Unter dem Kommentar des pressedienst fahrrad wird fleißig diskutiert, was das Überholverbot von Radfahrenden bringt und wo es überhaupt angeordnet werden darf. Ich möchte dazu einen konkreten Vorschlag machen. Die Liebigstraße in Osnabrück ist der wichtigste Zubringer zum Radschnellweg, bzw. bildet die Verbindung zwischen Radschnellweg und Innenstadt. Gleichzeitig ist die Liebigstraße aber auch eine willkommene Abkürzung für Autofahrer, die sich ein Stück auf dem Wall sparen wollen.

Bisher ist die Straße mit miserablen, weil schmalen Schutzstreifen versehen, die auf manchen Abschnitten kaum noch zu erkennen sind. Rechts daneben befinden sich auf fast ganzer Strecke Parkstreifen. Man hat also ohnehin ein ungutes Gefühl und muss jederzeit mit aufspringenden Türen rechnen, siehe Dooring.

Hinzu kommt hier dann der Charakter der Abkürzung für Autofahrer. Es soll natürlich immer möglichst schnell gehen und die Straße hat eine Breite, die offenbar dazu einlädt, Radfahrer trotz Gegenverkehr zu überholen. Legal ist das nicht, denn die Überholabstände werden dabei massiv unterschritten. Regelmäßig werde ich mit zum Teil nur 30 Zentimetern Abstand überholt. Ich bin zwar alles andere als ein ängstlicher Radfahrer, aber das muss ich wirklich nicht haben.

Da kommt das neue Verkehrszeichen des Überholverbots von Radfahrenden doch gerade richtig. Wieso fräsen wir nicht die kaum noch sichtbaren Schutzstreifen weg und ordnen ein Überholverbot an? Ich habe es der Stadt mal über das Bürgerbeteiligungsportal EMSOS vorgeschlagen, damit das Thema dort ankommt. Immerhin ist Osnabrück ja aktuell fahrradfreundliche Kommune. Da sollte so eine simple Maßnahme doch recht unkompliziert umzusetzen sein.

Das Portal scheint trotz Corona gut zu funktionieren. Die Antwort der Stadt kommt nur vier Stunden nach meiner Meldung. Leider ist sie zunächst ernüchternd. „Ich gebe Ihnen Recht, dass es das neue Verkehrszeichen Überholverbot von Zweiräder gibt. Allerdings gibt es vom Gesetzgeber noch keine einheitlichen Regelungen, an welchen Stellen er eine solche Beschilderung für sinnvoll erachtet. Diese sogenannten Verwaltungsvorschriften sind jedoch für uns ein Maßstab, um Situationen gleichartig in der Bundesrepublik zu regeln. Ich muss Sie daher noch um ein wenig Geduld bitten, bis diese Verwaltungsvorschriften erlassen worden sind. Ich rechne allerdings frühestens mit Beginn des Sommers damit. Ob dann eine entsprechende Beschilderung für die Liebigstraße in Frage käme, wäre dann zu prüfen.“

Also wieder mal warten. Erst auf die Novelle der Straßenverkehrsordnung, jetzt auf die Verwaltungsvorschriften zur Novelle der Straßenverkehrsordnung. Dann braucht es bestimmt noch ein halbes Jahr, bis ein Vor-Ort-Termin mit allen möglichen Institutionen gemacht werden kann. Es werden also noch Monate ins Land gehen, bevor so ein simples Aufstellen von Schildern entschieden wird. Bis dahin bleibt wohl alles wie gehabt: Autos halten den Überholabstand nicht ein, was aber niemand ahndet, und Radfahrende haben hoffentlich nur ein schlechtes Gefühl und keinen Unfall.