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S-Pedelecs mit Tempolimit auf Radwegen?

S-Pedelecs, also Fahrräder mit Unterstützung bis 45 km/h, dürfen nicht auf Radwegen fahren. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann hat die Bundesregierung nun gefragt, wie sie die Idee bewerte, S-Pedelec-Fahrern die Nutzung von Radwegen zu erlauben, wenn dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h eingehalten wird.

S-Pedelecs, also Fahrräder mit Unterstützung bis 45 km/h, dürfen nicht auf Radwegen fahren. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann hat die Bundesregierung nun gefragt, wie sie die Idee bewerte, S-Pedelec-Fahrern die Nutzung von Radwegen zu erlauben, wenn dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h eingehalten wird. Radwege mit Tempolimit also.

Die Bundesregierung hält nichts davon. „S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge und werden nach EU-Typgenehmigungsvorschriften als Kleinkrafträder eingestuft. Für sie gilt die Pflicht zur Benutzung der Straße.“ Eine generelle Nutzung von Radwegen komme für S-Pedelecs aus Verkehrssicherheitsgründen demnach nicht in Frage. Darüber hinaus verweist die Bunderegierung versteckt und sicher unbeabsichtigt auf den schlechten Zustand deutscher Radwege: „Sie sind für die mit S-Pedelecs erreichbaren hohen Geschwindigkeiten oftmals nicht ausgelegt. (…) Die vorhandene Radinfrastruktur lässt in vielen Fällen ein Nebeneinanderfahren zweier Radfahrer nicht ohne Risiken zu.“



Dennoch verweist die Bundesregierung auf die Möglichkeit, Radwege auch für S-Pedelecs im Einzelfall zu öffnen: „Die für die Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder dürfen bei Bedarf auch Radwege für andere Verkehrsarten mittels Zusatzzeichen öffnen. Dies entscheiden sie in eigener Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der konkreten Verkehrsverhältnisse und Örtlichkeit.“ Diese Ausnahme könnte in Zukunft immer wichtiger werden, wenn der Bau von Radschnellwegen intensiviert wird. Hier werden die nötigen Breiten und Fahrbahnoberflächen meiner Meinung nach einer höheren Geschwindigkeit genügen. Nichtsdestotrotz müssen S-Pedelec-Fahrer bei Freigabe dann „erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen“.

Auf dem Radschnellweg 1 zwischen Essen und Mülheim/Ruhr sind S-Pedelecs aber noch verboten. Der Allgemeine Deutschen Fahrradclub (ADFC) hat hier unterschiedliche Auffassungen. Der Bundesverband findet es richtig, dass die schnellen Pedelecs hier nicht fahren dürfen, beim Kreisverband Essen stößt es auf Unverständnis. Ich denke, dass es einfach eine neue Situation ist und es erst Erfahrungswerte braucht. Aber schnelle Räder auf einem RadSCHNELLweg generell zu verbieten, hört sich auch nicht zielführend an…

Der Radschnellweg 1 kurz hinter Mülheim.

14 Antworten auf „S-Pedelecs mit Tempolimit auf Radwegen?“

Für den RS1 schreit das ja fast nach einem Verkehrsversuch.
Tausend Euro für die Schilder und gut is’s.
Wenn’s zu viele Beschwerden gibt, dann nimmt man die Schilder halt wieder ab.

Tempolimit am Radweg?

Lieber Tempolimit auf der Autobahn!
Wenn der Weg das baulich hergibt fährt ein halbwegs geübter Radler auch schneller als 25, was oft genug wegen schlechten Radwegen eigentlich „selbstzerstörend“ ist. Ich hab keine Lust das ich am Radweg nen Blitzer finde wenn ich „zu schnell“ war. Wie soll das eigentlich kontrolliert werden? Nummerschild? Tachopflicht gibt es ja auch nicht?

Warum so kompliziert, besonders über Land heißt es doch auch häufig „Mofas Frei“ dann mal man eben ein „Pedelec frei dazu“

Ich denke, dass das ein guter Schritt sein könnte. Als Nichtmotorisierter würde ich das Tempolimit einfach ignorieren (lässt sich ja eh nicht kontrollieren). Große Lust auf 45km/h auf innerstädtischen Rad“trails“ habe ich zwar nicht, glaube aber an den gesellschaftlichen Nutzen. Wenn dadurch mehr (evtl. genug) Dosenfahrer auf S-Pedelecs umsteigen, fährt hoffentlich weniger Blech um mich herum. Schnell überfüllte Radwege sorgen dann dafür, dass mehr Radler öfters die Fahrbahn benutzen. Irgendwo muss ja die Umverteilung der Flächen herkommen. S-Pedelecs, die so attraktiver würden, könnten bei hinreichend vielen Verkehrsteilnehmern zum notwendigen Perspektivwechsel führen, weil der Komfortverlust gegenüber der Blechdose schrumpft.
Größte Sorge: fangen wir uns damit auf Verbrenner-Leichtkrafträder ein? Das würde mich dann vollständig auf die Fahrbahn treiben.

In der Stadt sehe ich das Problem gar nicht so. Wer sich ein S-Pedelec kauft, hat wahrscheinlich sowieso schon das Selbstvertrauen, im Verkehr mitzuschwimmen. Der braucht eigentlich keine Radwege. Höchstens für Abkürzungen oder um am Stau vorbeizufahren. Und wie schon von manchem hier geschrieben: auf den meisten innerstädtischen Radwegen schafft man 45 km/h gar nicht, wenn man nicht lebensmüde ist.

Genau da bin ich mir nicht so sicher. Hier in Hannover habe ich bislang auch noch keins in freier Wildbahn gesehen, nur im Fahrradladen. Man müsste halt die Bestimmungen lockern, um zu schauen, wer dann umsteigt und wie sich die Fahrer in den engen Innenstädten verhalten. Außerorts sollte man einfach die Zügel lockern, sind doch perfekt für Radautobahnen oder?

Blödsinniger deutscher Behördenschwachsinn!
Dürfte denn eine trainierende Gruppe Rennradfahrer oder ein einzelnes Liegerad mit Tempo 35-40 km/h auf den RS1 fahren? Das ist für beide Fälle ja nichts außergewöhnliches, sondern ehr der Standard.
Selbst mit meinen unmotorisierten Stadtrad schaffe ich 29-30 km/h. Würde ich damit ein „Knöllchen“ riskieren?

Ich fahre als Pendler seit 2013 mit dem S-Ped (30km eine Strecke), und benutze auch entgleiste Bahnstrecken, die als Mischwege mit Fussgaengern deklariert sind. Sie erlauben von der Breite her locker 45 km/h.
Natuerlich gilt auch dort die uebliche Vorsicht und der Situation angepasste Geschwindigkeit, in der Praxis ist das ueberhaupt kein Problem.
Sogar mit den Hundebesitzern und deren Stolperleinen habe ich mittlerweile meinen Frieden geschlossen. Ich gruesse stets freundlich, dafuer gehen die brav zur Seite, wenn ich aus 300m Entfernung klingele.

Wie auch immer: das ist doch eine typisch deutsche, juristisch angehauchte Diskussion. Denn selbst wenn man das Recht auf die vollen 45 km/h haette, ist es doch Quatsch, dieses Recht mit Scheuklappen und Schaum vorm Mund durchzusetzen.
Anders gesagt: waere es nicht Deutschland mit seinen Rechthabern, so koennte man die StVO problemlos bis auf Paragraf 1 abspecken.

Trotzdem hat die Idee mit der Geschwindigkeitsbegrenzung einen gewissen Charme, weil sie Leute wie mich legalisieren wuerde; ich koennte mein Mofa-Nummernschild endlich hinten dran machen, anstatt es immer nur in der Tasche mitzufuehren.

Ich wuerde aber lieber Tempo 30 sehen, als Teil einer langfristigen Strategie zur allgemeinen innerstaedtischen Geschwindigkeitsbeschraenkung.

Hey,
ich finde es richtig, das S-Pedelec von den Radwegen zu verbannen. Leider sind unter den Besitzern auch genug Sonntagsfahrer, denen ein umsichtiger Umgang mit ihren Rädern schwerfällt. Deshalb finde ich es wichtig, diese Räder als motorisierte Verkehrsteilnehmer einzustufen, die damit die gleichen Auflagen wie etwa kleine Mopeds erfüllen sollten. Das schafft wichtige Rechte und Pflichten für die Fahrer.
Die Beschränkung sollte meiner Meinung nach aber nicht über ein Tempolimit durchgesetzt. Zur Kontrolle wäre dann ein globales Nachrüsten mit Fahrradcomputern notwendig. Das halte ich in der Durchführung für eher unrealistisch.

Hi,

Fahrradcomputer hat jedes S-Pedelec.
Die Gleichung, S-Pedelec = immer 45 KM/H kann auch nur jemand aufstellen, der noch nie ein solches Rad gefahren ist. Es mit stinkenden, lärmenden Leichtkrafträdern gleichzusetzen zeigt von Faulheit des Gesetzgebers.

Neben dem Jedermann Aspekt dienen Radwege der Erholung. Dazu passen keine lärmenden, stinkenden Roller.
Das alles trifft auf ein schnelles Pedelec nicht zu.

Daher: Das S-Pedelec bitte als das erkennen, was es ist. Nämlich eine neue hybride Fahrzeugklasse, die nicht mit der Lärm-und-Stink Gasgriff Fraktion in einen Topf geworfen werden sollte.

Viele Grüße

Nico

Moin
Ich fahre mit meinem S Pedelecs,als Pendler 46 km hin zur Arbeit und zurück das gleiche, mehrmals die Woche. Kann nicht verstehen das der Radweg für mich nicht erlaubt ist. Auf der Landstraße bin ich für Autofahrer ein Hindernis welches oft mit Hupen und Schneiden kommentiert wird.Mit meinem Auto kann ich auch 200 km/h fahren und mach das in der Stadt nicht. Warum nicht eine Einschränkung auf geeigneten Radwegen auf 25 km/h. Das Wünsche ich mir

Das ist genau auch meine Erfahrung und Meinung: Ich fahre auch täglich mit dem S-Pedelec zur Arbeit und sonst wo hin. Es ist (im Gegensatz zum normalen Pedelec) eine echte Alternative zum Auto. Es ist für mich unverständlich, dass man nicht die Radwege benutzen darf. An Werktagen begegnet man ohnehin (im ländlichen Bereich) selten einem Fußgänger oder anderen Radfahrer. Und sicherlich würde ich nicht mit 45 km/h an einer Spaziergängergruppe vorbeifahren … Das ist doch wohl logo!

Alles ruft nach CO2-Einsparung. Da wäre es an der Zeit endlich S-Pedelecs auch auf Rad und Waldwegen zuzulassen. Von mir aus auch mit einer Begrenzung auf 25 km/h. In meinem Ort würden sicher 30% vom Auto aufs S-Pedelec umsteigen. Ein S-Pedelec verbraucht ca. 0,5 bis 2 kWh (10 bis 40 ct) auf 100 km. Wenn man dann die oft kürzeren Radwege, den geringeren Verbrauch an Resourcen + Parkraum noch mit berücksichtigt könnte man damit problemlos 90% der Emissionen eines PKW einsparen und ist im städtischen Verkehr bis ca. 20 km Entfernung mindestens genauso schnell wie mit dem Auto.

in sparsames Mofa braucht 1–2 Liter Benzin für die Strecke, das entspricht 10 bis 20 kWh. Ein sparsamer Kleinwagen mit Dieselmotor verbraucht 2–4 Mal soviel.

Selbst wenn man Kraftwerks- und Stromverteilungswirkungsgrade mit einrechnet und davon ausgeht, dass im Kleinwagen auch mal 2–3 Leute sitzen, bleiben die direkt zuzuordnenden CO2-Emissionen des Pedelec bei weniger als 20 % von sparsamen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Da bislang auf Fahrzeug-Strom keine Mineralölsteuer oder Ähnliches berechnet wird, betragen die Energiekosten für 100 km Pedelec nur 0,1 bis 0,4 Euro pro 100 km.

Für Mofas oder Kleinwagen sind diese Kosten mindestens 10 bis 20 Mal höher.

Ich möchte gerne mit dem Rad von Mülheim nach Essen fahren. Damit ich das in meinen Alltag mit Kindern einbauen kann möchte ich maximal 35 Minuten für eine Strecke benötigen. Mit ca. 30-32 km/h wäre das möglich. Mit dem E-Bike ist bei ca. 25 km/h Schluss, das S ist mir eigentlich zu schnell und ich darf den neuen Schnell-Radweg nicht benutzen.
Also fahre ich weiter Auto! Typisch Deutschland. So geht hier nichts voran! Land des Stillstands und der Modernisierungsverhinderer.

Ist zwar schon älter….aber ich finde diese S-Pedelec Regelung absolut schwachsinnig….eben Deutschland…deutschdeutschdeutsch….Ein Rennradfahrer im „Normalmodus“macht auch 45 locker…aber immer dieses deutsche ja weil es einen Motor hat ..heulheul..
.Alles wo man treten muss damit der Motor was macht,ist für mich ein Fahrrad Punkt!!!!

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