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Osnabrück: Radwegebenutzungspflicht an der Rehmstraße

Radwegebenutzungspflicht – auch so ein Thema, über das mann immer wieder berichten kann und muss. In Osnabrück gibt es noch viel zu viele “Altlasten”, die einfach nicht entfernt werden.

Update 25. September 2014

Danke, liebe Stadt Osnabrück! Dieser Artikel ist damit hinfällig. Die blauen Schilder an der Rehmstraße sind weg! Die Benutzungspflicht ist aufgehoben! Auf ganzer Länge! Es geht doch! Jetzt an den vielen anderen Stellen in der Stadt weitermachen!

Das Schild ist weg!
Rehmstraße neu

Radwegebenutzungspflicht – auch so ein Thema, über das mann immer wieder berichten kann und muss. In Osnabrück gibt es noch viel zu viele „Altlasten“, die einfach nicht entfernt werden. Als Beispiel zeige ich hier mal die Rehmstraße. Die Logik der Verkehrsplaner ist hier absurd.

Bis vor Kurzem war der Radweg an der gesamten Rehmstraße noch benutzungspflichtig. Dann wurde aber die Fahrbahn im vorderen Teil der Straße erneuert – und in diesem Zuge auch die Radwege. Diese verlaufen zwar immer noch zwischen Parkstreifen und Gehweg mit Hauseingängen, sind jetzt aber zumindest in einem guten Zustand. Und die Benutzungspflicht ist auf diesem Stück gefallen. Radfahrer dürfen hier jetzt auch die Fahrbahn nutzen. (Bilder 1 – 3)

Im hinteren Bereich allerdings, hinter der Parkstraße, wo die Fahrbahn zum Teil auch schon erneuert wurde, steht die Benutzungspflicht noch. Vor allem auch da noch, wo die Radwege in einem eher schlechten Zustand sind. An einigen Stellen kämpfen Baumwurzeln von unten gegen die Versiegelung an. (ab Bild 4)

Neuer Radweg = keine Benutzungspflicht. Alter Radweg = Benutzungspflicht. Verstehe ich nicht…

Da frage ich mich, warum es so schwer ist, hier einfach konsequent die Radwegebenutzungspflicht in der Rehmstraße aufzuheben? Im vorderen Bereich, der im Übrigen stark von Schülern des Gymnasiums frequentiert wird und man daher zumindest noch für eine Benutzungspflicht argumentieren könnte, gibt es sie nicht mehr. Im hinteren Bereich, der ein reines Wohngebiet ist, werden Radfahrer aber noch immer auf den zum Teil in einem schlechten Zustand befindlichen Radweg gezwungen, der darüber hinaus auch noch die Wartezone einer Bushaltestelle durchzieht.

Wieso schraubt man die Schilder dort nicht einfach ab? Eine sinnvolle Antwort von der Stadt habe ich bisher nicht bekommen. Ich wolle halt zu viel. Das ginge nicht so schnell. Aber warum geht das nicht so schnell? Laut StVO darf es solche Benutzungspflichten nicht mehr geben. Da müssen sich nicht 15 verschiedene Leute und Institutionen ein Bild machen – das kann ein einzelner Verwatungsangestellter im Vorbeifahren sehen…

Und hinzu kommt, was mir beim Fotografieren aufgefallen ist, dass mittlerweile auf der gesamten Rehmstraße Tempo 30 gilt. Das ist zwar nicht gleichzusetzen mit einer Tempo-30-Zone nach Zeichen 274.1 oder 274.2, wo Radwegebenutzungspflichten ausdrücklich nicht bestehen dürfen. Aber warum kann man die Schilder hier nicht einfach entfernen? Es bestehen mitnichten Gefahrenstellen in diesem reinen Wohngebiet.

Und die Rehmstraße ist da nicht das einzige Beispiel. Bei der sie querenden Parkstraße könnte ich gleich weitermachen. Aber das spare ich mir dann für den nächsten Artikel…

Rehmstraße 1

Rehmstraße 2

Rehmstraße 3

Rehmstraße 4

Rehmstraße 5

Rehmstraße 6

Rehmstraße 7

Rehmstraße 8Fotos: dd

16 Antworten auf „Osnabrück: Radwegebenutzungspflicht an der Rehmstraße“

Biete der Stadt doch mal an die Schilder selbst abzuschrauben und denen ins Büro zu bringen, wenn sie es nicht hinbekommen (wollen) sich an geltendes Recht zu halten. :-D

Kleine Ergänzungen:
– Selbstverständlich war bei Neuplanung wieder eine Benutzungspflicht geplant.
– Ursprünglich war dort auch Tempo 50 vorgesehen. Tempo 30 als Zone sollte aufgegeben werden (war dort vorher so), 30 als Beschränkung – wie jetzt durchgeführt – würde angeblich rechtlich nicht gehen.
– Die Benutzungspflicht ist schon deutlich vor dem Umbau gefallen (war ja wg. Tempo-30-Zone auch rechtlich unzulässig)
– Als Begründung für die geplante Benutzungspflicht wurde u.a. eine angebliche hohe Anzahl von KFZ genannt, allerdings wird die von der Stadt ermittelte Zahl in der Fachliteratur explizit als „gering“ eingestuft (= keine besondere Verkehrsführung für Fahrräder notwendig).

Und aus irgendeinem Grund passierte dann lange Zeit erst mal nix ;-)

(war ja wg. Tempo-30-Zone auch rechtlich unzulässig)
Es war keine Tempo-30-Zone, sondern „nur“ Tempo 30 angeordnet, so wie jetzt auch, oder? Insofern konnte es die Benutzungspflicht dort schon geben. So wie jetzt im hinteren Teil.

Die aktuelle Regelung sagt aber auch:
Wenn ein Radweg als unzumutbar gilt, dann darf auch in diesem Fall die Fahrbahn benutzt werden. Also wenn die Wegequalität zu schlecht ist oder Kollisionsgefahr mit Fußgängern gegeben ist. Da es ein 30er Bereich ist, setzt du dich auch keiner erhöhten Gefahr aus.

Schon klar. Aber das ist ja erstmal Ermessenssache. Kann man von Fall zu Fall so sehen oder auch anderen. Für mich sind diese Umkurvungen von Bäumen und Mülleimer schon unzumutbar, wenn ich mit meiner normalen Geschwindigkeit unterwegs bin.

Kenn ich auch, dass das angeblich immer so wahnsinnig aufwändig und zeitintensiv sei.
Hier im Dorf gibts eine Tempo30-Zone mit 3 Straßen, die als Altbestand immer noch Benutzungspflichten haben. Da hab ich mir auch die Zähne ausgebissen, obwohl Zone und verschlafen (Dort eben). „Wir gucken uns das bei der nächsten Verkehrsschau an“. Das wars dann. Unweit in Lengerich wurde vor anderthalb Jahren sogar im Zuge einer Straßenerneuerung ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg neu ausgeschildert, was vorher reiner Gehweg war.

Dosenöffner war dann die Ankündigung, per Informationsfreiheitsgesetz (gibts das in Nds. auch?) Kopien von allem was die Benutzungspflicht betrifft haben zu wollen. Also Anordnung, Protokolle zwischenzeitlicher Überprüfungen…
Es dauerte genau einen Arbeitstag (!) und die Straßenverkehrsbehörde (Kreis) erteile per E-Mail die Order an die beiden dörflichen Ordnungsämter, die Schilder vom Bauhof abmontieren zu lassen.

Die Formulierung des Sachgebietsleiters war entlarvend: „Falls da Schilder stehen, sind diese zu entfernen.“ MaW: Der wusste schlicht gar nicht, ob da Benutzungspflicht ist oder nicht.
Dementsprechend fiel dann auch das Ergebnis aus, als ich kurz danach tatsächlich einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz zu anderen Strecken stellte: Auch an diesen 3 Strecken gab es schlicht keine Anordnungen für die Benutzungspflicht, die man mir hätte kopieren können. Und das waren keine Altbestände, sondern Neuware.
Trotzdem stehen die Schilder dort in der Gegend rum, und die StvB duldet diesen Wildwuchs ganz offenbar. Ich überlege mir gerade meine nächsten Schritte.

Oh, das hört sich mal sehr interessant an! Das muss ich mir bei Gelegenheit mal genauer anschauen. Wenn es in NRW so ist, sollte das in Niedersachsen nicht viel anders sein.

Und ja, „Verkehrsschau“… Ein ganz schlimmes Wort!!!

In Niedersachsen gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz, siehe http://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12945&article_id=56186&_psmand=48

Dafür kann bzw. muss in Niedersachsen schneller geklagt werden, da hier das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33

(falls die Links kaputt gehen einfach googeln)

Bedeutet: Baut eine Behörde in Niedersachsen mal wieder richtig Mist und reagiert nicht auf Argumente und Hinweise auf die Gesetzeslage => Klage.
Klingt schwieriger/schlimmer als es ist, funktioniert aber sehr einfach. Und beim nächsten oder übernächsten Mal reicht dann auch mal die Androhung einer solchen.
Ist auf Dauer aber unbefriedigend und macht schlechte Laune.

Hi Daniel,

ich komme regelmäßig als Radfahrer durch die Rehmstr und habe nicht feststellen können, dass ab der Parkstr. bzw. Hoffmeyerplatz stadtauswärts für Tempo 30 gilt. Wurde die entsprechende Beschilderung evtl. entfert? Oder habe ich deinen (im übrigen sehr treffenden) Beitrag missverstanden?

Hinten an der Rehmstraße (Ecke Quellwiese) steht Tempo 30 für die Engstelle an den Bushaltestellen. Sonst erst wieder von der Parkstr. zum Wall hin.

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