Vergangene Woche hat Ratsmitglied Michael Florysiak (Demokratische Mitte Deutschlands) einen Antrag in den Rat eingebracht, das OS-Team um zwei befristete Stellen aufzustocken. Das OS-Team ist dem Ordnungsamt angegliedert und unter anderem zuständig für Falschparker. Da ist der Ruf nach mehr Personal sicher nicht falsch. Zumal sich diese beiden Stellen mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit selbst finanzieren würden. Das habe ich so bereits von Mitarbeitern der Stadt gehört.

Florysiak begründet den Antrag wie folgt:

Der Osnabrücker Innenstadtbereich mit den Fußgängerzonen gehört zu den Attraktionen unserer Stadt. Diese Anziehungskraft ist gefährdet. Die vorgeschriebenen Ladezeiten in den Zonen werden nicht eingehalten. Selbst an Samstagen zu den Hauptgeschäftszeiten werden die Fußgänger durch Be- und Entladung gestört. (…) Besonders die Gewerbetreibenden in dem Bereich Große Straße/Krahnstraße sehen die Entwicklung mit Sorge. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist die Kontrolle zu verstärken. Der Mehraufwand an Personalkosten soll durch eingehende Bußgelder ausgleichen werden.

Dem kann ich eigentlich uneingeschränkt zustimmen. Ob die Große Straße und die Kamp Promenade wirklich zu „Attraktionen“ genügen, lass ich mal dahingestellt. Und ob die Gewerbetreibenden das mit so großer Sorge sehen, weiß ich auch nicht so recht. Schließlich sind es ihre Lieferanten, die da oft überall falschparken.

Es gibt allerdings eine Auslassung in dem Zitat oben. Sie besteht aus zwei Sätzen:

Die Beeinträchtigung der Fußgänger durch Fahrradfahrer ist zu allen Tageszeiten üblich geworden. Die Unfallgefahr ist stark erhöht.

Das halte ich für schwer übertrieben, wenn nicht sogar für schlicht falsch. Von Unfällen mit Radfahrern in der Fußgängerzone lese ich zumindest sehr selten. Um ehrlich zu sein, kann ich mich überhaupt an keinen Vorfall erinnern. Von Seite der Polizei heißt es zwar auf Anfrage, dass Radfahrer in der Osnabrücker Fußgängerzone schon seit Jahren ein Problem seien. Im letzten Jahr kam es laut Polizeisprecher Georg Linke aber nur zu „fünf Verkehrsunfällen mit Radlern in der Fußgängerzone“. Dabei seien vier Personen leicht und eine Person schwer verletzt worden. „Leicht verletzt“ ist wahrscheinlich ein blauer Fleck, schwer verletzt würde mich aber interessieren.

Zu beachten sei laut Linke allerdings, dass es durch Radler im Fußgängerbereich viele gefährliche Situationen gegeben habe, in denen es beinahe zu Unfällen gekommen sei. Das würde in den Beobachtungen der Fuß- oder Fahrradstreifen sowie in einigen Bürgerbeschwerden deutlich. Da gebe ich nun aber wieder zu bedenken, dass es mit „Beinahe-Unfällen“ ja so eine Sache ist. Wann ist eine Situation ein „Beinahe-Unfall“? Da hätte ich dann unter Umständen auch tägich drei zu bieten – als Beinahe-Opfer.

Darüber hinaus ließ mich Florysiaks Forderung aufhorchen, denn die Kontrolle von Radfahrern in der Fußgängerzone steht einem Ordnungsamt eigentlich gar nicht zu. Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig, für den ruhenden das Ordnungsamt.

Darf das OS-Team Radfahrer also überhaupt anhalten? Die Stadt erklärt hier auf Nachfrage: Ja, darf es.

Das OS-Team der Stadt Osnabrück gliedert sich in zwei Bereiche auf: Verkehrsaußendienst und Ordnungsaußendienst. Der Aufgabenschwerpunkt des Verkehrsaußendienstes ist die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Ruhenden Verkehr (Park- und Haltverstöße) und im Fließenden Verkehr (Einsatz der Radarmessfahrzeuge). Der Ordnungsaußendienst ist im Bereich der Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NdsSOG) tätig.

Zu diesen Aufgaben gehört die Verhinderung und Beseitigung von Gefahren im Sinne des NdsSOG. Für die Gefahrenabwehr sind sowohl die Polizei als auch die Stadt Osnabrück zuständig, wobei eine Vorrangzuständigkeit der Stadt gegenüber der Polizei besteht.

Zu diesen Gefahren im Sinne des NdsSOG zählen neben Verstößen gegen geltendes Recht u.a. auch die Gefahren für die Gesundheit von Personen. Verbotswidriges Fahren mit Fahrrädern in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen stellt nicht nur einen Verstoß gegen die StVO dar, sondern gefährdet im Einzelfall auch Fußgänger. Der Ordnungsaußendienst hat hier u.a. die Aufgabe, festgestellte Gefahrensachverhalte zu beenden und eine Fortsetzung zu verhindern. Dieses geschieht durch die Aufforderung, das verbotswidrige Fahren zu beenden, abzusteigen und ein Weiterfahren zu unterlassen.

Es steht im Ermessen des Ordnungsaußendienstes, ob neben der Maßnahme der Gefahrenabwehr auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.

Ob aber per se eine Gefahrenlage besteht, sei mal dahingestellt. Radfahren in der Fußgängerzone ist und bleibt verboten – solange es keine angeordnete Ausnahmeregelung gibt.

Die Kotrollkompetenz gilt so allerdings nur für Niedersachsen. In anderen Bundesländern gelten verschiedene Rechtslagen. In Nordrhein-Westfalen dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes keine Radfahrer „von den Rädern holen“:

Stoppen dürfen die [Mitarbeiter vom Ordnungsamt] ihn [den Radfahrer in der Fußgängerzone] nämlich nicht. „Anhalten im fließenden Verkehr darf nur die Polizei“, sagt Detlev Fröhlke, der Leiter des Aachener Ordnungsamtes, „wir haben dafür keine Rechtsgrundlage“, so die Aachener Nachrichten.

Der Antrag wurde erst mal in den Ausschuss überwiesen.