Wie sehr doch immer mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich bin gerade auf eine Meldung der Polizei Stralsund gestoßen, die wegen eines selbstgemalten Zebrastreifens in Niepars ermittelt. Unbekannte haben über Nacht „weiße Streifen vermutlich mit einer Farbrolle“ auf die Landstraße 21 aufgetragen, die den Eindruck eines Zebrastreifens erwecken. Das sei kein „lustiger Kinderstreich“, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – also „eine schwere Straftat“, deren „Strafmaß mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe angedroht ist“.

Man muss wohl nicht groß spekulieren, was hinter der Aktion steckt. Der motorisierte Verkehr soll verlangsamt werden, damit in erster Linie Fußgängerinnen und Fußgänger, vielleicht auch Kinder, die Straße sicher queren können. Denn das ist der Zebrastreifen ja in der Regel, ein Instrument der Verkehrssicherheit. Klar, es fehlen die üblichen Schilder, aber der „gefährliche Eingriff“ scheint in diesem Fall doch etwas übertrieben, da die Stelle offenbar innerorts ist und ohnehin nur 50 km/h erlaubt sind. Womit ich die Aktion nicht legitimieren will. Es kann nicht jeder auf der Straße rummalen, wie er will. Mir geht es um was anderes.

Bild: Polizei Stralsund

Denn ich versuche seit Tagen, Warnbaken einer Baustelle in Osnabrück entfernen bzw. so aufstellen zu lassen, dass Radfahrende nicht unvermittelt in den motorisierten Verkehr ausweichen müssen. Die Stadt hat das Problem schon einmal für beseitigt erklärt. Die Baken stehen aber noch immer dort. Dabei ist das kein lustiger Bauarbeiterstreich. Hier würde ich mir von der Polizei denselben Blick wünschen, den sie bei den Interessen des motorisierten Verkehrs einnimmt, Stichwort Windschutzscheibenperspektive. Für mich ist diese Baustellenmarkierung ein gefährlicher Eingriff in den Radverkehr. Aber beim „gefährlichen Eingriff“ ist wohl immer nur der Autoverkehr gemeint…

Foto: dd