Der Fahrradclub ADFC weist neueste Änderungsvorschläge zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als kleingeistig zurück. Bundesverkehrsminister Scheuer und die Verkehrsministerkonferenz wollen sinnvolle Neuerungen für den Radverkehr einführen, zum Beispiel den festgeschriebenen Sicherheitsabstand beim Überholen durch Kfz und die Ermöglichung des Nebeneinanderfahrens. Aus dem Innenausschuss des Bundesrates kommen nun kontraproduktive Gegenvorschläge.

Ein kleiner Altherrenclub ohne Verkehrsexpertise versucht gerade mit ziemlich unverschämten Argumenten, den Fortschritt in der Verkehrspolitik zu behindern.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Ganz Deutschland – inklusive des Bundesverkehrsministers – hat begriffen, dass deutlich mehr Radverkehr gut für alle ist. Ganz Deutschland? Leider nein! Ein kleiner Altherrenclub ohne Verkehrsexpertise versucht gerade mit ziemlich unverschämten Argumenten, den Fortschritt in der Verkehrspolitik zu behindern. Das dürfen sich moderne Verkehrspolitikerinnen und Politiker nicht bieten lassen!“

Der Innenausschuss will den Mindestüberholabstand von 1,50 Metern, mit dem Kfz Radfahrende überholen dürfen, nicht fest in der StVO verankert wissen. Als Begründung werden Schwierigkeiten bei der Überwachung angeführt. Stork: „Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst eine eindeutige gesetzliche Vorschrift ermöglicht es den Herstellern von Verkehrsüberwachungstechnik, entsprechende Systeme zu entwickeln, mit denen Abstandsunterschreitungen gezielt überwacht und sanktioniert werden können. Das sind vorgeschobene Argumente, um den Radverkehr auszubremsen!“




Die Neuregelung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrerinnen und Radfahrern torpediert der Innenausschuss des Bundesrates mit den Worten: „Bereits ein einzelner Rad Fahrender führt in der Regel zu einer Behinderung im Verkehrsfluss“. Er übersieht dabei, dass auch der Radverkehr fließender Verkehr ist, der umgekehrt durch schnellen und aggressiven Autoverkehr behindert wird. Der Ausschuss unterstellt Radfahrenden darüber hinaus mangelnde geistige Reife und das Fehlen rechtlicher Kenntnisse. Stork: „Mangelnde Reife scheint hier eher ein Problem der Radverkehrsverhinderer zu sein!“

Der ADFC begrüßt hingegen ausdrücklich mehrere Änderungsvorschläge der Expert*innen aus dem Verkehrs- und dem Umweltausschuss des Bundesrates. Dazu gehören die Streichung des geplanten Fahrradparkverbots auf der Fahrbahn, die erweiterte Mitnahmemöglichkeit von Personen auf geeigneten Fahrrädern und erhöhte Bußgelder für gefährdendes Abbiegen, Türöffnen und vieles mehr. An die Landesverkehrsminister*innen appelliert der ADFC daher mit einer Serie von Briefen, den sinnvollen Änderungen zuzustimmen und den Vorschlägen des fachfremden Innenausschusses eine klare Absage zu erteilen.

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Pressemitteilung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC)