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Lastenradverbot bei der Deutschen Bahn

Arne von cargobike.jetzt hatte Donnerstag bereits gemeldet, dass die Deutsche Bahn die Mitnahme von „sogenannten Lastenräder“ im Fernverkehr seit dem 1. August untersagt. In Abschnitt A 8.2 der aktualisierten Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn steht: „Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.“

Was noch etwas schwammig formuliert ist – denn was genau sind „feste Aufbauten“ – sorgt auf jeden Fall schon mal für großen Unmut in der Lastenrad-Szene. Die eigentlich auch keine echte Szene mehr ist, da sich Lastenräder einer immer größeren Beliebtheit erfreuen und gerade in Städten für Familien zur Alternative zum Auto werden. Die Bahn will sich hingegen gar nicht erst auf eine Diskussion einlassen. Lastenräder seien schlicht zu breit und zu lang.

Diese Argumentation hat zwei Dimensionen. Zunächst einmal schränkt die Pauschalisierung der Bahn viele Lastenradfahrer einfach enorm ein. Nachvollziehbar ist, dass zweispurige Lastenräder in der Tat recht sperrig sind und mir für die Radaufhängung in Fernzügen einfach nicht geeignet scheinen. Andererseits sind Lastenräder inzwischen so ausdifferenziert, dass es Modelle gibt, die problemlos in Zügen mitgenommen werden können. Und nur am Rande: Ist das Problem wirklich so groß, dass man die Mitnahme von Lastenrädern kategorisch untersagen muss?

Zwei Lastenräder auf drei Stellplätzen. Simon von pedalkultur.blog hat gute Erfahrungen gemacht.

Dann das viel grundsätzlichere Problem: Der Fernverkehr der Deutschen Bahn war noch nie sehr fahrradfreundlich. In ICs sind Fahrradstellplätze sehr begrenzt, in ICEs überhaupt erst in der neusten Generation vorhanden – allerdings noch viel begrenzter als in ICs. Für den Umweltverbund oder das umweltfreundliche Reisen ist das natürlich ein Problem.

Nun regt sich aber etwas unter den Lastenradfahrern. Florian aus Osnabrück hat eine Online-Petition gestartet, die die Deutsche Bahn auffordert, die bestehenden Ausnahmen für Liegeräder, Tandems und Dreiräder auch auf Lastenräder auszuweiten. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bahn selbst Lastenräder auf ihrer Webseite als „eine umweltfreundliche Alternative zu den herkömmlichen Fahrzeugen, wie Transportern oder LKW“ bezeichnet, passe nicht zum neuen Verbot.

In den ersten 24 Stunden hat es die Petition auf 300 Unterschriften gebracht. 50.000 erscheint mir als ein sehr ambitioniertes Ziel. Wichtiger ist aber ohnehin das Zeichen, das gesendet wird. Die Bahn muss fahrradfreundlicher werden – für Radfahrerinnen und Radfahrer genauso wie für Lastenradfahrer und Lastenradfahrerinnen.

3 Antworten auf „Lastenradverbot bei der Deutschen Bahn“

Es wäre schon sehr schön, wenn man im Nahverkehr beim Doppelstockwagen wüsste wo sich das Fahrradabteil befindet. Bei den Linien, mit denen man tagtäglich fährt, weiß man das, aber bei Linien, die man ganz selten benutzt halt eben nicht. Wenn man Glück hat, gibt es mal einen Bediensteten bei der Bahn auf dem Bahnsteig, den man fragen kann (wie zuletzt in Bremen als ich mit dem RE9 nach Osnabrück gefahren – das erste Mal mit dieser Linie).

Aber gerade bei Umleitungen, wenn Züge wie derzeit im Ruhrgebiet wegen der Baustelle zwischen Essen und Duisburg, umgeleitet werden und an kleineren Haltepunkten halten wie beim RE1 (Hamm-Aachen). Normalerweise hält der RE1 in Essen HBF und dort wird auch angezeigt, wenn der Zug anders gereiht ist, aber der RE1 hält jetzt in Essen-Altenessen, wo nur so eine einfache digitale Anzeige durchläuft, die nicht den Komfort bietet wie die von einem Hauptbahnhof, ist das immer eine Glückssache. Bislang hat es innerhalb der letzten Woche immer geklappt, aber ich habe auch einen Zug von Aachen nach Hamm gesehen, wo der Steuerwagen vorne war und nicht wie üblich hinten.

Dann muss man, wenn man das nicht weiß, in der Mitte des Bahnsteigs stehen und genau bei der Einfahrt des Zuges schauen, was sieht man zuerst den Steuerwagen oder die Lok.

Soviel ich weiß, gibt es für den Nahverkehr keine Wagenstandsanzeige in der Navigatorapp der Deutschen Bahn AG wie für den Fernverkehr.

Ich fahre mit der Kombi Zug+Fahrrad (normal) jeden Tag zur Arbeit von Essen nach Düsseldorf. Mit dem Auto waren das verkürzt über die A52 34 km, mit dem Fahrrad ist das mehr und ich bräuchte auch 2,5 Std, was wegen meines Schichtdienst von 7 bis 20 Uhr nicht immer praktikabel ist. Nach 20 Uhr habe ich keine Lust mehr 2,5 Std vor allem noch im Winter nach Hause zu fahren und morgens möchte ich nicht um 4.30 Uhr losfahren, damit ich ungefähr um 7 Uhr auf der Arbeit erscheine.

Und schon alleine im Nahverkehr ist das mit dem normalen Fahrrad ein Problem im Mehrzweckabteil von Doppelstockwagen, weil ja Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang haben. Wegen der Baustelle zwischen Essen und Duisburg fährt der RE11 nicht bis Düsseldorf Flughafen. In den Genuss der neuen Triebwagen auf der Strecke Essen nach Düsseldorf kann ich erst wieder Ende August kommen.

Fahrradmitname ist durchaus ein Thema. Ein eigenes Fahrrad mitnehmen kann den Komfort und Geschwindigkeit des Ökoverbundes steigern. Dazu auch die Flexibilität erzeugen, wenn man auf einmal ein Panne für eine 10 Kilometer lange Strecke hat oder es keine Option für ein Fahrrad am Zielbahnhof gibt.

Auf der anderen Seite sind Fahrräder recht sperrige Gepäckstücke. Lastenräder sind oft noch sperriger. Der Platz wo die Fahrräder stehen, könnte von Kinderwagen, Rollstühlen, Koffern oder einfach für weitere Sitzplätze genutzt werden. Bei sehr vielen und großen Fahrradabteilen könnte der Weggelassene Abteil, den Zug relevant kürzer, leichter und Energieeffizienter machen.

Kurzstrecken und Langstrecken sollte man durchaus differenzieren. Langstrecken sind meistens im Voraus geplant. Die Züge fahren auch zwischen Metropolen nur Stündlich, im Gegensatz zu S-Bahnen oder guten Regionalzügen. Wenn man also eine Reise mit Fahrrad plant, dann sollte diese auch so klappen. Man sollte einen Platz buchen, der dann auch frei ist. Dieser sollte nicht von einem anderen Gepäckstück oder einem außergewöhnlich sperrigen (Lasten-)Rad belegt sein. In den meisten Situationen, ist die Regel also nachvollziehbar. Wenn jemand mit seinem außergewöhnlich sperrigen (Lasten-)Rad mehr Platz einnimmt, als das Standartmaß, kann dies einige Probleme produzieren.

Die Gegenvorschläge von einigen, Regeln für Maße festzulegen, ist aber eigentlich noch besser. Es gibt durchaus Lastenräder die nur etwas sperriger sind. Diese würden also genau einen Fahrrad-Platz belegen. Dann ist nur die Frage, was man macht, wenn das Lastenrad als Kinderwagen benutzt wird. Kinderwagen sind auch erlaubt. Aber als Radfahrer kann man diese nicht hinterherziehen oder sich am Zielbahnhof ausleihen. Die müssen also mit dem Fahrrad verbunden sein.

Ich frage mich auch, wie es bei anderen Sonderräder aussieht. Tandems und Liegeräder nehmen auch mehr Platz als andere Fahrräder ein. Dies sollen aber legal sein. Kann zufällig einer davon berichten, wie die Fahrt damit ist?

Im Nahverkehr sieht es etwas anders aus. Die Fahrten sind öfter spontan, mal in die nächste (Groß-)Stadt oder man fährt 50 Km Radtour und nimmt den Zug zurück. Oder man nimmt das Fahrrad mit, weil es am Zielbahnhof keinen Bus gibt, man aber noch weiter muss. Einerseits lassen sich einige Fahrten schlechter Planen. Andererseits gibt es einige Verbindungen, wo die Züge häufiger fahren. Spontanität ist also wahrscheinlicher und besser. Mit Erfahrung seiner lokalen Strecken, kann man eventuell auch abschätzen, dass der Zug dauerhaft überfüllt ist.

Die einfachere Handhabung „wenn Platz da ist, könnt ihr mitfahren“ ist aber auch etwas unbefriedigender, wenn auch passender. Es ist nie zu 100% sicher, ob der Fahrradabteil frei ist. Bei viel Pech, können viele Familien mit Kinderwagen oder eine Großgruppe mit Fahrrädern, den Fahrradabteil blockieren. Außerdem weiß man nicht, ob am Feiertag, der Zug vielleicht überfüllt ist oder ob man einen Schienenersatz-Verkehr übersehen hat, der weniger Platz bietet. Der Vorteil gegenüber Fuhrverkehr, ist das die Züge etwas häufiger fahren, also den Nächsten Zug, bei seiner Fahrt in der Freizeit eventuell noch akzeptabel ist.

Die Entscheidung, Feste Regeln einzuführen, kann ich also gut nachvollziehen. Die Bahn ist als Personentransport optimiert und nicht für (zu) sperrige Gepäckstücke. Besser man hat man ein Fahrrad am Zielbahnhof und nimmt seltener, das Rad mit. Wahlweise vom verleih oder ein (preiswerteres) Zweitrad.

Kurz zur eigenen Situation. Auch wenn ich die Bahn verstehe, nutze ich zur Zeit gerne die Fahrradmitnahme. Die Tatsache, dass man ein Lastenrad schwieriger und ungewisser im Zug mitbekommt, ist einer von mehreren Gründen, warum ich mir kein Lastenrad kaufe. Wenn ich meine Familie alle zwei Wochen besuche, muss ich 50 Minuten auf den Bus warten oder ein Fahrrad mitnehmen. Weil ich nur alle zwei Wochen fahre und manchmal von einem anderen Bahnhof losfahre, wäre ein Zweitrad etwas unpraktischer. Außerdem weiß ich, aus der Erfahrung, dass ich zu 98% ein Stellplatz fürs Rad bekomme. Am Wochenende nutze ich die Fahrradmitnahme, um in neuen Gegenden etwas Fahrrad fahren zu können. Lieber als die gute Fahrradmitnahme wäre mir aber eine besserer Personentransport, der schneller und regelmäßiger das ländliche Deutschland bereist. Dann würde ich auch direkt zur Familie oder Freizeitaktivitäten reisen können ohne das Fahrrad einladen zu müssen.

Das ganze hat noch ein paar anderen Auswirkungen: In den verschiedenen Zügen sind die Halterungen derart unterschiedlich, dass du gar nicht weißt, ob dein ganz normales Tourenrad mit Lowrider überhaupt in die Befestigung passt. Ich musste neulich im ICE (Triebwagen) mein Vorderrad mit meinem Schloss an der Befestigung anschließen, da es nicht rein passte. Im zweiten ICE (mittlerer Wagen) dagegen gar kein Problem. Dem Zugpersonal war’s egal, die neue Regelung würde mich nun aber vom Transport ausschließen (sofern ich nicht mein Rad umbauen würde – an den Lowridern ist nämlich auch das vordere Schutzblech befestigt).

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