Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, das veraltete Straßenverkehrsgesetz (StVG) so anzupassen, dass Ziele des Klima- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt werden – und nicht nur die Flüssigkeit des Autoverkehrs. Diese Änderung hält der Fahrradclub ADFC für essenziell, um in kurzer Zeit auf deutschen Straßen ähnlich gute Bedingungen zum Radfahren zu schaffen, wie in den Niederlanden.
Doch in den Vorab-Papieren zum Klimaschutz-Sofortprogramm scheint das Vorhaben plötzlich zu einem bloßen Prüfauftrag abgeschwächt. Mit einer StVG-Änderung, die hinter dem Koalitionsvertrag zurückbleibt, sei klimafreundlicher Verkehr nicht zu machen, so der ADFC heute im Vorfeld seines Parlamentarischen Abends.
ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Es ist wunderbar, dass die Bundesregierung in den Entwürfen zum Klimaschutz-Sofortprogramm schreibt, dass wir in Deutschland niederländische Verhältnisse für den Radverkehr brauchen – mit durchgängigen, breiten und einladenden Radwegen überall, um viel mehr Menschen aus dem Auto auf das Fahrrad zu locken. Bittere Realität ist aber, dass das Straßenverkehrsgesetz durchgängige Netze nur für den Autoverkehr sicherstellt. Kommunen, die dem Radverkehr mehr Platz und Priorität einräumen wollen, stoßen meist auf unüberwindbare rechtliche Hürden. Damit muss endlich Schluss sein – und dafür brauchen wir ein StVG, das den Kommunen endlich die notwendigen Handlungsspielräume gibt, damit sie die Verkehrswende vor Ort umsetzen können. Diese Neuausrichtung ist in kürzester Zeit möglich. Es müssen nur zwei Paragrafen angepasst werden. Ohne den politischen Willen von Minister Wissing zu einer echten StVG-Reform wird die geplante Zunahme des Radverkehrs nicht gelingen.“
Abstriche aus Rücksicht auf die Interessen des Autoverkehrs?
Im Koalitionsvertrag steht unmissverständlich: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“ Dahinter fällt die entsprechende Passage im aktuell bearbeiteten Klimaschutz-Sofortprogramm deutlich zurück. Hier ist nur noch vage die Rede davon, dass „die Bundesregierung den Anpassungsbedarf in Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung (prüft)“.
Der ADFC befürchtet, dass die Bundesregierung aus Rücksicht auf die Interessen des Autoverkehrs hier Abstriche bei den klimafreundlichsten Verkehrsarten machen will. Einen Entwurf für ein verkehrswendetaugliches Straßenverkehrsgesetz hatte der ADFC zuvor unter dem Titel „Gute Straßen für alle“ vorgelegt.