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Radentscheid Schwerin durch Innenministerium ausgebremst

Eigentlich ist ein Bürgerbegehren wie der Schweriner Radentscheid Sache der lokalen Behörden. Nach der sehr erfolgreichen Unterschriftensammlung entschied die Stadt, dass die Wähler*innen am 26. September 2021 über den bundesweit ersten Radentscheid abstimmen sollen. Jetzt ficht jedoch das CDU-geführte Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Rechtmäßigkeit des vom Stadtrat genehmigten Bürgerbegehrens an.

Update 15. Juni 2021

Nach dem bundesweiten Medieninteresse hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister eingelenktund seine Beanstandung zurückgezogen. Gestern hat die Stadtvertretung dann mit 33 JA-Stimmen, 8 NEIN-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Annahme der Ziele des Radentscheids gestimmt. Das Team vom Radentscheid Schwerin freut wich über die Einigung und hofft „auf ein entspanntes Miteinander auf den Straßen und Wegen in Schwerin genauso wie auf eine entspannte Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung in den nächsten Jahren“.

Eigentlich ist ein Bürgerbegehren wie der Schweriner Radentscheid Sache der lokalen Behörden. Nach der sehr erfolgreichen Unterschriftensammlung entschied die Stadt, dass die Wähler*innen am 26. September 2021 über den bundesweit ersten Radentscheid abstimmen sollen. Jetzt ficht jedoch das CDU-geführte Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Rechtmäßigkeit des vom Stadtrat genehmigten Bürgerbegehrens an. Changing Cities kritisiert den Vorgang: Welchen Wert hat kommunale Bürgerbeteiligung, wenn das Land seine eigenen Bürger*innen ausbremst?

6.325 Schweriner*innen haben mit ihrer Unterschrift für eine radverkehrsfreundliche Politik in der Landeshauptstadt votiert. Das sind 14 Prozent der Wähler*innen, die an der letzten Wahl teilgenommen haben. Die Stadtvertretung wollte den Forderungen nicht sofort zustimmen, erklärte jedoch das Bürgerbegehren für zulässig. Das sollte eigentlich bedeuten, dass es am 26. September zum bundesweiten ersten Radentscheid kommt. Die Entscheidung läge dann bei den Bürger*innen.

Doch nun hat sich das CDU-geführte Innenministerium eingemischt: Es „liegt dem Innenministerium fern, den weiteren Radwegeausbau in der Stadt Schwerin zu verhindern“, aber „[w]as die Stadt sich zusätzlich leisten möchte, muss am Ende auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden können. Die bereits bestehende, sehr hohe Verschuldung der Stadt Schwerin erfordert hier zwingend eine Prioritätensetzung.“ Eine Formulierung, die eher nach Verhinderung als nach Unterstützung klingt.





Weiter heißt es, dass „dieses Bürgerbegehren nach Auffassung des Ministeriums rechtswidrig ist sowohl in Bezug auf die fehlende Bestimmtheit als auch mit Blick auf den städtischen Haushalt, der keine Freiräume für eine Finanzierung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgekosten zulässt.“

„Welchen Wert hat kommunale Selbstverwaltung, wenn das Land kommunalpolitische Entscheidungen blockieren kann? Es kommt der Verdacht auf, dass die Einmischung in Wahrheit politischer Natur ist und dass die CDU damit klimafreundliche Mobilität ausbremsen will. Es ist Wahlkampf und sowohl der Schweriner Bürgermeister als auch die Ministerpräsidentin kommt aus der SPD… Zum Vergleich: 46 Radentscheide mit knapp 1 Mio. Unterstützer*innen gibt es in Deutschland. Bisher hat sich bei keinem das jeweilige Bundesland eingemischt. Es stellt eine nicht zeitgemäße Entmündigung der Schweriner Bürger*innen dar. Die Frage ist: Will die Landesregierung wirklich an der Bürgerschaft vorbei regieren?“, kommentiert Ragnhild Sørensen von Changing Cities.

Will die Landesregierung wirklich an der Bürgerschaft vorbei regieren?

Die Stadtverwaltung ist aber der Meinung, diese Aufgabe finanziell stemmen zu können – und die Zahlen geben ihr Recht: Auf 1,14 bis 1,9 Mio. Euro werden die Radinfrastrukturkosten geschätzt. Im Vergleich dazu beteiligt sich die Stadt beim Ausbau der B321 mit 4 Mio. Euro. Soviel zur vom Innenministerium beschworenen „Prioritätensetzung“.

Für Hauptamtsleiter Wollenteit ist die Botschaft des Ministeriums eindeutig: „Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie darf es offenbar nur geben, wenn es der Haushalt auch zulässt.“ Haushaltssicherung werde hier über die Grundlagen der Demokratie gestellt. Doch viel dagegen tun könne die Landeshauptstadt nicht.

Uwe Friedriszik, Sprecher des Radentscheides: „Es ist leider wieder so, dass die Gerichte über ein politisches Thema entscheiden müssen, da die Politik und die Verwaltung nicht in der Lage scheinen, einen Kompromiss zu einem Sachthema zu finden. Der Radentscheid war immer offen für Gespräche und Kompromisse. Nun werden wir nach über einem Jahr intensiver Bemühungen in unserer Freizeit vor vollendete Tatsachen gestellt. In diesen Zeiten sicherlich kein Signal für mehr Mitbestimmung durch die Bürger“.

Foto: Radentscheid Schwerin

7 Antworten auf „Radentscheid Schwerin durch Innenministerium ausgebremst“

Wär wohl nicht unklug mal zu überlegen, ob Fahrradförderung auch mit Einsparungen koppelbar ist?
Konsequenter ‚Verzicht‘ auf Umgehungsautobahnen und flächendeckender Verzicht auf den allgegenwärtigen Ausbau von ’normalen‘ Straßen zu autobahnisierten MIV-Schnellverbindungen (incl. Rad-Fahrbahnverbot durch Radwegebau) könnten problemlos etwaig anfallende Kosten für Rad-Pull-Massnahmen überkompensieren und Gelder freisetzen, die dringend für Verbesserungen des Fußverkehrs und des ÖP(n)V gebraucht werden, wobei beim Fußverkehr in der Regel nahezu kostenfreie Restriktionen gegen den metastasierenden MIV oft ausreichen würden (Parkverbote, T20 in Wohnquartieren, T30 innerorts, etc.).
Auch auf Kostenseite gilt oft: jedes „Mehr“ wird auf den wachsenden Autoverkehr als ‚pull ohne push‘ obendrauf gesetzt, erst ein klarer Kurs zum ‚Weniger‘ beim MIV kann ansatzweise in Richtung einer ökologischen Verkehrsende führen.
Nachteil: das kann u.U. zu erheblichen Widerständen der neuen Radwegebau-Lobbys führen.

Hmm, Kompromissbereitschaf ist jetzt nicht das, woran man bei den Radentscheiden denkt.
https://www.zeit.de/2021/18/radentscheid-hamburg-ausbau-fahrradwege-verkehrssicherheit-aktivismus
Aber vielleicht sind die in Schwerin ganz anders als die anderen Radentscheide.

Wenn die 4 Mio. schon ausgegeben sind, stehen sie eben nicht mehr für Radinfrastruktur zur Verfügung. Es ist schlicht Aufgabe der Kommunalaufsicht, darauf zu achten, dass die Städte sich rechtskonform verhalten und z. b. kein Geld aufgeben, dass sie nicht haben. Das kommunalrechtliche Wissen ist in der Radblase vermutlich noch weniger vorhanden als das planungsrechtliche Wissen.

Es geht auch nicht um ein Sachthema, sondern um eine politisches Konzept „Wir wollen in einer Stadt der Trennung und (Flächen-)Konkurrenz leben.“ Über Sachfragen kann man nicht politisch abstimmen (lassen).

@Norbert
zu: „Hmm, Kompromissbereitschaf ist jetzt nicht das, woran man bei den Radentscheiden denkt.
[…] Aber vielleicht sind die in Schwerin ganz anders als die anderen Radentscheide.“
Nun, das Innenministerium hatte während der letzten Monate(!) stets jedes Gespräch mit dem Radentscheid Schwerin abgelehnt.

Das Innenministerium ist nicht für den Verkehr zuständig:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Ministerium/Organigramm/

Und es gibt kein Rechtsanspruch auf Verhandlungen mit einem Ministerium. Politischen Entscheidungen gehören ins Parlament.

Ich greife den Satz „Jetzt ficht jedoch das CDU-geführte Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Rechtmäßigkeit des vom Stadtrat genehmigten Bürgerbegehrens an.“ auf. Demnach ist hier nichts anrüchiges passiert. Ich vermute, das Referat 300 seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Adressat des Hinweises, der Weisung oder was auch immer ist die Kommune und nicht der Radentscheid, sodass von daher Kommune und das Ministerium die verfassungsgemäßen Gesprächspartner sind, um die Angelegenheit zu besprechen. Bei der Kommunalaufsicht geht es um eine reine Rechtsaufsicht, die viel weniger weitgehend ist als eine Fachaufsicht. Da wird nicht mal geprüft, ob das eine sinnvolle Entscheidung ist, sondern allein, ob sie rechtlich zulässig ist.

So, dann gucke ich mal in die PM:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=170007&processor=processor.sa.pressemitteilung
Also die Stadt hat das o. g. Gespräch abgelehnt und sogar angeboten die Bürgerinitiative mit einzubeziehen.

Also was denn nun?

https://www.radentscheid-schwerin.de/ziele/
Und Begriffe wie „mit hohem Kfz-Aufkommen“ sind nun alles andere als bestimmt, von daher ist da nichts an den Haaren herbeigezogen, wie hier unterstellt wird, nur weil die rechtliche Situation nicht so ist, wie man sie gerne hätte.

Es gibt für den Radverkehr gewidmete Gemeindestraßen? Das wäre schon exotisch, aber was macht dann da widmungswidriger Kfz-Verkehr in der Straße?

Was für ein Ziel, Radinfrastruktur zu schaffen, die nicht ganzjährig benutzbar sein muss.

Interessant auch, dass die Knoten immer 5 km auseinander liegen in Schwerin.

usw. usf.

@Norbert
als Vielradfahrerin hier in Schwerin finde ich die Ziele des Radentscheids für mich verständlich und das Rechtsamt der Stadt ja anscheinend auch eindeutig genug. Die Prüfenden des Amts finden sie zudem rechtskonform (nehme an, dort sitzen Juristen?)

GEDANKE Nr. 1: „mit hohem kfz-Aufkommen“, das ist eben nicht die Nebenstraße am Rande der Stadt mit 20 kfz am Tag. Schau mal auf die Karte, wie viele kleine Siedlungskleckse, Stadtausläufer und Seenränder Schwerin hat. Wir haben dadurch vergleichsweise gering frequentierte Straßen, die Kfz und Fahrräder locker gemeinsam benutzen können. Nein, nicht dort sollen Radanlagen gebaut werden. Andererseits: Man kann mit Maximalforderungen für genau die und die Radfahrerlieblingsstraße und genau diese dritte, vierte Straße auch eine Stadtverwaltung erdrosseln; nachher ist genau das nicht gleich umsetzbar, weil anderes Voraussetzung ist. Und was ist dann gewonnen? Also ist Spielraum gut. Alles, was für einen sicheren Radverkehr notwendig wäre, lässt sich halt nicht auf einmal machen. Aber sinnvoll(!) weiterbauen, das geht. Ergänzung: Bei anderen Radentscheiden war diese Formulierung auch juristisch geprüft ok. Beim Rechtsamt der Stadt ok. Also kann es nicht eindeutig so abwegig sein, so wie sich das bei dir liest.

GEDANKE Nr. 2 „für den Radverkehr gewidmete Gemeindestraßen“ stößt dir auf. (übrigens auch in städtischen Verwaltungsdokumenten anderer Orte zu lesen, zeigt ein einfaches Suchen). Mir dagegen schien gleich klar, dass es sich nicht um „nur für Radfahrer“-Straßen handelt, sondern man muss denken „auch“ oder „unter anderem“.
Wir haben hier in Schwerin wie in anderen Orten Straßen, die Radfahrer nicht benutzen dürfen, die nur dem kfz-Verkehr gewidmet sind. Und um die geht es eben nicht. „Dem Radverkehr gewidmet“ sind für Radfahrer benutzbare Straßen bzw. Straßen mit entsprechendem Schild für Radfahrer. Nach einem hübschen Schild folgen hier an einigen Hauptradrouten niedliche Striche zur Kennzeichnung des sog. „Radstreifens“ in cm-Breite (leg ich mich nicht fest, aber 1m wird an den drei Hauptärgernissen in unserer Stadt m. E. nicht erreicht ohne die Abflussrinne zuzuzählen; ich werde bei Gelegenheit mal nachlesen; messen wäre lebensmüde). Auf jeden Fall ist das kreuzgefährlich, dort zu fahren. Viele Radfahrer nehmen dann den Fußweg und potentiell Strafen in Kauf, was aber natürlich die Fußgänger gefährdet. Andere lassen das Radfahren dort oder gleich ganz.

GEDANKE Nr. 3 „dass die Knoten immer 5 km auseinander liegen in Schwerin“ Wieso liest du das aus den Zielen heraus? Das ist willkürlich. Dort steht doch nicht, dass die 5km am Stück zu bauen wären. Und der Sinn der Verbindungsforderung ist (wieder mir als Radlerin hier vor Ort) ziemlich logisch: Die Stadt hat in den letzten Jahren immer wieder Stücke und Stückchen gebaut, die abrupt enden. An einem Fußweg (absteigen bitte). Oder gern einfach Schluss und in den rollenden Verkehr von der Seite rein (ohne Warnung für Autofahrer). Plötzliches Ende passiert auch, ohne fußgängermäßige Weiterschiebmöglichkeit zu bekommen und ohne Möglichkeit die Straße zu queren bzw. zu benutzen. Echt umkehren bitte! Als ich nach Schwerin zog, war ich ganz verdattert, das zu erleben. 5km Radwege pauschal bauen als Ziel, na da könnte die Stadt ja weiter so machen. Aber gezielt hier 500m und dort 1,5km usw., da ließen sich Lücken im Radnetz zwischen zwei Knoten hier und zwei Knoten dort usw. schließen.

GEDANKE Nr. 4 In deinen Worten „Was für ein Ziel, Radinfrastruktur zu schaffen, die nicht ganzjährig benutzbar sein muss“ meine ich Amüsement zu lesen. Das Ziel heißt „Radverkehrsanlagen sind möglichst ganzjährig nutzbar.“ Zugegeben, beim ersten Mal Lesen dachte ich auch, „möglichst“ ist hier schlecht. Aber beim näheren Nachdenken: Auch auf den Kfz-Straßen tut der Winterdienst eben sein Möglichstes, kann aber glättefrei und schneefrei und matscharm an Anhöhen nicht überall garantieren. Muss er doch auch nicht, oder? Sonst würde doch jeder Winter nur aus Klagen zu jeder Straße bestehen. Problem der wenigen Schweriner NurRadwege (also nicht die 70% sog. „Radwege“, die hier nur „du darfst den Fußweg benutzen“ sind): Es findet kaum Winterdienst statt. Da stehen gar nicht selten Schilder, dass eben nicht geräumt werden wird. Oder das Räumen ist wie diesen Winter am Tag 5 des Schneefalls, wobei an Kreuzungen gern dennoch Schneehügel genau vor die querende Radspur geschüttet werden. Das ist Nachlässigkeit, die aus fehlender Beachtung der Bedürfnisse der Radfahrenden resultiert. Heißt, unsere Stadtreinigung muss überhaupt anfangen, das ernst zu nehmen. Dazu brauchen sie anscheinend einen Auftrag. Dann werden sie darüber nachdenken und planen. Dann ist viel gewonnen. Ein gutes Ziel. Es hat mich als Ganzjahresfahrerin dieses Jahr hoffnungsvoll während der Schneewühlerei davon abgehalten, mir für nächstes Jahr doch ein Mountainbike für die richtigen Wintertage in Schwerin zu kaufen.

Eh irgendein Missverständnis aufkommt. Geschrieben habe ich an den Zielen kein Wort, gesehen das Blatt damit irgendwann im Herbst das erste Mal. Über Manches musste ich zuerst nachdenken, aber ausgerechnet, was du bekritelst, nicht. Vielleicht, weil ich die Radfahrsituation vor Ort kenne?

Ich kenne weder das Schreiben der Kommunalaufsicht, noch die Akten der Stadtverwaltung, daher kann ich da nicht mehr zu sagen. Mir ging es auch nicht darum, wer am Ende besser juristisch argumentiert. Ich wollte nur klarstellen, dass hier nichts ungeheuerliches passiert, sondern ein ganz normaler rechtsstaatlicher Vorgang. Dafür, dass dabei was nicht richtig läuft, gibt es hier in den Ausführungen kein Indiz. Die Kommunalaufsicht in M-V trifft ihre Entscheidung in eigener Verantwortung unter Beachtung der Landesgesetze. Dafür ist es völlig egal, ob die Kommunalaufsicht, die nach den Gesetzen in NRW beurteilt, nicht eingeschritten ist.

Allgemein noch der Hinweis, dass der Stadt der Rechtsweg offen steht (§ 85 KV M-V), soweit es überhaupt zu Maßnahmen gekommen ist.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-KVMV2011pP85
Womöglich befinden wir uns auch noch im Bereich der Beratung, die einen hohen Stellenwert hat (§ 78 I 2 KV M-V).

Das Rechtsamt einer Stadt ist nicht unabhängig, sondern die Mitarbeiter*innen sind weisungsgebunden.

zu GEDANKE Nr. 1: Kannst du nun bestimmen, um welche Straßen es geht und welche nicht? Ja oder nein? Dass das nicht auf einmal geht, ist dafür unerheblich.

zu GEDANKE Nr. 2: Nun, juristische Begriffe sollte man bei juristischen Fragestellungen richtig verwenden. Gegenstand der juristischen Betrachtung ist das, was tatsächlich da steht. Nur wenn das alles nicht eindeutig ist und auch das Gesetzgebungsmaterial (Gesetzesbegründung vor allem) nicht weiter hilft, dann kann man danach fragen, was wohl gemeint sein könnte.

Nur weil andere es auch falsch machen, wird es nicht richtig. Widmung ist ein klares Rechtsinstitut.

zu GEDANKE Nr. 3
Ich bezog mich auf „Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden.“ Da steht, dass die jeweils in einem Jahr gebauten 5 km genau zwei Punkte verbinden sollen. Da steht nicht: „Alle Knotenpunkte sollen lückenlos (was auch immer das genau heißen mag …) miteinander verbunden werden. Jedes Jahr baut die Stadt mindestens 5 km von diesen Strecken aus. Es werden jeweils ganze Streckenabschnitte gebaut.“ Wobei auch das interessante Spielräume lassen würde.

Was du möchtest, macht ja planerisch Sinn, aber das steht da m. E. nicht und auch meine Abwandlung

Und du darfst auf der Fahrbahn nicht weiter fahren?

Der größte Denkfehler alles Radentscheide bleibt, dass es ja ein dichtes Radverkehrsnetz gibt, dass aus allen Straßen besteht, die nicht allein dem Autoverkehr gewidmet sind. Da kann man wunderbar fahren, wenn es nicht zu viele Schlaglöcher gibt und so lange der Autoverkehr nicht enthemmt statt findet. Die Radentscheide sagen: Wir überlassen das Netz den Kfz-Verkehr.

zu GEDANKE Nr. 4: Das hast du schon recht gelesen. Noch mehr Gefallen kann man der Politik nicht tun, wenn diese Winterdienst für den Radverkehr unwichtig findet, sich nicht darum zu kümmern. Wieviele Stunden im Jahr hat Schwerin plötzliches Blitzglatteis oder ähnliches? Sonst fordert die Radblase immer vehement Winterdienst für den Radverkehr. Das ganzjährig befahr Baustellen und Einschränkungen im Winter ausschließt, wird wohl keiner bestreiten.

Die Stadtreinigung braucht einen Auftrag und das Budget dafür vom Rat, Winterdienst für den Radverkehr zu betreiben. Die brauch kein Radentscheid als Auftrag. Der bringt denen gar nichts.

zum Epilog:

Ach, die Situation ist ja in Deutschland nicht so unterschiedlich. Überall wäre es gut, den Autoverkehr zu bändigen, dem Fußverkehr keine Flächen für Radwege wegzunehmen. Die Ideen des autogerechten Städtebaus aufzuwärmen, nachdem diese gescheitert sind, ist kein Zukunftskonzept. Aber das werden manche erst glauben, wenn viel Geld verbaut worden ist. Aber dann sind die Radentscheider von heute alt und ärgern sich darüber, dass sie die Straße vor lauter Protection nicht mehr vernünftig queren können.

Ob manches planerisch sinnvoll ist, war nicht Gegenstand meines Kommentars (s. o.).

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