der Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD) hatte die geplante Änderung kürzlich kritisiert. Ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand würde de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen bedeuten, was für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv sei. „Stattdessen bräuchte es mehr Möglichkeiten für Kommunen, um den Einsatz von E-Lastenrädern in der urbanen Logistik gezielt zu fördern.“

Update
In den folgenden drei Minuten legt auch Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer des ADFC, dar, warum der Verband das geplante Parkverbot für Fahrräder ablehnt. Die Sequenz stammt aus der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung.

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12 Antworten auf „Falsches Signal: StVO-Novelle beschränkt Fahrradparken“

Was kann man von einem Auto-Minister in einer Auto-Republik anderes erwarten? Es kann schließlich nicht angehen, daß dringend notwendige Parkplätze für den Verkehr™ blockiert werden. Ich erwarte, daß mit der nächsten Änderung das Gehwegparken für Kraftfahrzeuge offiziell und nicht nur augenzwinkernd erlaubt wird. Irgendwo (= 10 m Umkreis) muß man ja parken. Ist reine Notwehr …

Tja lieber ADFC, da ist Euch Eure Forderung, Radfahrer von der Fahrbahn zu holen und auf Randverkehrsanlagen zu verbannen, auf die Füße gefallen. Das Abstellen von Fahrrädern nur auf Radwegen zu erlauben ist in diesem Sinne nur konsequent.

Sie bringen einige Punkte durcheinander. Insbesondere die Nutzung von öffentlichen Flächen für den fließenden und den ruhenden Verkehr. Wir sprechen bei diesem Parkverbot von Flächen für den ruhenden Verkehr. Hier dürfen oder können weder Fahrräder noch Autos fahren. Das betrifft natürlich auch Straßen, die keinerlei Radinfra haben. Das ist nicht die Folge von irgendwelchen ADFC Forderungen, sondern ein Erfolg der Autolobby, auch der unter den Beamten im BMVI. Auf der Auftaktveranstaltung zum NRVP wurde diese Regelung als Klärung beschrieben. Es sei ein Gewohnheitsrecht, dass dort nur Autos parken dürfen. Dieses Gewohnheitsrecht muss jetzt gebrochen werden, so wie der ADFC mit seiner Forderung nach geschützten Radstreifen das Gewohnheitsrecht zunehmend bricht, dass es vier Spuren für den Autoverkehr gibt, aber keine für den Radverkehr. Wir stehen damit übrigens nicht alleine. Alle Radentscheide haben -nicht nur- diese Forderung des ADFC übernommen.

@Ludger Koopmann: Einfach nochmal den Artikel oben von Daniel lesen. Dort ist mehrfach vom Fahrbahnrand die Rede. Explizit ausgewiesene Parkplätze sind auch betroffen, ja.

Der ADFC singt seit Jahren im Gleichklang mit Autolobby und Politikern das Hohelied de Separation. Da hat die Autolobby einfach folgerichtig mal ein Stück weitergedacht und will nicht nur fahrende, sondern auch abgestellte Fahrräder von der Fahrbahn weghaben. In diese Sackgasse hat sich der ADFC aktiv selbst manövriert. Da hilft alle Rhetorik nichts. „Ich war’s nicht, der da war’s!“ Schon klar. Ich könnte darüber lachen, wenn nicht – mal wieder- die Radfahrer die Leidtragenden der Autofreunde beim ADFC wären.

| geschützten Radstreifen

Aus gutem Grund nennt man sie nicht „schützende“ Radstreifen. Im Längsverkehr, wo relativ wenig Unfälle geschehen, werden Betonbarrieren und Pipapo aufgefahren. An Kreuzungen, wo sich die Unfalldichte häuft, wird der Schutz unterbrochen, und schlimmer noch, die Radfahrer in den toten Winkel der Rechtsabbieger gewzungen. Vielen Dank lieber ADFC.
Mit „geschützten Radstreifen“ sind Kraftfahrer vor Kroppzeug auf der Fahrbahn geschützt. Das ist der Hauptnutzen.

| dass es vier Spuren für den Autoverkehr gibt,
| aber keine für den Radverkehr

Das ist nur in der verqueren Gedankenwelt des ADFC so. In der realen Welt stehen von den vier Spuren mindestens(!) zwei für den Radverkehr zur Verfügung.

im Herbst 2017 hat der ADFC Braunschweig mal eine Aktion mit der gesicherten Radspur zwischen Dankwardstraße und G-Eckert-Straße auf der Westseite des Bohlweg gemacht. Es wurde dabei eine von zwei Fahrspuren in Richtung Süden als Radspur temporär umgewidmet.

der o.G. Ortsverband hat alles ganz toll beworben und auch im nachhinein keine Nachteile gesehen. Kritiken und andere Ideen am Infostand wurden abgewiegelt, dass ADFC-Personal wendete sich von meiner Person sogar schon nach dem Erwähnen der dortigen Probleme kackfrech ab.

Nun kam es im Laufe der Aktion zu einem Polizeieinsatz unter dem Rathaus-Neubau, weil eine betrunkene Person Teile der Abgrenzung zur Fahrbahn entfernte und rumpöbelte. Der Polizeiwagen stand dann rund 15 Minuten auf der verbliebenen Fahrspur und der Individualverkehr, ÖPNV ggf. Rettungskräfte wurden dadurch mehrere 100 Meter, sichtbar bis mindestens Hagenmarkt rückgestaut bzw. behindert.

Der ADFC sprach auch im nachhinein immer wieder von einer gelungenen Aktion, auf den Einwand mit dem Polizeieinsatz und möglichen Behinderungen von Rettungskräften durch so eine Engstelle kam keine Antwort mehr.

Mittlerweile hat irgendwer auf der Ideenplatform der Stadt BS so eine gesicherte Radspur genau an der o.G. Stelle als Idee eingebracht und es kommen kaum Kritiken, die üblichen Verdächtigen des ADFC hier klaschen wieder Beifall und unterstützen das Ganze noch.

Ich bin und bleibe weiterhin für Radwege oberhalb des Bordsteins, die im Gegensatz zu Radfahrstreifen und „Schutz“-Streifen altbewährt und sicherer sind als alles andere.
Das Manko sind hier oft mangelde Breite und Schäden, die nicht behoben werden.

Letzendlich hat sich der ADFC hier für mich disqualifiziert, nickt nämlich im Allgemeinen neu geschaffene Radverkehrsanlagen, Schutzstreifen, Radfahrstreifen mit erheblichen Probemen und verwirrende Ampeln wohlwollend ab, während andere unorganisierte Radfahrer in der Zeitung protestieren oder sich erfolglos bei der Stadtverwaltung beschweren.
Aber auch die anderen Radverkehrsinteressen-Gruppen sind nicht viel besser, die sind zum Teil in 30-40 Jahre alten Ideen festgefahren, kümmern sich nicht um die alltäglichen Probleme im Ort.

@Thomas Bliesener
Auf den Gedanken bin ich erst gar nicht gekommen, aber ja, stimmt auffallend!

Lieber ADFC, FAHRräder sind FAHRzeuge und gehören auf die FAHRbahn. Dann ist es auch logisch, daß sie am FAHRbahnrand parken dürfen.

Wenn man natürlich im Paranoia-Modus auf Segregation setzt (die bekanntlich nicht funktioniert), muß man sich auch nicht über Segregation beim Parken wundern.

Du hast insofern recht das auf engen Radwegen ein Lastenrad durchaus nachfolgende bzw entgegenkommende Radfahrer behindern kann . Trotzdem sollte jeder brauchbare Radwege benutzen ( die ausreichend Platz bieten ). Ich halte nichts davon den Autofahrern überflüssige Angriffsfläche zu bieten . Deswegen nutze ich weitestgehend die Radwege- auch wenn ich zB mit Rennrad unterwegs bin , ist zwar teilweise bescheiden weil ich natürlich nicht soviel Speed geben kann , aber ich bin eh zu alt für die Tour de France ….

ich bin durchaus der Ansicht, dass man Gegenverkehr auf Radwegen nur im Ausnahmefall zulassen sollte, wenn auf der anderen Seite kein Radweg ist und der Platz reicht.
Der Grundsatz mit dem Rechtsfahrgebot wurde für Radfahrer nun schon soweit aufgeweicht, dass es gefährlich geworden ist und immer mehr Radfahrer auch da links fahren, wo es nicht erlaubt ist, sogar bei Radfahr- und Schutzstreifen links fahren, Verbotschilder mißachten. Und wenn der Platz ganz offensichtlich nicht reicht, weichen diese Radfahrer auf den Gehweg aus.

Ich muss mich schon fragen, ob die Radfahrer ihre Fehler nicht merken, oder es pure Absicht ist sich und andere zu gefährden. Die Polizei müsste eigentlich auch viel mehr Schwerpunktkontrollen machen.

Nicht nur mehrspurige Lastenräder gehören auf die Fahrbahn, sondern alle Fahrräder. Hochbordradwege sollten in Grünflächen oder Fahrradstellplätze umgewandelt werden.

Das Video startet übrigens ZU FRÜH!

Kurz zuvor bei ca. 53:42 „hofft“ Theologe B.Stork ganz ausdrückich, dass Herr Scheuer auch im kommenden Jahr „noch Minister sein will“ und hofft, dass er (Scheuer) bei der Anhörung nicht vergrault worden sei.
Nur anbiedernde Rhetorik, oder ein ADFC-Geschäftsführer, der sich ganz explizit für Herrn Scheuer als CSU-Verkehrsminister einsetzt, wo der Rest der Republik längst auf den überfälligen Rücktritt dieser Fehlbesetzung wartet …

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