Kategorien
Allgemein

Ich bekenne: Ich fahre bei Rot über Ampeln!

Ein Gastbeitrag von Martin Junghöfer
Radfahrern wird oft pauschal vorgeworfen, daß sie bei Rot über die Ampel fahren und wenn dann mal einer dabei erwischt wird, redet er sich meistens schuldbewußt mit irgendwelchen haarsträubenden Ausreden raus! Ich drehe den Spieß um, ich rede mich nicht raus, sondern ich bekenne offen, daß ich gelegentlich absichtlich und…

Ampel mit Spiegel 1Ein Gastbeitrag von Martin Junghöfer

Radfahrern wird oft pauschal vorgeworfen, daß sie bei Rot über die Ampel fahren und wenn dann mal einer dabei erwischt wird, redet er sich meistens schuldbewußt mit irgendwelchen haarsträubenden Ausreden raus!

Ich drehe den Spieß um, ich rede mich nicht raus, sondern ich bekenne offen, daß ich gelegentlich absichtlich und mit vollem Bewußtsein bei Rot über Ampeln fahre! Und ich begründe dieses „ordnungswidrige“ Verhalten folgendermaßen:

  1. Bei Induktionsampeln kann ich nicht vorhersagen, ob sie auf mich reagieren.
  2. Es gibt Ampeln, die sind für Autofahrer sinnvoll, für Radfahrer aber nicht.
  3. Ampeln sind undemokratische Zwangsmaßnahmen, ihre Übertretung ein Tabubruch.
  4. Die Ampelinflation ist neurotisch.
  5. Verkehrsverflüssigung und Verkehrsberuhigung gilt nur für Autofahrer.
  6. Die Taktung der Fußgängerampeln ist für Radfahrer unsinnig.
  7. Ampeln sind für Autofahrer erfunden worden.
  8. Der Gesetzgeber will nicht, daß Radfahrer – entgegen gebetsmühlenartig wiederholter Propaganda – Verkehrsteilnehmer wie alle anderen sind.
  9. Warum heißt der Kotflügel „Kotflügel“?
  10. Die StVO ist grundgesetzwidrig.

 

Die ausführlichen Begründungen:

1. Als ich 1984 nach Bonn gezogen war, habe ich hier zum ersten Mal in meinem Leben induktionsstreifengesteuerte Ampeln erlebt. Wenn ich dann nachts um 2 Uhr mit meinem Fahrrad die B9 an der Wurzerstraße überqueren wollte, sprang die Ampel nicht auf Grün, ich konnte machen was ich wollte, bis hin dazu, daß ich mein Rad quergelegt über die Induktionsschleife geschoben habe! Die Ampel sprang nicht auf Grün. Zu der Zeit habe ich bemerkt, daß einige Ampeln auf mein Fahrrad reagiert haben und einige nicht, ich konnte es aber nicht vorhersehen! Daraufhin habe ich diesen Umstand der Straßenverkehrsbehörde gemeldet und sie gebeten, die Ampeln dahingehend zu kennzeichnen, ob sie auf Fahrräder reagieren oder nicht. Mir wurde nicht geantwortet. Bei der 3. Wiederholung meines Briefes habe ich die Bitte in eine Aufforderung umgewandelt: es erfolgte überhaupt keine Reaktion, weder wurde mir geantwortet, noch wurden die Ampeln gekennzeichnet!

Ich habe daraus den logischen Schluß gezogen:
a) eine induktionsgesteuerte Ampel, die ich nicht auslösen kann, gilt für mich nicht und
b) Ampeln, bei denen ich nicht erkennen kann, ob sie auf mich reagieren, gelten für mich auch nicht!

Jetzt – 31 Jahre später – stelle ich fest, daß es immer noch Ampeln gibt, die auf mein Fahrrad nicht reagieren! Also gilt ganz einfach erst einmal mein Grundsatz weiter: induktionsgesteuerte Ampeln gelten für mich nicht – nicht deswegen, weil ich mich etwa außerhalb der gesetzlichen Ordnung stellen würde – nein, ich kann sie nicht auslösen bzw. weiß nicht, ob ich sie auslösen kann!

 

Münster Ampel Radfahrer frei2. Ich bin kein Selbstmörder, deswegen fahre ich nicht über alle roten Ampeln!

Es gibt sinnvolle Ampeln und völlig sinnlose Ampeln und ich erlaube mir, zu entscheiden, daß ich in der Lage bin, diese Unterscheidung treffen zu können!

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO bestimmt, daß Ampelanlagen nur dort aufgestellt werden dürfen, wo sie den Verkehrsablauf verbessern und nur dann, wenn ein Sachverständiger die Notwendigkeit geprüft und die Verbesserung bestätigt hat. Was der Gesetzgeber hier natürlich nicht sagt, aber meint, besteht darin, daß er nur die Verbesserung des Verkehrsablaufes der Autofahrer im Blick hat! Wäre dem nämlich nicht so, müßte an Stellen, wo mehr Fußgänger als Autofahrer aufeinander treffen, die Fußgänger permanent Grün haben und Autofahrer ein Grün erst durch Induktionsschleife „beantragen“ müßten!

Ein für mich sehr unangenehmer Aspekt der roten Ampel realisiert sich bei Regen: wenn ich bei Rot stehen bleibe, wird mein Sattel naß, wenn ich dann weiterfahre, wird meine Hose naß; spätestens nach der 3. roten Ampel wird mein Hintern naß: das mag ich nicht und erst recht nicht, wenn die Ampel sinnlos ist. Wenn ein Autofahrer vor einer roten Ampel steht, sitzt er bequem in seinem Sessel und fährt bei Grün weiter. Der Autofahrer stelle sich mal vor, er müsse bei jeder roten Ampel aussteigen und jemand bespritzt seinen Sitz mit Wasser und an der nächsten Ampel wieder und an der nächsten Ampel wieder – denn grüne Welle gäbe es nur für Radfahrer! Das ist meine Realität bei Regen mit den vielen unsinnigen Ampeln, die grüne Welle nur für Autofahrer kennen!

Ich als Radfahrer nehme die Umwelt, in der ich mich bewege, völlig anders wahr als Autofahrer die ihre! Ich habe mal alle Autos in meiner Straße ausgemessen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Durchschnittlich befinden sich die Augen beim

Radfahrer:                  Autofahrer:

etwa 175 cm               etwa 125 cm               über dem Boden und

etwa   85 cm               etwa 230 cm               hinter der Vorderkante des Fahrzeuges;

außerdem wird der Blickwinkel des Autofahrers durch seitliche Autoteile eingegrenzt!

Das bedeutet: ich habe meine Augen 50 cm höher und 145 cm vor den Augen des Autofahrers und mein Blick wird durch nichts behindert! Ich habe den ungehinderten Rundumblick, Autofahrer sehen signifikant weniger!

Wenn ich langsam auf eine ampelgesteuerte Kreuzung zufahre, sehe ich ohne abzusteigen, ob es kreuzenden Verkehr gibt – und das in der Regel mehrere hundert Meter weit nach rechts und links. Wenn dort kein kreuzender Verkehr ist, wird durch eine rote Ampel kein Verkehrsablauf verbessert! Nur dann aber dürfte da eine Ampel stehen!

Ein weiteres in Bonn sehr beliebtes Beispiel ist der Radweg, der parallel zur Bahn von Godesberg nach Bonn und umgekehrt führt: wenn die Schranke sich schließt und geraume Zeit vorher der Querverkehr Rot hat, macht es absolut keinen Sinn, den parallel verlaufenden Radverkehr während der gesamten Schließungsphase anzuhalten – und es wird dies auch nicht durch irgendeine Verordnung so bestimmt, entgegen der falschen Behauptung des Straßenverkehrsamtes! Darauf angesprochen sagte mir der Leiter des StVA: „Ich will das aber so!“!!!

Das leitet zum nächsten Punkt:

 

3. Der Geßlerhut: Ampeln haben in unserer demokratisierten Welt die Funktion des Geßlerhutes (siehe Wilhelm Tell): vor roten Ampeln muß stehen geblieben werden – egal ob das Sinn macht oder nicht, egal ob der Sinn einsehbar ist oder nicht: wer das nicht macht, rüttelt an einem wesentlichen und staatserhaltenden Tabu, der hinterfragt die Ordnung in unserem Staatswesen: die rote Ampel ist das Symbol der alles erhaltenden und alles umfassenden Ordnung in unserem demokratischen Rechtsstaat!

Bei Wilhelm Tell hat die Staatsmacht (Geßler) einen Hut aufgestellt, vor dem alle stehenbleiben und sich verbeugen mußten; wer das verweigerte, verweigerte die Akzeptanz der Macht des Staates! Wilhelm Tell hat sich verweigert und mußte zur Strafe einen Apfel vom Kopf seines Sohnes schießen!

Wir haben statt dessen rote Ampeln, vor denen man stehenbleiben muß – ohne irgend etwas zu hinterfragen. Daß das Überfahren der roten Ampel ein Tabubruch ist, erkennt man an den heftigen und z.T. völlig irrationalen Reaktionen derer, die einen dabei erwischen! Manche Autofahrer hupen wie wild und brüllen die wildesten Beschimpfungen und Beleidigungen durchs runtergelassene Fenster! Und auch die gebetsmühlenartig vorgetragene Behauptung vieler Polizisten – egal weswegen ich sie anspreche oder auffordere, tätig zu werden, erstmal schallt mir entgegen: „Radfahrer fahren bei Rot über die Ampel!“ Und man kann mit den allermeisten Menschen (= Autofahrern) darüber überhaupt nicht diskutieren!

Die neueste Konsequenz bei erwischter Rotübertretung steht im neuen Bußgeldkatalog: diese exorbitant hohe Strafe ist mit nichts anderem zu erklären als damit, daß hier mit aller staatlicher Gewalt ein Tabubruch unterbunden werden soll: wer rote Ampeln überfährt, rüttelt an den Grundfesten unserer demokratischen Grundordnung (das kenne ich doch noch von früher: als ich mir 1967 einen Bart habe stehen lassen, habe ich damit angeblich auch an den Grundfesten der demokratischen Grundordnung gerüttelt – dieser Schoß ist wahrlich immer noch fruchtbar!)

Im Gegensatz zu dieser irrationalen Einengung des Denkens sieht die Realität völlig anders aus. Da ich mittlerweile Rentner bin, habe ich mir mal die Zeit genommen,  eine Stunde den Verkehr an der Kreuzung Hochkreuzallee / Godesberger Straße zu beobachten (sie liegt genau 1 km von meiner Wohnung entfernt und hat eine Ampel).

Ergebnis: in einer  Stunde sind für mich wahrnehmbar etwa 30 (!) Autofahrer über die Kreuzung gefahren, obwohl längst Rot war, kein Radfahrer ist bei Rot gefahren, aber 10 Radfahrer wären beinahe von unachtsam abbiegenden Autofahrern angefahren worden! Das ist die Realität – nicht repräsentativ, aber bemerkenswert!

 

4. In Bonn stelle ich seit vielen Jahren eine Ampelinflation fest: an den unmöglichsten Stellen werden Ampeln aufgestellt, ohne daß man die in der VwV zu StVO festgelegte Verbesserung der Verkehrssituation feststellen kann.

Auf diese Inflation der Ampeln in Bonn läßt sich sehr genau die Watzlawick´sche

(s. Anleitung zum Unglücklichsein) Definition von Neurose anwenden: „mehr desselben“; das bedeutet: wenn ein Problem besteht und man für dieses Problem eine gute Lösung gefunden hat, dann neigt der Mensch dazu, diese Lösung auf immer mehr Probleme anzuwenden (mehr desselben), bis die Lösungen nicht mehr „gut“ sind, sondern „neurotisch“! So ist die Situation im Bonner Straßenverkehr!

 

5. Ampeln haben die vorgeschriebene Funktion der Verflüssigung des Verkehrs (im Wesentlichen des Autoverkehrs!) und / aber auch die Funktion der Beruhigung des (Auto-)Verkehrs: weil Autofahrer sich offensichtlich grundsätzlich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (können?), müssen sie mit Hilfe von unregelmäßig auf Rot springenden Ampeln ausgebremst (diszipliniert) werden! Das hat dann zur Folge, daß Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit auf die grünen und gelben Ampeln zurasen, wenn sie halten mußten dann bei Grün wieder ordentlich Gas geben und dann macht die Stadtverwaltung wieder „mehr desselben“, d.h. mehr Ampeln und mehr Bodenwellen, über die die meisten Autofahrer mit max. 10 km/h schleichen und dahinter dann auf 70 beschleunigen! Nur: weder mich als 15 – 25 km/h-fahrenden Radfahrer, noch die radfahrenden Mütter und Opas und Omas braucht man zu beruhigen, warum müssen wir an solchen Ampeln halten?

mitgegangen – mitgefangen – mitgehangen!

 

6. Fußgängerampeln: Wenn ich von der Straßenverkehrsbehörde gezwungen werde, auf  schmalen gemeinsamen Geh-/Radwegen vorsichtig und rücksichtsvoll (was ich natürlich mache) im Abstand von z.T. nur wenigen Zentimetern an Fußgängern vorbeizufahren, dann macht es aus dieser Sicht überhaupt keinen Sinn, daß ich an einer roten Fußgängerampel stehenbleibe, wenn ich sehen kann, daß der einzige Fußgänger, der rübergegangen ist, schon 50 m weiter weg ist!

Und überhaupt, der Unsinn der Fußgängerampel: am Zebrastreifen haben Fußgänger immer und sofort und uneingeschränkt Vorrecht! Wenn aber der Zebrastreifen in eine Fußgängerampel umgewandelt wird, weil manche Autofahrer wie gesengte Säue fahren, verliert der Fußgänger sein Vorrecht und muß warten – denn sie sind immer so getaktet, daß Autofahrer per se Grün haben! Der Fußgänger wird bestraft und der Autofahrer wird belohnt! Der Fußgänger steht dann nämlich im Regen und wartet, obwohl er sieht, daß von links und von rechts NICHTS kommt – und dann ist da wieder ein „Geßlerhut“ und „mehr desselben“ und wehe, man erlaubt sich, bei Rot rüberzugehen, wenn Eltern mit Kindern da stehen: beschränkt sich die Erziehung zum mündigen Staatsbürger auf das sinnlose Einhalten roter Ampeln?

 

Ampel Radweg7. Eher grundsätzlicher Art erlaube ich mir, die Ampelregelung überhaupt zu hinterfragen: Warum gibt es überhaupt Ampeln? Und warum sind sie so getaktet? Ampeln haben einen Grund und eine Ursache: Autofahrer sehen wenig, fahren aber schnell!

Um dies aufrechtzuerhalten, wird ihnen von offizieller Seite alles aus dem Weg geräumt, was sie daran hindern könnte und damit sie sich gegenseitig nicht über ein allgemein akzeptiertes Maß totfahren, brauchen sie Ampeln, die auf ihre eigene Bedürfnisse getaktet sind.

Wenn ich gelegentlich ein Auto fahre, wundere ich mich immer wieder, wie extrem eingeschränkt meine visuelle Wahrnehmung ist (s.o.), es ist nur ein bißchen übertrieben, wenn ich sage, Autofahrer fahren fast blind! Damit aber diese Wahrnehmungseinschränkung nicht zu permanenten Unfällen führt, ist das Verhalten der Autofahrer extrem reguliert: Vorfahrtsregelung, Stopschilder, Ampeln, Leitplanken. (Und auch hierin – in der exzessiven Reglementierung – ist die Wut vieler Autofahrer zu verstehen, wenn sie sehen, daß ein Radfahrer bei Rot rüberfährt!). Wenn ein Autofahrer auf eine Kreuzung zufährt, sieht er erst einmal nicht, was rechts und links vor sich geht und oft ist es so, daß er dann, wenn er den kompletten Überblick hat, schon mit 2 Metern seiner Autoschnauze auf der Querfahrbahn steht! Deswegen „muß“ da eine Ampel hin!

Aber was hat das mit mir zu tun? Im Gegensatz zu ihm sehe ich alles ohne anzuhalten! Offensichtlich gilt auch hier der Grundsatz:

Mitgegangen – mitgefangen – mitgehangen!

 

8. Denn ich bin ja angeblich ein Verkehrsteilnehmer wie alle anderen! Dieser Satz ist aber leider hirnamputierter Unsinn! Radfahrer sind NICHT Verkehrsteilnehmer wie alle anderen! Ich wünsche, es wäre so! Die Realität ist aber eine komplett andere, nicht weil ich das so gerne hätte oder mir einer abgeht, wenn ich bei Rot rüberzufahre: NEIN,

  1. der Gesetzgeber,
  2. die Straßenverkehrsbehörde,
  3. die Staatsanwaltschaft und die Richter,
  4. die Polizei und schließlich
  5. sehr viele (nicht alle!) Autofahrer behandeln mich als Radfahrer gänzlich anders als Autofahrer!

Hier nur einige wenige Beispiele:

zu 1): das Straßenverkehrsrecht sagt: Fahrräder sind keine Fahrzeuge; Radwege sind keine Straßen; der Radfahrer kommt im Straßenverkehrsgesetz überhaupt nicht vor; für Radfahrer gibt es nur Ausnahme- und Sonderregelungen: s.o. alles was den Autofahrer behindern könnte, wird als Ausnahme definiert oder verboten, wie z.B. just die einzige Klingel, die im Auto gehört werden könnte (grrrr!)!

zu 2): Die Verkehrsführung für Radfahrer ist (bewußt?) chaotisch und oft überhaupt nicht einhaltbar, hierzu nur einige Bespiele:

  • ich fahre auf der Straße, auf blauen Radwegen, auf weißen Radwegen (fälschlich „Sicherheitsstreifen“ genannt), die manchmal baulich getrennt sind oder mit einem durchgezogenen Strich von der Straße abgetrennt sind oder von einem unterbrochenen Streifen: jedesmal ist mein Rechtsstatus gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern ein anderer;
  • oder: wenn ein Radweg und eine Autostraße sich kreuzen, gilt NICHT „rechts vor links“;
  • wenn der rechte Radweg plötzlich endet, gilt NICHT „rechts vor links“;
  • wenn ich gezwungen werde, auf die andere Straßenseite zu fahren, gilt NICHT „rechts vor links“;
  • laut VwV zur StVO ist der links geführte Radweg ohne Ausnahme verboten: hält sich überhaupt irgendeine Verkehrsbehörde daran?
  • In der Präambel zur StVO steht, daß Wege „stetig“ sein müssen: das gilt aber wieder mal und offensichtlich nur für Autofahrer und ihre Autostraßen, das gilt NICHT für Radfahrer und ihre Radwege: die fangen plötzlich an und hören plötzlich auf! Das schärfste, was mir damit passiert ist, war etwas außerhalb von Köln, als ich auf dem Weg zu einer Weiterbildung war: rechts war ein Radweg, plötzlich stand ich vor dem Schild „Durchfahrt verboten für Radfahrer, andere Straßenseite benutzen“; nachdem ich mich durch den laufenden Verkehr rübergehangelt hatte, sah ich, daß auf der anderen Seite dasselbe Schild stand! Ich habe die Polizei angerufen, die nach einer halben Stunde kam, und die gefragt, wo ich denn bitteschön fahren solle/dürfe; die haben sich die Situation angeschaut und sind wortlos abgehauen!

Die wenigen Schutzbestimmungen für Radfahrer in der VwV zur StVO werden unvorhersehbar mal eingehalten, mal nicht und meistens NICHT – es gibt ja keine Amtshaftung usw.! Dazu kommen wirklich nur als katastrophal zu bezeichnenden Wegeverhältnisse: Hubbel wegen querlaufender Wurzeln, Brombeerranken, Brennnesseln, Bordsteine und Sperranlagen auf Radwegen: ich habe mal gezählt, daß ich

1 Bordstein alle 0,5 km – d.h. pro 1 km: 2,0 Bordsteine
1 Bordstein alle 1´50´´ – d.h. pro 1 Min: 0,5 Bordsteine

1 Barrikade alle 0,36 km – d.h. – pro 1 km: 0,7 Barrikaden
1 Barrikade alle 5´26´´ – d.h. – pro 1 Min: 0,2 Barrikaden habe!

Ein Bordstein ist ein Tritt ins Schambein und Schlag unter die Handgelenke.

Eine Barrikade bedeutet, daß meine gesamte Aufmerksamkeit davon absorbiert wird, nicht dagegen zu knallen und drumherum zu kommen und daß meine Aufmerksamkeit von dem mich umgebenden Verkehr abgezogen wird: und das alles zu meiner eigenen „Sicherheit“!

zu 3): Die Staatsanwaltschaft Bonn und die Oberstaatsanwaltschaft Köln weigern sich beharrlich bei schweren Verkehrsverstößen gegen Radfahrer, die nur wegen geistesgegenwärtiger Vollbremsung des Radfahrers nicht zum Tod oder schweren Verletzungen geführt haben, zu ermitteln mit der zynischen Begründung: „Es ist ja nichts passiert!“ Und wenn es dann trotzdem zu einem Verfahren kommt, wird der Radfahrer von den Richtern entweder in die Rolle des Prozeßhansels gerückt, oder er wird – wenn er es wagt seinen Mund aufzumachen- gerne mal verwarnt wegen Mißachtung der Würde des Gerichts! usw.

zu 4): Die Polizei hat sich als Ordnungsmacht längst verabschiedet! Wenn ich es wage, hinter einem Polizisten herzubrüllen (wie soll ich mich denn im Straßenverkehr hinter einem Autofahrer sonst verständlich machen?), er solle gefälligst den vorgeschriebenen Seitenabstand einhalten, bleibt der im günstigsten Falle stehen und untersucht mein Rad genau auf StVZO-Verstöße – im Amtsdeutsch heißt das Amtsmißbrauch, der ist aber immer zu zweit, ich immer allein! Die Vorurteile der Polizisten habe ich oben beschrieben. Als ich mal in Godesberg einem älteren Radfahrer zu Hilfe geeilt bin, der erlaubterweise verkehrtherum in der Einbahnstraße gefahren ist, von Polizisten aber deswegen gerügt und verwarnt worden ist und dem sie sogar ein Knöllchen verpassen wollten, wurde mir mit Verhaftung gedroht. Wenn ich mich dann nicht erschrecken lasse, passiert es mir immer wieder, daß die sich plötzlich umdrehen und abhauen! Mir ist es auch oft passiert, daß ich in solchen unsinnigen Diskussionen mit Polizisten sage: „Schauen Sie mal, während sie mir hier was vorwerfen, was gar nicht regelwidrig ist, hat dieser Autofahrer dort eine Ordnungswidrigkeit begangen und der da drüben auch und die lassen sie alle laufen bzw. fahren – was soll diese Ungleichbehandlung? Sie sagen doch zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, daß Radfahrer Verkehrsteilnehmer wie alle anderen seien!“ usw.

zu 5): Autofahrer verhalten sich zu Autofahrern völlig anders als zu Radfahrern.

Z.B.: wenn ich mit dem Auto links in meine Straße abbiegen will bei kontinuierlichem Gegenverkehr, läßt mich im Durchschnitt der 3. entgegenkommende Autofahrer durch – ich habe das monatelang gezählt. Wenn ich dasselbe mit dem Fahrrad mache, läßt mich niemand durch – auch das habe ich gezählt! Oder das Verhalten der entgegenkommenden Autofahrer ist so chaotisch uneindeutig, daß ich zu meiner eigenen Sicherheit nicht zu fahren wage. Grundsätzlich gilt, daß Autofahrer (nicht alle) das Verhalten, das sie gegenüber Fahrradfahrern an den Tag legen, gegenüber anderen Autofahrern nicht machen: abdrängen, schulmeistern, den Weg versperren,  rücksichtslos Rücksichtsnahme erzwingen, gedankenlos übersehen usw. usw.

 

9. Und überhaupt: „Warum heißt der Kotflügel eigentlich Kotflügel?“

Im Anfang war die Straße und der Weg, und darauf bewegten sich Menschen mit und ohne Fahrzeugen und Tiere, und die Menschen schütteten ihre Nachttöpfe auf die Straße und die Tiere schissen einfach so auf die Straße und deshalb waren die Straßen voll Kot. Dann wurde das Fahrrad erfunden und es bestand keine Notwendigkeit, deswegen nun neue Gesetze und Verordnungen zu erlassen.

Als dann die Menschen aber mit Autos auf diesen beschissenen / verkoteten Straßen in bis dato nicht gekannter Geschwindigkeit fuhren, spritzte die allgegenwärtige Scheiße in alle Richtungen, d.h. die Autofahrer bespritzten andere und sich selber!

Um nun zu verhindern, daß die Autofahrer sich selber mit Kot bespritzten, wurde der KOTFLÜGEL erfunden: er verhinderte überhaupt nicht, daß alle anderen Teilnehmer am Straßenverkehr von den Autofahrern mit Scheiße / Kot bespritzt wurden, denn diese waren und sind den Autofahrern im wahrsten Sinne scheißegal!

Und danach erst wurde wegen dieses Soseins der Autofahrer das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geschaffen!

Wenn ich Fahrrad fahre, bespritze ich niemanden mit Scheiße!

 

10. last but not least: Das Grundgesetz!

Das StVG, die StVO, die VwV zu StVO und damit auch die Ampeln und die Stopschilder gibt es nur wegen der Autofahrer und des Soseins der Autofahrer: alles ist darauf ausgerichtet, daß die Autofahrer möglichst unbelästigt von anderen so fahren können, wie sie es vermögen und wollen und deswegen ist die gesamte StVO grundgesetzwidrig, weil sie Autofahrer bevorzugt: das darf aber laut GG nicht sein! Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes besagt, daß niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf – wegen gar nichts!

Das gesamte Verkehrsrecht (StVG, StVO, VwV StVO usw.) ist historisch gewachsen in einer Zeit, als das Grundgesetz noch nicht existierte, ja es ist in seinen Grundgedanken und der Grundstruktur erwachsen in der Phase zwischen Spätfeudalismus und Frühindustrialisierung. Es hat in der Folgezeit viele Änderungen gegeben, die aber alle nicht die Grundgedanken verändert haben und das Verkehrsrecht an das Grundgesetz angepaßt haben.

Eine wesentliche Quelle der Straßenverkehrsordnung ist die wesentlich ältere Wasserstraßenverkehrsordnung, die notwendiger war als eine Straßenverkehrsordnung, weil Schiffe – ursprünglich Segelschiffe – keine Bremse haben und nicht rückwärts fahren können. Die Wasserstraßenordnung läßt sich auf ganz wenige Elemente zusammenfassen:

  • auf dem Wasser kann man schwimmen, wo man will;
  • kein Schiffsführer darf den Kurs so ändern, dass er anschließend auf Kollisionskurs mit einem anderen ist;
  • große Schiffe haben Vorrecht vor kleinen;
  • und für Segelschiffe gleicher Größe gibt es eine windrichtungsorientierte Vorfahrtsregel.

Das Verkehrsrecht, insbesondere die StVO ist nicht menschenorientiert sondern fahrzeugorientiert (abgeleitet von der Schiffahrtsordnung): es wird von einem grundsätzlichen Vorrecht aller Menschen, die ein Kraftfahrzeug führen, ausgegangen; Menschen, die kein KFZ führen, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, werden prinzipiell benachteiligt und ihnen werden zum Ausgleich Ausnahmerechte eingeräumt: das alles ist grundgesetzwidrig! Nach GG ist die Würde aller Menschen unantastbar und es ist die Pflicht aller stattlicher Einrichtungen, dies zu gewährleisten und nach GG sind alle Menschen gleich, das bedeutet, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muß.

Es wird endlich, über 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, Zeit, das Verkehrsrecht an die Demokratie anzupassen!

Ich möchte hier erstmal nur einige Vorschläge machen, wie dieser Gedanke in die StVO einzupassen ist:

Rot = Änderung

§ 1 Grundregeln:

(1)       Menschen bewegen sich im öffentlichen Raum. Sie sind gleich in ihren Rechten und Pflichten.

(2)       Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(3)       Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

(4)       Teilnehmer am Straßenverkehr sind sowohl alle Menschen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, als auch alle, die aktiv und planend in den öffentlichen Verkehr eingreifen.

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1)       Fahrzeuge sind technische Geräte, die der Fortbewegung dienen.

(2)       Fahrzeugführer müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

usw. usw.

 

Entsprechend diesem neuen § 1 Abs. 4 StVO muß auch § 315b des Strafgesetzbuches

“Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ geändert werden:

§ 315b StGB

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet,
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt oder
  4. durch Planung oder verwalterische oder hoheitliche Akte existierende Gesetze oder Vorschriften mißachtet

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die ganze Straßenverkehrsgesetzgebung und das Strafgesetzbuch müssen daraufhin durchgearbeitet werden, daß im öffentlichen Raum der Mensch als verantwortlich handelndes Subjekt gilt und nicht sein Fahrzeug und nicht sein Beruf (Beamter bei den Straßenverkehrsbehörden) – und somit das GG endlich auch auf der Straße gilt!

Dieser Beitrag ist zunächst als Kommentar unter dem Artikel „Welche Bedeutung sollten rote Ampeln und Stoppschilder für den Fuß- und Fahrradverkehr haben?“ gepostet worden, hat aber so viel Resonanz bekommen, dass er hier noch mal mit Genehmigung des Autors als Gastbeitrag erscheint.

Martin Junghöfer kommt aus Bonn, ist 71 Jahre alt und Diplom-Psychologe im Ruhestand. Er ist vom 24. Lebensjahr bis vor 25 Jahren sehr viel Auto gefahren, hat das Auto dann aber freiwillig verkauft und fährt seitdem – trotz der aggressiven Erlebnisse im Straßenverkehr – gerne Fahrrad. Er selbst sagt: „Ich mache mir – vor allem weil ich Psychologe bin – viel Gedanken über den Scheiß, den ich als Radfahrer erlebe; aber auch als Psychologe misstraue ich meiner eigenen Wahrnehmung und mache dann gerne Strichlisten, um zu objektiveren Wahrnehmungen zu kommen.“

18 Antworten auf „Ich bekenne: Ich fahre bei Rot über Ampeln!“

Tja, und dann überfährt ein Radler einmal eine rote Ampel, wird von einem Auto an- oder überfahren und zack! Kriegt der Autofahrer automatisch eine Mitschuld, obwohl sich der Radfahrer verkehrswidrig verhalten hat.
Der Vergleich mit dem Gesslerhut ist etwas arg weit hergeholt. Die Ampelregelung ist deswegen so strikt, weil man es unpraktikabel ist, in einem Gesetz mit einem „ja, aber…“ unzählige Ausnahmen aufzunehmen, die noch dazu Begehrlichkeiten wecken. Wenn Radfahrer hier oder da über die rote Ampel fahren dürfen, warum dann nicht auch Autofahrer? Und dann geht es los: Ist die Situation überhaupt vergleichbar? Kann man das so sehen oder so?

Und die Antwort auf die Frage „Warum gibt es Ampeln?“ ist mit „Weil Autofahrer zu schnell fahren und nichts sehen“ völlig blödsinnig beantwortet. Es liegt am Verkehrsaufkommen. Würde man einfach nur Rechts-vor-Links- oder Schilderregelung haben, würde sich an Kreuzungen der Verkehr in bestimmte Richtungen ständig stauen und ein Verkehrschaos verursachen.

Ja, es wäre gut, wenn mehr Menschen den Straßenverkehr als ein „Miteinander“ wahrnehmen und sich rücksichtsvoller verhalten würden, aber dieser Text ist dafür ziemlich kontraproduktiv. Ich würde sogar sagen, in seiner trotzigen Art ist er eines Diplom-Psychologen unwürdig.

Ich kann Vieles davon verstehen, aber ich halte nicht Alles für richtig. Früher bin ich selber viel mit dem Rad gefahren. seit ich über eine Stunde mit dem Auto zur Arbeit brauche, vergammelt das Rad im Keller. Wenn man wie ich auf dem Land lebt, dann hat das eben so seine Konsequenzen.
Was ich nicht richtig finde, ist die Behauptung, Jeder könne selbst entscheiden, ob er an der Ampel hält, oder nicht. Selbst angenommen, das träfe auf Sie zu, das trifft definitiv nicht auf die meisten Anderen, vor Allem junge Radfahrer, zu. Aus Rücksicht auf diese unerfahrenen Verkehrsteilnehmer soltle man an der roten Ampel halten. Auch, wenn es technisch gesehen sinnlos ist.
An einer Induktionsampel als Radfahrer nicht zu halten, das könnte man hingegen durchaus mit der StVo begründen. Auch als Autofahrer habe ich das Recht, bei rot über die Ampel zu fahren, wenn die Ampelschaltung offensichtlich defekt ist. Also, wenn ich längere Zeit an der Ampel stehe, und die Ampel wird einfach nicht grün. Wenn ich dadurch von einer defekten Ampel ausgehen kann, dann kann oder muss ich sogar fahren. Und eine Induktionsampel, die auf einen Verkehrsteilnehmer nicht reagiert, ist defekt. Dabei kann sie durchaus „defekt by design“ sein. Ob man diese Annahme allerdings so ohne Weiteres auf alle Induktionsampeln ausdehnen kann, halte ich zumindest für fragwürdig.
Im Einzelfall würde ich also auch bei Rot über die Ampel fahren, aber geherell eher nicht.

„Undemokratisch“, „neurotisch“, „grundgesetzwidrig“ – das ist ganz schön tief in die Kiste gegriffen. Geht’s nicht auch eine Nummer kleiner?

Für mich ist es ganz einfach: Da ich mit dem Rad überwiegend im Straßenverkehr mitfahre und als schwächerer Verkehrsteilnehmer ein gesteigertes Interesse daran habe, daß sich die anderen, motorisierten Teilnehmer auch weiterhin bei Ampeln an die Regeln halten, halte ich mich ebenfalls daran. Punkt.

Der ist gut: „Und überhaupt, der Unsinn der Fußgängerampel: am Zebrastreifen haben Fußgänger immer und sofort und uneingeschränkt Vorrecht!“ Ich habe kein Auto und kein Fahrrad, bin also entweder mit dem ÖPNV oder zu Fuss unterwegs. Auf dem Zebrastreifen wurde ich bereits mehrmals von Radfahrern beinahe angefahren und einmal hat es auch schon gekracht. Angepault wird man als Fussgänger auch fast ausschliesslich von Radfahrern.

@ZARKOV: Da capo!

Daniel, ab und zu mal ein schräger, zuspitzender (Gast-)Beitrag ist im Sinne des Blogs, seiner Leser und diverser Kommentatoren wohl unvermeidlich. Der Seriosität allerdings nicht zuträglich.
„Ampeln als Geßlerhüte“ = Schwachsinn mit Pseudeo-Bildung kaschiert.
Aus welcher verstaubten Anarcho-Utopia-Schublade hast Du denn diese Zeilen geholt?
Ok, das große journalistische Sommerloch ist da! Aber so einen Blödsinn musst Du nicht so schnell wieder online stellen.

Wie gut ich all diese Dinge kenne und verstehe. Als Radfahrer ist man immer wieder vor derlei Situationen gestellt, wo man sich fragt, ob man bei der Planung von neuen Wegen überhaupt als Verkehrsteilnehmer angesehen wird ohne gleich das Wort gleichberechtigt noch hinzu zu fügen, was offensichtlich immer noch nicht der Fall ist.
In Dresden hat man bei der Wiedereröffnung der Albertbrücke auch den Fahrradweg bei den Brückenköpfen neu geregelt. Was passiert? Da werden Gefahrensituationen einfach ignoriert: Auf der Neustädter Seite haben dann rechts abbiegende Autos und geradeaus fahrende Radfahrer auf einmal grün, auf der Altstädter Seite wird vor dem Justizgebäude ein unebener Weg (Granitsteine mit heftigen und hohen Kanten) als ein Weg für Radfahrer und Fußgänger (jeder seine Spur) deklariert und der Fahrradweg führt direkt auf die Stehle der Ampel zu. Die daran anschließende Markierung ist dann mal gleich an den Fußgängerweg angesetzt, so als ob man dann von dem einen Streifen zum anderen beamed.
Wenn ich mir vorstellen würde, dass derlei Fehlplanungen von Wegen zu solchen Absurditäten für Autofahrer führen würden, dann wird einem klar, welchen Stellenwert die Fahrradfahrer und Fußgänger wirklich haben: Sie sind toleriert, aber nicht gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Nicht in den Köpfen der Planer.

Das ist für mich gar nicht nachvollziehbar. Überträgt man das auf andere Gesetze, so würde hier Anarchie herrschen, weil jeder für sich entscheiden würde, was ihm richtig erscheint.

Dieses Verhalten ist mir Sicherheit auch nicht hilfreich in Sachen Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel, sondern schürt nur weiter Vorurteile.

Habe gestern übrigens auch einen Radfahrer gesehen, der über Rot gefahren ist und beinahe mit seinem Leben bezahlt hätte. Aber, er hatte einen Helm auf!

Zu 1: Nur weil vereinzelt mal eine Induktionsampel NICHT auf ein Fahrrad reagiert, werden alle induktionsgesteuerten Ampeln ignoriert? Na, dann trete ich demnächst einfach alle Türen ein, weil auf manches Klingeln mir nicht geöffnet wurde…

Zu 2: …ich mach mir die Welt, widewidewie sie mir gefällt… kann ich da nur sagen. Nur weil manche Regelungen sich nicht unmittelbar einem erschließen, halte ich mich nicht mehr dran? Pffft!

Zu 3: da mag ich ja noch ein wenig mitkommen, bei der Argumentation, aber da macht es sich der Autor doch zu einfach. Bestimmte Verkehrssituationen gehören anderweitig entschärft, aber nicht durch ignorieren einer Ampel.

zu 4ff: …och nöö, ich mag nicht mehr. Da wird teilweise echt harnebüchen „argumentiert“, da gehe ich nicht mehr drauf ein…

So long!

Ja, sehr viel davon kann ich teilen (sage ich jetzt mal als Privatperson und trotz aller Überspitzungen, Überziehungen usw.). Letzten Endes gibt es auch noch den Rechtsgrundsatz, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Vor dem Hintergrund ist es z.B. auch problematisch, die Streuscheiben von Ampeln auf Geh- und Radwegen einfach nur durch kombinierte für beide Verkehrsarten zu ersetzen anstatt gesonderte Ampeln für Rad- und Fußverkehr zu installieren. Die völlig unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Räumzeiten werden dadurch einfach mißachtet. Für Autoampeln sind außerdem geschwindigkeitsabhängige Gelbphasen vorgeschrieben. Die gibt es an kombinierten Fuß- und Radverkehrs-LSA aber gar nicht, womit Radfahrende rechtlich sauber eigentlich ständig Vollbremsungen hinlegen müssten…

Ganz ohne Zweifel gibt es viele Regeln aber auch Regelungslücken, die in der Praxis zu Problemen führen. Und leider auch viele Beispiele für völlig mißglückte Infrastruktur.

Der Text hat die argumentative Tiefgründigkeit eines Reichsbürgers. Statt sich gegenseitig zu respektieren sieht man sich selbst als einziger in der heroischen Situation und holt dann noch schlechteste, sinnfreie und lediglich despektierliche Argumente wie Punkt 9 heraus. Die StVO-Anpassungen in Punkt 10 sind einfach nur lächerlich und mit Fahrzeugführer ist besser als von Fahrzeug zu sprechen ist man direkt beim Personalausweis der Reichsbürger, die darin das Personal der BRD sehen. Und dem wird hier eine Plattform geben. Noch Fragen?

Offenbar haben hier einige Leute bedauerlicherweise nicht verstanden, dass der Text ganz offenbar ironisch gemeint war. Dass Ampeln für alle Verkehrsteilnehmer gelten und ggf. den ÖPNV auch gegenüber Autofahrern bevorzugen, sollte Hinweis genug sein, dass Gesslerhut und Bevormundung schon sinnvoll gewählt sind. Der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz betrifft eben nicht nur die Ungleichbehandlung von rechtlich Gleichem und die ungerechtfertigte Gleichbehandlung von rechtlich Ungleichem – und da Kraftfahrzeuge eben nicht gleich Fahrräder sind, ist eine Ungleichbehandlung in mehrfacher Hinsicht (Führerschein- und Versicherungspflicht, Besteuerung, Grundgefährdung) legitim – nicht nur zum Vorteil des Fahrzeugführers.

Allerdings ist ein Punkt wohl ganz unironisch gemeint: dass die Infrastruktur eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt. Das hat allerdings nichts mit Ampeln zu tun.

Ich kenne Autofahrer, die argumentieren mit ziemlich ähnlichen Argumenten, weshalb sie schneller fahren als erlaubt. Und manche Ampel bei Rot überfahren, weil man das ja viel besser einschätzen kann, dass das nachts um 1 nur Gängelung ist. Ich sage mir, wenn mir eine Regel nicht passt, die demokratisch beschlossen würde, muss ich die Regel ändern. Macht halt viel mehr Mühe als sich drüber wegzusetzen.

Ich bin Alltagsradfahrer, ich fahre am Tage und in der Nacht, im Trockenen und bei Regen und Schnee und zu jeder Jahreszeit; (mit zunehmendem Alter aber nicht mehr so gerne bei richtig eiskaltem Regen) und das seit weit über 25 Jahren. Hundertemale habe ich folgendes erlebt: ich komme nachts von einer Versammlung, vor meiner Nase springt eine Ampel auf Rot, ich stehe vorne an der Linie und habe freie Sicht in alle Richtungen und sehe, daß weit und breit (mehr als 1 km) kein anderer Verkehrsteilnehmer unterwegs ist; wenn ich Glück habe, reagiert die Induktionsampel auf mich und ich muß nur 2 Minuten warten, oder sie reagiert nicht auf mich, dann muß ich mindestens 5 Minuten warten. Es haben 2014 die Bundestagsabgeordneten der CDU, der CSU und der FDP beschlossen, daß ich dann, wenn ich die Straße jetzt (länger als 1 Sekunde rot) überquere, 100 € zu bezahlen hätte; die Abgeordneten der SPD und der Grünen haben sich enthalten, die der Linken waren dagegen. Irgendwann fand ich diese Situation so unprickelnd, daß ich angefangen habe, mir Gedanken darüber zu machen, warum das so ist und welche handelnden Menschen aus welchen nachvollziehbaren Gründen festgelegt haben, daß ich da minutenlang und „sinnlos“ im Regen stehen soll. Einen Teil der daraus resultierenden Überlegungen und Erkenntnisse habe ich in dem obigen Artikel niedergelegt und ich bin Daniel dankbar, daß er dies hier eingestellt hat. Ich mache beim Radfahren viele Erfrahrungen mit Autofahrern, anderen Radfahrern, Fußgängern und vor allem mit Verkehrsstrukturen, d.h. mit Umständen, die von handelnden Menschen festgelegt worden sind: es ist nicht die Straßenverkehrsbehörde, die Ampeln aufstellt, sondern handelnde Menschen, die in der Behörde arbeiten und es ist nicht das Schicksal, das uns die StVO geschenkt hat, sondern handelnde Menschen! Und ich erlaube mir, dieses Handeln zu hinterfragen. Hier geht es im Wesentlichen nicht um Autofahrer, sondern um die Struktur, die von handelnden Menschen in Regierungen und Behörden so aufgestellt worden ist, wie wir sie vor allem in der StVO vorfinden; und in diesen Strukturen versteckt sich auch die eine oder andere „strukturelle Gewalt“ – und ich weiß sehr wohl, daß dieser Begriff bei vielen „Konservativen“ verpönt ist, trotzdem kommt er nicht aus einer „verstaubten Anarcho-Utopia-Schublade“ sondern ist ein soziologischer Fachbegriff.
Ich wundere mich über die Giftigkeit mancher Kommentare! Wer Respekt einfordert sollte ihn selber praktizieren!
In letzter Zeit stelle ich fest, daß ich wahrlich nicht der einzige bin, der bekennt, rote Ampeln zu überfahren: einen sehr interessanten Artikel habe ich in der Huffington Post gefunden von Sebastian Christ & Sebastian Matthes & Jan David Sutthoff:
11 Gründe, warum Radfahrer NICHT mehr bei Rot halten sollten: lesenswert.

Grundsätzlich ist es richtig mal über Ampelanlagen und deren Sinn zu diskutieren, vor allem auch über die drastische Benachteiligung von Radfahrern. In den meisten Fällen wäre ein Kreisverkehr eh die bessere Methode, aber das ist den Technokraten suspekt.

Ich fahre fast täglich mit dem Rad, bei schlechtem Wetter oder für weitere Strecken auch mit dem Auto. Was ich feststelle: Rote Ampeln sind für fast alle Verkehrsteilnehmer nicht viel mehr als eine Handlungsempfehlung. An jeder größeren Kreuzung sehe ich mindestens noch drei Autos, die bei Rot über die Ampel ballern. Ich habe Fälle auf Video, wo die Radfahrer-Ampel zum Queren schon wieder auf Rot schaltet, bevor das letzte Auto vorbeigefahren ist. Ich sehe auch viele Radfahrer und Fußgänger, die sich einen Dreck um Ampeln scheren, immerhin gefährden die aber in der Regel nur ihr eigenes Leben. Autofahrer kommen selbst meist „mit dem Schrecken davon“ wenn sie jemanden überfahren.

Ich halte in der Regel an roten Ampeln an, selbst wenn ich weiß, dass es unsinnig ist, oder ich sehe, dass Autos, die in die gleiche Richtung wollen wie ich, die Kreuzung bei einer einzigen Ampelphase überqueren können, während ich an drei Ampeln sinnlos herumstehe und mehrfach die Seite wechseln muss.

Es gibt aber auch Ampeln, die sind so widersinnig, dass ich sie nicht ernst nehme. Ich habe auf meiner Strecke zwei „Bedarfsampeln“, die eine extrem lange Wartezeit für Fußgänger und Radfahrer haben. Fordere ich hier grün, stehe ich zwei Minuten, ohne dass ein einziges Auto kommt und wenn dann endlich grün wird, stoppe ich einen Pulk von 20 Autos, die nämlich kurz vorher grün bekommen haben. Das ist mit 90%iger Sicherheit reproduzierbar. Die Auto-Fahrer sollten mir dankbar sein, für jedes Mal, dass ich nicht drücke. Bedarfsampeln sollten so lange komplett aus sein, bis jemand Bedarf anmeldet und nicht permanent vor sich hinleuchten.

Dann gibt es noch Ampeln, die kann ich gar nicht erreichen, dazu müsste ich den Fahrradstreifen verlassen, um 270 Grad wenden, anhalten, absteigen, Knopf drücken, mein Rad 2m zur Seite tragen und wieder aufsatteln. Hier orientiere ich mich auch einfach vorher und biege „illegal“ links ab, statt diesen Zirkus zu veranstalten.

Das Kontaktschleifenproblem kenne ich genau so, mal löst die Ampel aus, mal nicht, ätzend, vor allem bei schlechtem Wetter.

Ja, nachts bei völliger Leere kann man sich das schon mal überlegen, ob man wirklich auf grün warten will. Das ist eben ein kleiner Vorteil, den man dann auf dem Rad genießt.

Dennoch denke ich, dass es keine Anarchie an Ampeln geben darf. Stattdessen müssen Ampelschaltungen endlich den sich ändernden Bedürfnissen angepasst werden, warum soll ich 30 Sekunden eher bei Rot anhaten, als die Autos in die gleiche Richtung, obwohl ich sogar schneller fahre als die? Warum sollen Radfahrer vor einer roten Ampel warten, obwohl der Radweg von überhaupt nicht tangiert ist (Rechtsabbieger, T-Kreuzungen mit vorbeilaufendem Radweg)? Hier sollten mindestens blecherne Grünpfeile angebracht werden. Derzeit steckt der Gesetzgeber lieber den Kopf in den Sand und fördert Anarchie, statt ordentliche Verkehrsflüsse.

Fazit: Jeder sollte sich an Ampeln halten, um so mehr, je größer die Kreuzung und je größer das von einem selbst ausgehende Gefährdungspotenzial für andere ist und da kann auch ein Radfahrer für Unheil sorgen, wenn Autos wegen ihm Vollbremsungen oder Ausweichmanöver einleiten müssen.

Das Geheul vieler Autofahrer nach Nummernschildern für Radfahrer und härtere Konsequenzen bei Verkehrsverstößen hat nichts mit ihrer Gesetzestreue zu tun, sondern mit eine kleinen, fiesen Eigenschaft der Menschen – Neid. In tausenden Experimenten wurde schon nachgewiesen, dass Menschen lieber auf einen Vorteil verzichten, wenn dafür andere Menschen auch keinen bekommen.

Kernproblem ist doch, dass sich unsere Straßenverkehrsordnung wegen der massenhaften Verbreitung des Kfz zu dem entwickelt hat, was sie ist: Eine Autoverkehrsordnung. Und leider haben auch unzählige Richter und Straßenverkehrsbehörden dieses Regelwerk reichlich und oft genug überreichlich zugunsten von Kfz in die Praxis umgesetzt. Gleiches gilt für die einschlägigen Planungswerke (ERA, EFA, RASt usw.), die für alles Nichtmotosisierte nur absolute Mindeststandards definieren und noch dazu die Entwicklung alternativer Planungsmodelle blockieren. Eine Autobahn, ja nicht einmal eine einfache Bundesstraße würde derart lax geplant werden wie ein Radweg. „Regelmaße? Ach, wir machen einfach überall MIndestmaß, Pflastern mit ungeeigneten Materialien – spart Geld – und an die rechts in die Fahrbahn ragenden Bäume machen wir einfach rot-weiße Klebestreifen.“ Und ja, ich fahre auch ab und an über rote Ampeln. Meist dann, wenn ich auf einem Radweg unterwegs bin und die kombinierte Streuscheibe schon lange rot zeigt und auf der Fahrbahn noch nicht einmal gelb gezeigt wird. Mache ich aber nicht, wenn erkennbar Abbieger (von vorne oder hinten) meinen Weg kreuzen würden.
Und ehrlich gesagt: Ginge es den entsprechenden Personen in den Entscheidungsetagen dieser Republik darum, dass Radfahrer regelgerecht vollkommen normale Verkehrssituationen absolvieren sollen, dann würden sie sich bei der Anlage der Infrastruktur mehr Mühe gegen, so dass vorgenanntes Verhalten technisch (und auf dem Rad sitzend) überhaupt möglich ist (prominentes Beispiel: Bettelampeln, deren Taster nur nach Absteigen, über den Gehweg schieben, drücken, wieder zurückschieben und aufsteigen, zu erreichen sind).
Oder diese brandgefährlichen und rechtlich massiv die Radfahrer benachteiligenden Fall der mitten auf der Kreuzung verschwindenden Radstreifen – wer weiß schon, dass hier §10 StVO gilt? Bei plötzlich wegfallenden Schutzstreifen gilt übrigens nicht §10. Und das soll man jetzt einem 8-jährigen Kind erklären? Und selbst wenn es das verstanden hat – muss es auf unbekannter Strecke auch rechtzeitig bemerken, dass der eigene Streifen plötzlich „weg“ ist. Und vorher müssten dann auch die Straßenverkehrsbehörden die ganzen Radverkehrsanlagen richtlinienkonform und rechtssicher anlegen, damit man überhaupt sicher sagen kann, auf was man da gerade unterwegs ist – auch wichtig, um über die aktuell gültige Ampel entscheiden zu können. solange das nicht passiert, scheint man auch gar nicht zu wollen, dass Radfahrer sich an alle Regeln halten sollen.

Das hat jetzt mehr mit Selbstgerechtigkeit zu tun als mit juristischer Argumentation.

Natürlich muss man eine Ampel beachten, auch wenn die Anforderung nicht reagiert. Da der sachkundige Bürger weiß, dass Umlaufzeiten nicht mehr als 90 Sekunden, allerhöchstens 120 Sekunden betragen sollten (RiLSA 2000: 27), ergeben sich daraus Hinweise auf einen Defekt einer Ampel. Die mögliche anzunehmende Umlaufzeit ist dabei vom Einzelfall abhängig zu betrachten. Kommt man unter Würdigung aller Umstände zur Erkenntnis, dass wohl ein Defekt vorliegt, kann man sich unter besonderer Vorsicht zur Querung entscheiden, soweit Dritte nicht gefährdet werden. Im Zweifel wäre die 110 anzurufen, damit die einen sicher die Querung ermöglichen. Im Rahmen des Opportunitätsprinzip kann dann von einem Bußgeld abgesehen werden. In die Richtung würde ich juristisch das Problem angehen. Wenn der Defekt bekannt ist, die Behörde aber nicht handelt, dann kann man auch gleich fahren … Aber gültig bleibt die trotzdem. Die weiteren Ausführungen zu Induktionsschleifen sind schon daher Bullshit, weil nicht überall, wo Schleifen liegen auch jederzeit die Schaltung darüber gesteuert wird.

Bei Punkt 2 kann man eine fehlerhafte Anwendung nicht dem Gesetzgeber anlassten. Aber für Leute, die sich über dem Gesetz stehend sehen, ist das vermutlich ein irrelevanter Unterschied.

usw. usf.

Toller Artikel dem ich an einigen Punkten zustimme. Was mir allerdings gar nicht runtergeht ist der folgende Satz:

„und wehe, man erlaubt sich, bei Rot rüberzugehen, wenn Eltern mit Kindern da stehen: beschränkt sich die Erziehung zum mündigen Staatsbürger auf das sinnlose Einhalten roter Ampeln?“

Wenn ich mit meinem Sohn an einer roten Ampel stehe und ein Erwachsener geht rüber, dann ist es zu 100% sicher das ich etwas sage. Wenn andere Kinder an der Ampel sind, übrigens auch. Ich finde es gehört zur Verantwortung eines Erwachsenen auf eine solche Kleinigkeit zu achten. Mein Kind erziehe nicht nur ich, sondern auch sein Umfeld. Und da gehören Sie an der Ampel auch dazu.

Also Bitte: Das nächste mal darauf achten ob ein Kind in der Nähe steht wenn man den „Geßlerhut“ ignorieren möchte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert