Der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt mal wieder Kritik an der Förderung des Radverkehrs. Nachdem Fahrradzählstellen in Düsseldorf und München sowie finanzielle Mittel für Radwegneubauten in Niedersachsen schon in der Vergangenheit nicht gut ankamen, befindet sich in diesem Jahr die (magere) Radverkehrsförderung der Bundesregierung auf der „Frühjahrsputz“-Liste des BdSt.
Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, rät Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Förderung des Radverkehrs einen Gang zurückzuschalten. Zudem bezeichnet Holznagel die geplante Förderung des Bundes mit 25 Millionen Euro für Radschnellwege als fragwürdig, da der Bund dafür gar nicht zuständig sei. Ferner bemängelt der BdSt die Förderung innovativer Projekte mit einem Volumen von 3,2 Millionen Euro, wie z. B. eine Studie, die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern untersucht.
Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) widerspricht Kritik des Steuerzahlerbundes: „Grundlage für die Einstufung, ob eine Bundesfinanzierung sinnvoll oder fragwürdig ist, sollte stets sein, inwiefern die entsprechende Förderung der Allgemeinheit zu Gute kommt. Im Fall der Radverkehrsförderung ist diese Frage leicht zu beantworten: Gute Radwege und Radschnellwege stehen allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung. Und gute Fahrradinfrastruktur führt dazu, dass mehr Menschen Fahrrad fahren. Dadurch wird der Verkehr entlastet, es gibt weniger Staus. Dies nützt auch den Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Mehr Radverkehr heißt weniger Lärm, weniger Schadstoffemissionen, stattdessen saubere und gesunde Luft. Gerade die genannten Radschnellwege können dazu beitragen, Pendlerströme vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern und somit besonders die Innenstädte von Staus und schädlichen Emissionen entlasten. Zudem bedeutet eine gute Fahrradinfrastruktur auch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Anknüpfend an die Vision Zero – Null Verkehrstote im Straßenverkehr – sind die verhältnismäßig geringen Ausgaben des Bundes für den Radverkehr deshalb alles andere als eine fragwürdige Ausgabe.
Auch das Argument, der Bund sei nicht für den Radverkehr zuständig, greift zu kurz. Der Bund ist nicht nur für den Radwegebau an Bundesfernstraßen zuständig, sondern er kann sehr wohl auch Radschnellwege fördern, wie kürzlich in einem rechtlichen Gutachten festgestellt wurde. Darüber hinaus ist die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele des Bundes im Verkehrssektor zu erreichen.
Es gibt etliche Argumente, warum eine Radverkehrsförderung auf Bundesebene sinnvoll und der Allgemeinheit von Nutzen ist. Und deshalb hat dieser Punkt nichts in der Liste der Steuersünden zu suchen.“
10 comments
Velovariants says:
Mrz 24, 2017
Dieser Verein disqualifiziert sich gerade erneut durch seine unzeitgemäße Kritik an Radverkehrsinvestitionen. Offenbar ist er durchsetzt von Lobbyisten der frei Fahrt Fraktion oder von Egoisten die die wachsende Konkurrenz der Radfahrenden und deren Anspruch an Verkehrsraum fürchten. Aus welcher Kasse das Steuergeld zur Radverkehrsförderung kommt ist doch völlig belanglos, klar ist doch, daß hier enormer Nachholbedarf besteht und dies der einzige Weg ist, Mobilität für alle auch in Zukunft zu gewährleisten.
Thomas Bliesener says:
Mrz 25, 2017
Die Kritik des Bundes der Steuerzahler unterstütze ich. Radverkehrsförderung ist in der Regel Radverkehrsbehinderung. Das beste, was den Radfahrern passieren kann, ist, daß man sie in Ruhe läßt.
atze says:
Mrz 25, 2017
jo, sag das mal den Hobbyrennfahrern, Hilfssherrifs, SUV-Mamies, verpeilten Rentnern, Weg-da-Jetzt-komm-ich-Cheffchens, übermüdeten LKW-Fahrern und sonstigen in Blech gehüllten Ellenbogen mit Biomasse dran….
Markus Koßmann says:
Mrz 25, 2017
Vor denen bist du aber auf Radwegen auch nicht sicher. An der nächsten Kreuzung übersehen die dich dann beim Abbiegen.
atze says:
Mrz 26, 2017
sag ich ja gar nicht und es ist nicht nur das Abbiegen. Hier müsste man auch etwas tun, z.B. die institutionalisierte Todesfalle mit Grün für Rechtsabbieger bei gleichzeitigem Geradeausgrün für Radfahrer abschaffen.
Aber egal, solange wir in einer Autokratie leben, wird das wohl nichts.
Thomas Bliesener says:
Mrz 27, 2017
Gleichzeitiges Grün für Rechtsabbieger und geradeausfahrende Radfahrer ist nicht das eigentliches Problem, denn diese Todesfalle funktioniert auch ohne Ampeln. Der Irrsinn ist, Rechtsabbieger links von Geradeausfahrern zu positionieren. Fahrzeuge nach ihrer Antriebsart anstatt ihrer Fahrtrichtung zu sortieren kann sich nur ein krankes von Benzindämpfen geschädigtes Hirn ausdenken.
atze says:
Mrz 28, 2017
ähem, jetzt muss ich doch mal nachfragen: Wie kommt man dann als Radfahrer, der geradeaus radeln will z.B. auf einer dreispurigen Hauptstraße links von den Autofahrern zu fahren? Meinst Du die ~70cm breiten roten Streifchen an manchen Kreuzungen, wo man mit etwa 20 cm Abstand links und rechts zwischen Gelenkbus und Vierzigtonnern zu stehen bzw. zu fahren kommt und die man nur unter Einsatz seines Lebens erreicht? (zur Illustration s. auch Daniels Filmchen seiner Radtour auf dem Osnabrücker Ring).
Thomas Bliesener says:
Mrz 29, 2017
Ich nehme den 3,50 bis 4,00 m breiten Streifen für Geradeausfahrer.
atze says:
Mrz 30, 2017
Ja, Du bist ja auch ein Held, Thomas. Was machen aber alle Nichthelden und Feiglinge wie ich? Siehe auch https://radverkehrspolitik.de/ich-habe-die-schnauze-voll-vom-vehicular-cycling/
Thomas Bliesener says:
Mrz 31, 2017
Danke für das Kompliment, aber ich habe es gar nicht verdient. Die wahren Helden sind die, die rechts von Rechtsabbiegern geradeaus fahren.