Da wird jemand ungeduldig, was die Situation von Radfahrenden an der Pagenstecherstraße in Osnabrück angeht. Gestern kam ein „Bekennerschreiben“ zu einer Pop-up-Aktion am Wochenende. Und heute Nacht hat jemand selbstgemalte Schilder aufgehängt, die stadteinwärts fahrende Autofahrer*innen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter hinweisen. Offen ist, ob beide Aktionen denselben bzw. dieselbe Urheber haben.
Beide Aktionen zeigen aber, dass es an dieser viespurigen Ausfallstraße nicht vorangeht und sich die Situation für Radfahrende entgegen aller politischer Ankündigungen seit dem Unfalltod einer 18-jährigen Radfahrerin nicht verbessert hat. Die Gruppe „Utopie OS“ macht in einer zweiten Mail insbesondere Oberbürgermeisterin Katharina Pötter (CDU) dafür verantwortlich, die noch in ihrer Antrittsrede im November 2021 sagte: „Ich bin recht zuversichtlich, dass wir auf der Pagenstecherstraße schon in naher Zukunft einen Popup-Radweg einrichten können, um so die Gefahr für Fahrradfahrer zunächst dort schnell zu minimieren.“ Aber auch der Ankündigung der Verwaltung, zumindest die Parkstreifen zu sperren, damit die Gefahr des Dooring gebannt wird, seien bis heute keine Taten gefolgt. In den vergangenen zwei Jahren sind hingegen vier weitere Radfahrer*innen an der Pagenstecherstraße schwer verletzt worden.
Wie lange die neuen Schilder hängenbleiben, bleibt abzuwarten. Einen Punkt machen sie aber. Regelmäßig wird hier der Überholabstand nicht eingehalten, wenn Autofahrer*innen sich beim Überholen an der durchgezogenen Linie des viel zu schmalen Radfahrstreifens orientieren, statt die Spur zu wechseln. Besonders unangenehm und gefährlich wird das bei LKW.
3 Antworten auf „Unbekannte weisen auf Überholabstand hin“
Die 1,5m Überholabstand gelten dort aber nicht denn durch die durchgezogene Linie gilt der Streifen als eigener Verkehrsraum. Das man durch die Parkplätze in den Dooring Bereich gezwungen wird macht den Streifen aber illegal in meinen Augen. Eigentlich müsste dagegen einer klagen.
Stimmt nicht. Die 1,5m gelten bei allen Überholvorgängen, auch bei Radfahrstreifen, der ja immer eine durchgezogene Linie hat. (Siehe z.B. Rechtsgutachten der UDV, https://www.udv.de/resource/blob/79404/b72b1b4bac76afabacecb6a3c647084a/86-rechtsgutachten-zu-markierten-radverkehrsfuehrung-data.pdf)
Dass die Dooring-Zone im Grunde den RFS volständig einnimmt stimmt allerdings, da sollte (wie zukünftig wohl auch in der ERA enthalten) dazwischen noch ein Schutzraum markiert sein. In dieser Form wäre mMn die Nutzungspflicht des RFS aufgehoben, da nicht sicher befahrbar.
Was soll das überhaupt sein? Es besteht keine Nutzungspflicht (Zeichen 237), die Markierung ist ein Schmalstrich, aber die Furten sind rot markiert und es gibt Fahrradampeln. Anyways, wenn der Verkehr es zulässt, würde ich da fahren wo ein Auto seinen rechten Reifen hätte, da hat man gute Chancen dass Überholende einfach die Spur wechseln.