Die neue Straßenverkehrs-Ordnung war und ist ein echter Marathon. Schon längst sollte sie in Kraft getreten sein. Doch ein Zitierfehler – wie auch immer er zustande kam – und zähe Nachverhandlungen mit Entschärfungen für Verkehrsverstöße von Autofahrenden haben sie lange verzögert. Und weil die Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auch immer noch nicht veröffentlicht ist, führen Städte wie Osnabrück auch den neu geschaffenen Grünpfeil für Radfahrende und das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen noch nicht ein. Man wolle erst auf die rechtssichere Grundlage für die Anordnung warten.
Nun scheint ein Ende des Wartens aber in Sicht zu sein. Die Bundesregierung hat den Änderungsmaßgaben des Bundesrates am 1. September zugestimmt und eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums teilt mir auf Anfrage mit, dass derzeit gemeinsam mit der Schriftleitung des Bundesanzeigers die Verkündung der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vorbereitet werde. „Ein Inkrafttreten wird für Oktober 2021 erwartet.“
Der Grünpfeil für Radfahrer kann dann aber nicht per se überall eingesetzt werden, es gibt einige Einschränkungen. Für die Anordnung müssen ausreichende Sichtbeziehungen und eine klare Trennung von Gehweg und Radverkehrsanlage im Seitenraum vorhanden sein. Auch das Radverkehrsaufkommen sowie die zur Verfügung stehenden Breiten in der Zufahrt müssen beachtet werden. Eine Anordnung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Radverkehrsstärke in der Zufahrt mehr als 250 Rad Fahrenden pro Spitzenstunde beträgt und der Anteil des rechts abbiegenden Radverkehrs gleichzeitig unter 10 Prozent liegt. So soll wohl ein Vorbeischlängeln an zu vielen wartenden Radfahrenden vermieden werden.
Ein Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung wird für Oktober 2021 erwartet.
Noch etwas mehr Interpretationsspielraum lassen die Empfehlungen für das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Es „soll nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann“.
In Osnabrück wartet man derweil weiter ab, bevor man sich Gedanken über die konkrete Anordnung von Grünpfeilen oder Überholverboten macht. „Die Verwaltungsvorschriften sind noch nicht in Kraft getreten. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, wie genau die Rahmenbedingungen für solche Beschilderungen aussehen werden“, teilt ein Sprecher der Stadt mit. Insofern habe man bisher auch noch nichts vorbereitet. Bürgerinnen und Bürger können aber mit konkreten Wünschen „an die Stadt herantreten“. Mein Vorschlag für ein Überholverbot in der Liebigstraße bleibt bestehen. Ich bin gespannt, ob die Einschränkungen ein Überholverbot hier zulassen. Denn eigntlich ist die Fahrbahn breit genug. Nur verleitet die gestrichelte Linie des Schutzstreifens und eben die Breite der Fahrbahn Autofahrende regelmäßig dazu, Radfahrende auch bei Gegenverkehr zu überholen – und das dann eben ohne den vorgeschriebenen Mindesüberholabstand.
7 Antworten auf „Neue Schilder für den Radverkehr: Ab Oktober kann es losgehen“
Und noch mehr Schilder für den Schilderwald. Der gesamte Verkehr orientiert sich scheinbar nur noch an Radfahrern. 70 % davon sollten erst einmal das geben was sie von Autofahrern fordern, RÜCKSICHT. Ich hoffe dass im Rahmen der Neufassung des Bußgeldkatalogs auch beschlossen wird dass Radfahrer bei Zuwiederhandlungen genau so bestraft werden wie Autofahrer. Ich wurde als Fußgänger noch nie von einenem Autofahrer mit seinem Fahrzeug wissentlich „angegriffen“, mit Radfahrern erlebe ich dieses zum Teil mehrfach in der Woche.
Schön für dich, wenn du als Fußgänger noch nie von einem Auto bzw. Autofahrer angegriffen wurdest. Als Radfahrer bin ich schon mehrfach angegriffen worden, obwohl ich mich in der Situation richtig verhalten habe.
Richtig heißt in den Fällen natürlich so, wie es die StVO vorschreibt und nicht, wie es die Autofahrer gerne gehabt hätten. In allen Fällen, die ich gerade im Kopf habe kamen die Autos von hinten und haben mich nicht als Verkehrsteilnehmer akzeptiert.
Nochmal fürs Protokoll: Ich habe mich an die StVO gehalten!
Das passiert überall in Deutschland!
Extra Rücksicht (über die StVO hinaus) bekommen von mir alle Fußgänger.
Ja wir Radfahrer sollte wirklich mehr Rücksicht auf die Autofahrer nehmen. Es ist leider Konstuktionsbedingt, beziehungsweise von der Industrie so vorgegeben, dass Autofahrer eine schlechte Übersicht haben, kaum etwas hören, über eine Tonne wiegen und 8 m² für eine Person groß sind. Da ist es unvermeidbar, dass die Autos bei Auto/Radunfall die Hauptverursacher sind. Der Autofahrer kann leider nichts für sein Auto, was ihm soviele Nachteile bereitet. Wir sollten also wirklich rücksichtsvoller sein.
Nun ohne Sarkasmus: Ich verurteile die aller, aller wenigsten Autofahrer. Vieles entspringt der altäglichkeit des Autos. Es sollte in der Geselschaft weitaus selbstverständlicher sein, dass man ein schwere Maschine bedient und daher in gegenwart von Menschen eine besondere Rücksicht nimmt. Dies geht im altäglichen Autofahren leider verloren.
Ich nehme stark an, dass Sie Steppi mit „angegriffen“ das „dichtes Vorbeifahren“ meinen. Wenn man selbst überholt, nimmt man den Überholabstand meist weniger Kritisch wahr. „Ich habe genau gesehen, dass es passt.“ „Es gab doch keinen Zusammenstoß.“ Als passiver Fußgänger, erschrickt man ungemein, weil von hinten, ungesehen und daher plötzlich ein Fahrrad kommt. Ich kenne beide Seiten. Dies ist in der Tat ein Problem, auf das die Geselschaft aufmerksam gemacht werden sollte.
Ich verrate Ihnen aber noch etwas. Die gleiche Erfahrung machen auch Radfahrer, wenn diese auf der Fahrbahn fahren. Lkws, Pkws und manchmal Fahrräder kommen von hinten viel zu dicht. Dies führt auch dazu, dass Radfahrer häufig sich für den Weg dicht an Fußgängern entscheiden, anstatt auf der Straße. Daher gilt mein Aufruf das gelschaftliche Problem des dicht vorbeifahrens/überholens zu reflektieren und zu unterlassen, gegen Radfahrer und Autofahrer. Rücksicht braucht leider auch die Erkentniss, dass man etwas falsch macht. Dies ist beim dicht vorbeifahren leider nicht der Fall.
„Ich nehme stark an, dass Sie Steppi mit „angegriffen“ das „dichtes Vorbeifahren“ meinen. Wenn man selbst überholt, nimmt man den Überholabstand meist weniger Kritisch wahr. „Ich habe genau gesehen, dass es passt.“ „Es gab doch keinen Zusammenstoß.““
An dieses „Vorbeifahren“ hatte ich ehrlich gesagt garnicht gedacht, weil ich das nicht als Angriff, sondern egoistische Rücksichtslosigkeit betrachte. Das passiert eigentlich täglich.
Ein „Angriff“ bedeutet für mich, dass ich zuvor angehupt, oder beschimpft und dann mit Minimalabstand überholt und teilweise danach ausgebremst und abgedrängt werde. Die Leute fahren dann – nicht nur ohne sich ausreichend Gedanken zu machen – sondern mit voller Absicht so.
# Schilderwald: Ja, wird leider immer mehr, die Regeln beherrschen immer weniger.
# Strafen: Nö, mehr Kontrollen, damit sich das die Radfahrer merken.
Im Prinzip kannste heute die Radfahrer jederzeit auf Fehlverhalten hinweisen und bekommst dumme Antworten und/oder wirst bedroht. Mir ist neulich einer auf der falschenS eite bei schmalem Weg entgegen gekommen, nachdem ich ihn ansprach verfolgte er mich und drohte, konnte mich aber nicht einholen. Da helfen nur mehr Kontrollen, aber bitte auch bei Autofahrern und Fußgängern, die unterscheiden sich alle nicht viel. Und gefährliche Ereignisse mit Autos (Autofahrern), Fußgängern auf Radwegen, E-Scootern erlebe ich genauso jeden Tag.
In Mülheim an der Ruhr gibt es den grünen Pfeil nun schon etwas länger, ich hätte vermutet seit August. Es ist auf jedenfall eine sinnvolle Ergänzung.
„Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ gibt es seit diesem Jahr auf einer Fahrradstrasse in Münster (Lindberghweg) und hat (gefühlt) dazu geführt, dass die Strasse weniger attraktiv für den Schleichverkehr geworden ist.