Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) auf Basis der eigenen Unfalldatenbank hat ergeben, dass Unfälle, bei denen Radfahrer in eine sich öffnende Autotür fahren (Dooring), vergleichsweise selten passieren, dann aber häufig sehr schwere Folgen haben (zum Beispiel den Tod nach sieben Jahren).

Danach kollidierte bei rund jedem 14. Pkw/Radfahrer-Unfall (7 Prozent) ein Radler mit einer sich öffnenden Autotür, meist der Fahrertür. Rund jeder fünfte dieser Unfälle endete mit einer schweren Verletzung für den Radfahrer. Meist sind es Kopfverletzungen und Verletzungen der Beine (je 40 Prozent).

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Neben technischen Lösungen, wie einem im Auto verbauten Warnsystem oder dem kleinen Trick, die Fahrertür nur mit der rechten Hand zu öffnen, scheint mir hier aber am effektivsten zu sein, dass der Radfahrer gar nicht erst in der Dooring-Zone fährt. Das ist aber gerade bei Schutz- und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn fast immer der Fall. Über das Problem habe ich schon mal nachgedacht: Schutz- und Radfahrstreifen: verordnete Gefahr?

Die UDV empfiehlt daher auch, bei der Anlage von Fahrradstraßen grundsätzlich keine parkenden Autos zuzulassen. Auch neben auf der Fahrbahn befindlichen Radfahr- oder Schutzstreifen sollten keine Parkflächen ausgewiesen werden. Wo diese schon vorhanden sind, müsse ein mindestens 50 Zentimeter breiter Sicherheitsstreifen markiert werden.

Und letztendlich bleibt Radfahrern nicht viel übrig, ihre Sicherheit „selbst in die Hand zu nehmen“ und einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zur parkenden Fahrzeugreihe zu halten (nicht so) und auf Signale zu achten (Fahrer im Auto, aussteigende Beifahrer), die das Öffnen der Fahrertür wahrscheinlich erscheinen lassen. (Und wie dann noch der nötige Abstand von überholenden Autos eingehalten wird, zeigt der VCD Bielefeld hier.)

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