Die MoPo berichtete am Wochenende, dass die Hamburger SPD Radfahrer auf die Straße schicken will – also runter vom Fahrradweg und rauf auf Schutzstreifen. Gute Idee! Denn das macht sie als Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbarer, wie es auch im Artikel heißt. Ob es der „große Befreiungsschlag für alle geplagten Radfahrer“ sein wird, bleibt aber erstmal abzuwarten. Denn da gibt es viele Faktoren.
Großer Befreiungsschlag für geplagte Radfahrer?
Ich denke aber, dass dieser neue Ansatz der Verkehrsplanung (in Hamburg) zumindest in die richtige Richtung geht – solange der Schutzstreifen breit genug ist, dass Autos immer mit genügend Sicherheitsabstand überholen können. Auch wenn sie direkt an der Linie fahren. Ist dies aber gegeben, ist die Lösung für Radfahrer insofern sogar luxuriös, als dass sie am Stau auf der Fahrbahn sogar gefahrlos vorbeifahren können. Das wäre der Vorteil gegenüber dem Fahren auf der regulären Fahrbahn. Natürlich darf man auch da an den stehenden Autos vorbeifahren, solange man niemanden gefährdet. Oft ist dafür aber nicht genug Platz. Diesen Platz würde ein Schutzstreifen schaffen.
Ein Fragezeichen aber bleibt – werden Autofahrer irgendwann verstehen, dass ein Schutzstreifen für Radfahrer kein Parkstreifen für Autos ist? Es war nie und wird auch nie ein Kavaliersdelikt sein, dort sein Fahrzeug parken. Wenn sich da etwas Grundlegendes ändert, dann sind Schutzstreifen meiner Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung.
Ein Schutzstreifen für Radfahrer ist kein Parkstreifen für Autos!
Besser noch wäre allerdings ein Radfahrstreifen, auf dem Autofahrer weder Parken noch Halten noch Fahren dürfen. Auf Schutzstreifen dürfen sie nämlich ausweichen, wenn keine Radfahrer behindert werden. Auch Halten ist erlaubt. Und das würde Radfahrer wieder behindern und sie zwingen, sich in der fließenden Verkehr einzufädeln.
Für Osnabrück würde ich mir auf jeden Fall wünschen, dass auch hier bei Straßenausbesserungen und -umbauten immer gleich geguckt wird, ob man einen Radweg einstampfen und durch einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ersetzen kann. Beide Varianten sind besser als abgetrennte Radwege. Und davon haben wir hier leider noch viele – sogar mit Benutzungspflicht.
Wie seht ihr das? Und an die Hamburger: Wie seht ihr das in der MoPo beschriebene Beispiel „Eimsbütteler Chaussee“?
Bilder: osnabrueckerradwege.tumblr.com
16 Antworten auf „Hamburgs Radfahrer sollen auf die Straße“
Ich finde die Idee grundsätzlich begrüßenswert. Im Rahmen vieler Straßenerneuerungen haben wir hier in Hamburg schon viele Schutzstreifen. Im Einzelfall gibt es aber immer wieder Probleme mit der Umsetzung.
Im Rahmen des Ausbaus der Beschleunigungsspur für die Metrobuslinie wurde auch die Führung der Radfahrer an den Kreuzungen entlang der Strecke geändert. Die Radfahrer haben einzelne Spuren und separate Ampeln. Am Grindel z.B. gibt es das Problem, dass man als abbiegender Fahrradfahrer auf eine Abbiegebucht im Fahrradstreifen geführt wird. Steht man dort, so sieht man aber die Ampel nicht, da diese ca. 1,5m hinter einem steht. Grundsätzlich merkt man, dass dem Fahrradverkehr mehr Bedeutung und Raum beigemessen wird, aber es ist noch ein weiter Weg.
Könnte das mit dem Radfahrstreifen mal jemand den Anwohnern, Lieferanten, und Handwerkern in der Hochallee erklären? ;)
Grundsätzlich ist der Vorstoß sehr begrüßenswert. Andererseits habe ich gestern und heute Ausbesserungsarbeiten an der schlechten Entschuldigung für einen Fahrradweg in der Eppendorfer Landstraße beobachtet. Es sieht also nicht ganz so konsistent aus. Andererseits gibt es ja noch Hoffnung, dass die Planungsabteilung so schlecht funktioniert, dass in drei Monaten jemand anders anfängt, den Radweg zurück zu bauen.
Außerdem fällt mir zu dem Thema noch ein, dass ich gestern einen Aussteller der bösen „Zeitung“ mit dem B gesehen habe, auf dem der Aufmacher hieß „Mega-Stau wegen neuer Fahrradwege“. Ich wollte dann nicht dem Springer-Verlag Geld in den Hals werfen oder anhalten, um genau zu studieren, um was es da ging. Aber ich glaube, um eine Baustelle, wo neue Fahrradwege angelegt weden. Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten…
Ich spreche jetzt nicht für Ham-buerger, sondern als relativ Hiesiger, aber gebe trotzdem mal meinen Senf dazu:
Ja, es ist lobenswert, dass es einen hauchzarten Trend weg von separaten Radwegen gibt. Es scheint ganz langsam zu dämmern, dass Radwege doch nicht so das Wahre sind.
Mich stört daran nur das zwanghafte „wir müssen aber trotzdem was für Radfahrer tun“. Warum spielen in solchen Überlegungen der Mischverkehr – also nackte Fahrbahn – überhaupt keine Rolle? Weil die ganzen Planerbüros (Kaulen z.B.) dann keine Daseinsberechtigung hätten?
Einen Radweg kann unsereiner/die StVB der Benutzungspflicht berauben. Einen Radweg kann man ganz bequem ignorieren. Gut, ein paar Hupen, aber das ist nicht die Welt. Versucht mal so nen Sch(m)utzstreifen z.B. zu ignorieren. Bitte dickes Fell anziehen. Da hat man die Wahl zwischen Pest und Cholera, Teufel und Beelzebub: Entweder mega mieses Verkehrsklima oder im Sandwich zwischen Parkstreifen und Dichtüberholern.
Ich muss jedesmal gedanklich rückwärtsfrühstücken, wenn mir nen Verkehrsplaner beratungsresistent erklären möchte, dass Schutzstreifen angeblich dazu dienen, den Überholabstand zu *vergrößern*. Das Gegenteil ist ganz klar in der Praxis der Fall. Die Fahrbahn wird keinen Millimeter breiter. Kann jemand bei Gegenverkehr nicht überholen, kann ers auch mit Streifchen nicht. Der Streifen verlockt viele Autler aber trotzdem zum Überholen. Der Radler ist ja auf ner anderen „Spur“, was auch diejenigen, die mangels Gegenverkehr Platz lassen könnten, dazu verleitet, ohne Lenkbewegung einfach geradeaus am Radler vorbeizufahren.
Mir persönlich ist das total egal, wenn die Motorisierten die Welt zusammentröten, wenn ich neben Schutzstreifen fahre.
Aber das Schlimmste sind:
a) Im Gegensatz zu der RWBP bei Radwegen sind die Anlage von Schutzstreifen von § 45 Abs. 9 Satz 2 ausgenommen (seit 04/13). Einmal hingepinselt, gibt es keine Handhabe dagegen.
b) Auch Schutz- oder Radfahrstreifen haben die typische Rechtsabbiege-Problematik. Wenn auch vielleicht ein wenig milder. Hier kommt aber wieder zum tragen, dass echter Mischverkehr im Denken der Planer praktisch nicht verkommt. Und Streifen jeglicher Art als „Fahrbahnführung“ bezeichnet werden. Und wenn dann dort wie beim Radweg Kreuzungs-Unfälle stattfinden, heißts dann „Siehste, Fahrbahn fahren ist doch total gefährlich und ich bin daher wieder für richtige Radwege.“ Schrieb mir Sinngemäß ein Planer vom Landesbetrieb Nds, in OS wohnend. Gestützt u.a. darauf, dass er permanent in der Zeitung von Radunfällen auf dem Wall/Einfallstraßen ließt (Radfahrstreifen als „Fahrbahnführung“). Ich sehe deshalb („Fahrbahnführung gefährlich“) Streifchen als große Gefahr im Kampf gegen Benutzungspflichten von Radwegen.
Hi,
ich denke, ich habe die meisten deiner Kritikpunkte im Artikel aufgenommen und versucht, die Optimallösung zu schildern – zum Beispiel, dass der Schutz- bzw. Radfahrstreifen breit genug sein muss oder dass dort nicht mehr geparkt wird. Viele Eventualitäten, ich weiß. Aber dass das Thema nicht mit einer bestimmten Maßnahme einfach zu beenden ist, zeigt ja die große Diskussion darum.
Im Übrigen bin ich auch nicht komplett gegen abgetrennte Radwege. An großen Ausfallstraßen (in Osnabrück z.B. die Hansastraße) halte ich sie immer noch für die beste Lösung, weil die Geschwindigkeiten dort gerne mal über 50 km/h liegen…
Die Optimallösung ist immer noch ohne jegliche Separierung. Ein „optimaler“ Radfahrstreifen müsste ja
>= 1,00 m zum Parkstreifen
>= 0,80 m Radfahrer/in (evtl. mit Anhänger?)
>= 1,50 Überholabstand der Autos
also locker 3,30 breit sein. 30 cm schenke ich dir, bleiben 3 Meter. Woher nehmen?
Bei Fahrbahnbenutzung bleiben Autos und LKW wenigstens teilweise hinter dir, bei „Schutzstreifen“ niemals.
Und wer pflegt die Streifen? Momentan sammelt sich dort Laub und Dreck, demnächst wieder Schnee.
Und abgetrennte Radwege an Ausfallstraßen sind genau die, an denen die meisten tödlichen Unfälle passieren. Nein danke.
Die Optimallösung ist immer noch ohne jegliche Separierung.
Für dich…
Den einen Meter zum Parkstreifen meinst du natürlich nur optional, also falls überhaupt ein Parkstreifen vorhanden ist.
Und abgetrennte Radwege an Ausfallstraßen sind genau die, an denen die meisten tödlichen Unfälle passieren. Nein danke.
Hast du mal die Quelle?
Nö, nicht nur für mich. Auch für viele Verkehrswissenschaftler. Ich empfehle jetzt einfach mal die Lektüre z.B. der ERA 2010. Generell gilt: Radfahrer auf der Fahrbahn ist der Standard, alles andere (auch Radfahrstreifen) muss begründet werden. Und das aus eben genau den Gründen.
Zu den Parkstreifen: Kennst Du eine vielbefahrene Straße ohne Parkstreifen? Und selbst zum Hochbord wirst Du Abstand halten müssen, zieh meinetwegen nochmals 50 cm ab, wenn kein Parkstreifen da ist.
Zur Quelle: Liest Du die PM der Polizei? Ich hatte mal ne Zeit lang gesammelt und sortiert. Da sieht man dann recht deutlich, dass es kaum Unfälle im Längsverkehr gibt, aber sehr viele Abbiegeunfälle. Und je weniger die Radfahrer bemerkt werden um so toter. Nahezu _alle_ auf Radverkehrsanlagen.
Du kannst auch bei der Polizei mal nachfragen, die haben Statistiken und eine Steckkarte. Würde mich interessieren, ob Du von denen Details bekommst.
Die Seiten von Bernd Sluka kennst Du? Inkl. der Hinweise auf Primärliteratur.
Zu den Parkstraßen: Hansastraße
Zu der Quelle: Nein, lese nicht regelmäßig Polizei-PM. Also eine eigene Erhebung von dir. Ist jetzt nicht gerade repräsentativ.
Ich erkenne es ja durchaus an, dass man auf der Fahrbahn sichtbarer ist. Ich fahre da sowieso immer. Aber wenn ich mir die breiten Radwege in Kopenhagen anschaue, auf denen sogar die Ampelschaltungen auf Radfahrer abgestimmt sind, dann muss ich schon sagen, dass das eine ziemlich gut Lösung ist…
Nochmal:
– Zahlen für Osnabrück kannst du bei der Polizei erfragen.
– offizielle Studien findest Du u.a. Bei Bernd
Aber mal umgekehrt: welche Quelle belegt die höhere Sicherheit von radverkehrsanlagen?
Hansastrasse: da stehen Schilder auf grottenschlechtem Pflaster, da kann man gar nicht fahren.Aber ok, ist die Ausnahme ohne Parkstreifen.
Ich denke man kann die Unfallforschung folgendermaßen kurz zusammenfassen:
a) Kreuzungsunfälle (Vorfahrt/Vorrang) machen den Löwenanteil aus, und genau dieser Typus Unfall wird mit Separation um den Faktor 2 (Radstreifen) über Faktor 3 (rechter Radweg) bis 12 (linker Radweg) wahrscheinlicher. Und wir reden hier von Radverkerhrsanlagen (RVA) auf dem Stand der Technik, keine Sichtbehinderungen… Oder Metaphorisch gesagt: Das ohnehin riesige Tortenstück Vorfahrt wird *erheblich* fetter.
b) Viele kleine Unfallposten haben nichts mit Separation zutun, oder werden dadurch auch etwas mehr (Wiedereinfädeln nach Radwegende…Überqueren, weil Radweg links…Fußgängerkonflikte…)
c) Nur ein relativ kleiner Teil ist Längsverkehr zwischen Kreuzungen.
i) auch hier gibts Hofeinfahrten -> RVA vielfach gefährlicher
ii) bei Radfahrern sind >50% Längsunfälle mit dem ruhenden Verkehr -> RVA nicht sinnvoll, um dies abzuwehren
iii) nur ein kleiner Teil Längsunfälle sind von der Art Überholen durch Kfz. Dies durch RVA zu verhindern, macht in den Gesamt-Unfällen nur nen Tortenkrümmel aus. Nie und nimmer lassen sich damit all die oben genannten gestiegenen Unfallwahrscheinlichkeiten auchnur ausgleichen.
In Bezug auf euer beider Diskussion biete ich mal folgenden Vorschlag an:
Streifchen Nein. Normaler Mischverkehr. Mitunter wahlfreie Radwege für alle die drauf wollen. ABER: An jeglichem Kreuzungspunkt (Kreuzung, Hofeinfahrt…) gibt es auf den RVA ein virtuelles Stopp-Schild (Also durch Regeländerung in der StVO, überall Schilder wird zu teuer).
Zum Thema Mischverkehr vs separat (auf dem Hochbord geführte) Radwege:
„Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht.“
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Die Benutzungspflicht ist seit bald… 20? Jahren nicht mehr vorgesehen, existiert aber zumindest hier in Nürnberg quasi flächendeckend, da die Beschilderung nicht überprüft wird.
Ergo muss darauf gefahren werden, da man sonst bei einem Unfall fast automatisch eine Teilschuld aufgebrummt bekommt.
1. Weg mit der Benutzungspflicht
2. Wer dann möglichst viele Fahrradfahrer von der Straße weghalten will, um seine autofahrenden Wähler zu beglücken, muss dann eben Qualität anbieten anstatt Zwang zu verordnen.
Und schon ist gut.
Meine Meinung, und ich habe keinen Schiss davor, auf der Straße zu fahren.
Tja, ist hier genauso. Eine Vielzahl von alten Benutzungspflichten, die niemals mehr existieren dürften. Die Stadt kommt immer mit dem Argument, man habe nicht das Personal, die ganze Lage zu überprüfen. Aber mal ehrlich, die meisten Benutzungspflichten kann man einfach abschrauben. Da erkennt man auf den ersten Blick, dass keine besondere Gefahrenlage besteht – zum Beispiel in einem reinen Wohngebiet, wo zum Teil sogar Tempo 30 ist.
Der Radweg bleibt ja bestehen und kann gerne befahren werden. Aber wie du schon sagst, die Radfahrer auf der Straße werden entkriminalisiert und dürfen da endlich folgenlos fahren.
„Die Stadt kommt immer mit dem Argument, man habe nicht das Personal, die ganze Lage zu überprüfen.“
Wow, das ist ja mal ein Statement. Wenn mir das jemand so auftischen wollte, wäre meine spontane Nachfrage, ob überhaupt damit angefangen wurde, oder ob die Verwaltung ihre Pflicht (!) tatsächlich wissentlich und nachhaltig vernachlässigt (!), nur weil man nicht in ein paar Wochen fertig ist?
Da bräuchte man so einige Baustellen auch gar nicht erst anfangen.
Ach, Moment, die sind in aller Regel für Autofahrer :/
Ich meine ja nur, 16 Jahre – in der Zeit schafft das einer alleine. Drei Tage die Woche. Halbtags.
Ich selber fahre erst seit Sommer regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit, aber so langsam bin ich bereit, mich auf solche Diskussionen einzulassen. Und genau dieses Thema ist an & für sich sehr dankbar, eben weil der Gesetzgeber eine glasklare Vorgabe für die Verwaltungen gegeben hat.
Den Klageweg haben ja auch schon einige erfolgreich beschritten – hier z.B. Grundlagen und Anleitungen:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/radwege.html
Wenn das lokal für ein, zwei Wege erfolgreich war, kann man die Leute, die über Personalmangel klagen, gerne mal fragen, was für Sie den weniger Aufwand ist – wegen jedem Weg prozessieren zu müssen, oder jemanden mit einem Schraubenzieher loszuschicken…
Die Stadt sagt natürlich, dass sie sich nach und nach alle Benutzungspflichten vornimmt. Das ist aber ein sehr langwieriger Prozess. Ich habe auch schon mit dem ADFC darüber gesprochen, weil man ja im Prinzip jede Benutzungspflicht anzeigen kann. Das muss man aber für jedes einzelne Schild. Und dann müssen da was weiß icht wie viele Behörden und Stadtbauräte zum Besichtigungstermin und sich die Sache angucken. Und ich als Anzeigender muss das Gericht davon überzeugen, dass die Benutzungspflicht irregulär ist. Es gibt Leute, die das machen. Die haben dann aber oft nichts anderes zu tun und können sich darauf konzentrieren und sich sogar einen Spaß draus machen, dass sie die Stadt auf Trab halten.
Ich bleibe trotzdem der Meinung, dass die Stadt mal jemanden eine Woche abstellt, der die Benutzungspflichten abfährt. Mit dem Fahrrad natürlich. So geht es am schnellsten…
„Das muss man aber für jedes einzelne Schild“
Nope. Das kann man für ganze Strecken tun, solange sich in in derem Verlauf an der Natur der Sache (Klagegenstand) nichts ändert. Und das tut es in aller Regel nicht – siehe hierzu auch letzten Link.
„Und dann müssen da was weiß icht wie viele Behörden und Stadtbauräte zum Besichtigungstermin und sich die Sache angucken“
Sollte dem überhaupt so sein, ist das wohl ein PAL – Problem anderer Leute.
„Und ich als Anzeigender muss das Gericht davon überzeugen, dass die Benutzungspflicht irregulär ist. “
Stimmt nicht ganz. Kurz gesagt muss die Verwaltungsbehörde beweisen, daß eine besondere Gefährdungslage besteht – und die muss wirklich drastisch sein.
Als Kläger behauptet man eigentlich nur, daß die Gefährdungslage nicht oder nicht in ausreichendem Maße gegeben ist – fertig.
„Es gibt Leute, die das machen. Die haben dann aber oft nichts anderes zu tun.“
Noch besser:
Es gibt Leute, die haben das für uns schon gemacht. Sich durch mehrere Instanzen geklagt und somit einfach herbeizuziehende Referenzen geschaffen.
Auch eine Verwaltungsbehörde geht einen Streit nur bei einer gewissen Erfolgsaussicht ein – und die ist bei, sagen wir 80% der Radwege, nach diesen vielen Urteilen (16 Stück, alle positiv für den Kläger) einfach kaum mehr da.
Und für all das gibt es sogar schon Vordrucke ;)
Unbedingt den Link mal überfliegen (selber wie oben):
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/radwege.html
Besonders daraus diesen – Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (!):
http://www.la-by.bayern.de/documents/11a186b.pdf
Und letztendlich geht es dabei nur darum die Verwaltung mit einer Beispiel-Klage aufzurütteln.
Danach geht einiges in der Richtung oft viel „geschmeidiger“, so zumindest lese ich das fast überall.
P.S.: Danke für diese anregende Diskussion :)
Okay, danke. Das schau ich mir dann wirklich mal an. Jetzt aber erstmal Urlaub :)